Beschwerde gemäß §24 GO NRW an den Rat der Stadt – Beschäftigung von Personen die scheinbar an einen privaten Verein „ausgeliehen“ werden

Michael Schulze
Bissingheimerstr. 331
47279 Duisburg
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schulze.schulze@t-online.de

Stadt Duisburg
Dezernat des Oberbürgermeisters
Burgplatz 19
47051 Duisburg

9.6.2018

Beschwerde nach § 24 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beschwere mich hiermit beim Rat der Stadt Duisburg über das Verhalten von folgenden Personen innerhalb der Stadtverwaltung und verweise gleichzeitig auf mögliche Untreue.

Namentlich sind dies Herr Oberbürgermeister Sören Link, Frau Anja Kopka, Frau Dr. Petra Kulendik sowie Frau Prof. Dr. Dörte Diemert.

Alle vier Personen sind in der Vergangenheit -seit Herbst 2016- von mir mehrmals angeschrieben worden. Ich habe mich an Sie gewandt und Auskünfte gemäß Informationsfreiheitsgesetz NRW angefragt. Diese Auskünfte habe ich bis heute nicht erhalten. Lediglich Herr Georg Puhe (Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement) ließ mir am 3.8.2017 im Auftrag der Stadt ein kurzes und knappes Schreiben zukommen.

Alle vorgenannten vier Personen sowie Herr Puhe sind also über die Problematik informiert.

Der Sachverhalt um den es konkret geht ist wie folgt:

Im Herbst 2016 fragte ich bei der Stadt (Link, Kopka, Kulendik, Diemert) gemäß IFG NRW an, wieso zwei bei der Stadt Duisburg festangestellte / verbeamtete Mitarbeiterinnen -Frau Dagmar Bungardt und eine weitere Dame(zwischenzeitlich gewechselt)- bei einem privaten Verein -City-DU e.V.- arbeiten, dafür die Email-Adressen der Stadt nutzen usw.?

Von Herrn Puhe bekam ich nach mehrmaligen Erinnerungen an alle vier Personen erst am 3.8.2017 einen Hinweis auf einen Ratsbeschluß im Jahre 1997 zugesandt, den Ratsbeschluß selbst fügte er nicht bei, den habe ich mir selbst besorgen müssen.

Laut diesem Dokument beschloß der Rat der Stadt Duisburg 1997 die Errichtung / Implementierung eines City-Managements sowie die Einsetzung eines City-Managers.
Lapidar wurde u.a. beschlossen die Kosten für den City-Manager seitens der Stadt zu übernehmen.

Seitdem scheint es Usus zu sein, den City-Manager bei der Stadt anzustellen / zu verbeamten und dann dem Verein auszuleihen / zu überlassen.

Wie die Kosten konkret und wie die Aufsichten (Fach-, Rechts -, Dienst-) konkret geregelt sein sollen wurde nach dem Ratsbeschluß scheinbar nicht mehr diskutiert und beschlossen.

Frau Bungardt z.B. leitet die Geschäfte des Vereins. Die Satzung des Vereins sieht dafür nur einen einzigen Satz vor. Wer haftet also bei Rechtsverstößen oder bei Finanzproblemen die Frau Bungardt verursacht?

Die Kosten für jemanden zu übernehmen kann ziemlich viel bedeuten, nicht aber automatisch eine Anstellung bzw. Verbeamtung mit all ihren Folgen – in diesem Fall u.a. Kosten für den Steuerzahler.

Niemand scheint es seitdem nötig gehabt zu haben auch mal die weiteren Folgen zu erörtern. Ganz abgesehen von der einseitigen Bevorzugung der City mit stadteigenem Personal, was anderen Stadtteilen nicht vergönnt ist. Ebenso können auch andere Vereine nicht auf von der Stadt bezahlte Personen zurückgreifen.

All das wissen die vorgenannten vier Personen, spätestens seit dem ich sie erstmalig angeschrieben habe, reagiert haben sie gar nicht.

Ich habe deshalb das Hauoptzollamt bereits über den Sachverhalt informiert und aufgefordert eine ev. unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung zu prüfen. Das Zollamt gibt mir leider keine weiteren Auskünfte über die Ermittlunegn und deren Ergebnisse.

Eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen Untreue behalte ich mir ebenso vor.

Bedenken Sie bitte, dass nun auch Sie als Ratsmitglieder über den Sachverhalt ausreichend vorinformiert sind.

Da es in der Vergangeheit bereits mehrmals zu Verzögerungen bei der Bearbeitung meiner Rats-Anträge/-Beschwerden gekommen ist sowie zu „Totalverlusten“, informiere ich zeitgleich einige Ratsmitglieder über diese Beschwerde.

Bitte bestätigen Sie den Eingang der Beschwerde. Danke.

Gruß

Michael Schulze

Beschwerde gemäß §24 GO NRW an den Rat der Stadt – Offenlegung Bezüge wfbm-Geschäftsführerin

Stadt Duisburg
Dezernat des Oberbürgermeisters
Burgplatz 19
47051 Duisburg

4.6.2018

Beschwerde nach § 24 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beschwere mich hiermit beim Rat der Stadt Duisburg über das Verhalten von Frau Roselyne Rogg, Geschäftsführerin der wfbm ihre jährliche Vergütung/Bezüge nicht offenzulegen. Im Jahresabschluß bzw. in der Bilanz für 2016 (aktuellster verfügbarer Jahresabschluß) ist die Vergütung nicht ausgewiesen.
Dies steht in direktem Gegensatz zum Duisburger Verhaltenskodex in solchen Fällen.

In der/dem im Bundesanzeiger veröffentlichten Bilanz/Jahresabschluß 2016 heisst es:

Roselyne Rogg, Geschäftsführerin – Die Gesellschaft macht von dem Wahlrecht auf Unterlassen der Angaben über die Bezüge der Geschäftsführung und der Hinterbliebenen früherer Geschäftsführungen gemäß § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch.

Der Duisburger Public Corporate Governance Kodex(im ff. PCGK) sagt eindeutig, dass die Vergütung/die Bezüge von Frau Rosalyne Rogg zu veröffentlichen sind:

Zitat aus dem PCGK: 3.3.3 Die den Mitgliedern der Geschäftsführung gewährten Gesamtbezüge sind nach Maßgabe von § 108 Abs. 1 Nr. 9 GO NRW individualisiert im Anhang des Jahresabschlusses auszuweisen.

Eigentlich müsste gemäß PCGK der Stadt Duisburg die Vergütung/die Bezüge von Frau Rogg in der Bilanz/im Jahresabschluß individualisiert ausgewiesen werden und zwar auch nach Maßgabe von § 108 Abs. 1 Nr. 9 der Gemeindeordnung NRW.

Ferner beschwere ich mich über das Verhalten von Frau Rogg sowie von Herrn OB Link, die mir trotz meiner Anschreiben(per Mail) in der Sache keinerlei Antworten geben.

Ich weise ausdrücklich daraufhin, dass die wfbm zu 50% der Stadt Duisburg gehört. Somit hat der Rat der Stadt erheblichen Einfluß auf das Geschäftsgebahren der wfbm sowie Kontrollpflichten.

Ausserdem möchte ich eine Klarstellung darüber ob der Nachname von Frau Rogg eigentlich Rogg-Petry ist.

Bitte bestätigen Sie den Eingang der Beschwerde. Danke.

Gruß

Michael Schulze

 

 

 

Zusätzliche Anmerkungen ausserhalb der Beschwerde:

Die Vergütungen bei gemeinnützigen Unternehmen wie der wfbm als gGmbH sind äusserst sensibel. Zum einen könnte es sich bei zu hohen Bezügen um eine versteckte Gewinnausschüttung handeln, zum anderen sind die Bezüge bundesweit auch aufgrund einiger Gerichtsverfahren sozusagen gedeckelt. Meiner Kenntnis nach dürfte in diesem Fall ein Betrag i.H.v. 200.000 EU p.a. nicht überschritten werden. Anderenfalls droht die rückwirkende Aberkennung des besonderen gemeinnützigen Status bei den Finanzbehörden(bis 10 Jahre zurück) und damit auch die ev. Rückzahlung von Steuervorteilen.

Das alles mal abgesehen vom möglichen enormen Imageschaden für die wfbm, die Einrichtungen der wfbm sowie für die Stadt Duisburg. Ich darf diesbezüglich daran erinnern, dass bereits vor dem Amtsantritt von Frau Rogg (2009) die wfbm nicht gerade skandalfrei war.

 

Michael Schulze

In deutschen Städten wachsen die Ghettos – auch in Duisburg

In einem aktuellen Spiegel-Online(SPON)-Artikel

http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/ghetto-bildung-nimmt-in-deutschlands-staedten-zu-a-1209141.html

wird beschrieben, dass eine Forschergruppe festgestellt hat, dass die Unterschiede zwischen „arm und reich“ in vielen deutschen Städten immer mehr zur Ghettobildung führen.

Die Forscher vom Berliner Wissenschaftszentrums für Sozialforschung haben
für ihre Studie die soziale Durchmischung in 74 deutschen Städten in den Jahren von  2005 bis 2014 untersucht. In rund 4/5 dieser Städte habe die räumliche Ballung von Menschen zugenommen, die von staatlichen Sozial- und Transferleistungen wie z.B. Hartz IV leben.

Was bisher vor allem in den USA bekannt war, ist nun wohl auch in Deutschland signifikant „angekommen“.

Auch Duisburg bildet dabei keine Ausnahme. Auch hier werden die Unterschiede zwischen dem Norden und dem Süden immer deutlicher. So auch beim Mega-Neubau-Projekt in Wedau: Nur 5% Sozialwohnungen sollen dort entstehen. Ein Antrag auf die Erhöhung des Anteils auf 25% wurde mit SPD/CDU-Ratsmehrheit abgeblockt.

Und ich dachte bisher immer es heisst SOZIAL-Demokratische Partei Deutschland.

 

Alkoholverbot in der Duisburger City ist Geschichte

Aufgrund einer privaten Klage hat das Verwaltungsericht Düsseldorf aktuell entschieden, dass das Alkoholverbot in der Duisburger City unverhältnismässig sei und damit aufgehoben wird. Somit ist es Geschichte.

Von Anfang an umstritten, wurde kürzlich noch von Seiten der Initiatoren und Befürworter eine positive Bilanz gezogen. Das „Stadtbild in der City“ hätte sich verbessert, so eine griffige Formulierung.

Natürlich ist es nicht unbedingt ansehnlich, wenn alkolisierte Mitmenschen in der Innenstadt ihren Angewohnheiten freien Lauf lassen, teils betteln, rumpöbeln, sich übergeben oder ungeniert urinieren. Das sind aber immer noch die Ausnahmen gewesen.  Die Mehrheit von ihnen war vielleicht nicht schön anzuschauen -das ist aber Geschmackssache-, war aber eigentlich zurückhaltend.

Ich kenne die sogenannte Trinkerszene nicht, doch ein Alkoholverbot war sicher nicht der richtige Weg „etwas“ in den Griff zu bekommen oder dauerhaft zu beenden. Wenn es sich um alkoholkranke -also suchtkranke- Menschen handelt, dann muß ihnen Hilfe zuteil werden – derartige Verbote sind keine Hilfe.

Solange Alkohol günstig und leicht zu beschaffen ist und als Droge und Suchtmittel nicht „anerkannt“ ist, solange wird es Alkoholabhängigkeit in einem Ausmaß geben der uns nicht gefällt mit dem wir alle aber leben müssen. Wenn man dann noch die Gründe für übermässigen Alkoholkonsum berücksichtigt, wäre jetzt spätestens der Zeitpunkt gekommen zu erkennen an welchen Stellen man ansetzen muß.

Das könnte an Schulen mit einer konsequenten und regelmässigen Aufklärung im Unterricht beginnen.  Anstatt -wie beim Tabak- erst auf den Schachteln mit drastischen Horrorbildern konfrontiert zu werden, könnte z.B. der Biologieunterricht hervorragende Aufklärungsarbeit in Sachen Suchtfolgen leisten.

Nicht zu vergessen: Die Verharmlosung gewisser Genussmittel und die Steuereinnahmen dadurch sind bei der Zaghaftigkeit der Suchtbekämpfung nicht zu unterschätzen.

Wenn ich mir dann noch vorstelle wie ich man sich ein Radeberger von Kindesbeinen an durch Konsequenz anspruchsvoll „verdienen“ muß (aktueller TV-Spot seit 2017), na dann Prost.

Zitat aus der aktuellen Radeberger-Werbung:

Sind Sie bereit für Radeberger?

Wer seinen Weg konsequent geht und stets seinen Ansprüchen folgt, der landet irgendwann bei Radeberger.

 

Im Fernsehen kann jede Altersstufe diese Spots sehen und „geniessen“. Nur auf der Webseite muß ich bestätigen, dass ich 18 Jahre alt bin, was dann prompt auch alle streng beachten. LOL.

 

Vorreiter Augsburg: Kostenloser ÖPNV – zumindest ein wenig – wie steht’s damit in Duisburg?

In der Augsburger Innenstadt können bald alle kostenlos Bus und Bahn fahren – zumindest ein wenig. Ein Vorbild für Duisburg?

In Augsburg soll es ab Ende 2019 kostenlosen Nahverkehr geben. Zwischen insgesamt acht Haltestellen in der Innenstadt sollen alle Fahrgäste Busse und Stadtbahnen kostenfrei nutzen können.

Als Grund für den Vorstoß nennen die Stadt und die Stadtwerke die derzeit schlechte Luftqualität in der Innenstadt. Die Zweite Bürgermeisterin Eva Weber sagt, es seien zu oft Grenzwerte überschritten worden und die Städte hätten die Aufgabe, sich um die Luftreinhaltung zu kümmern – zum Schutz der Menschen.

Durch den kostenfreien ÖPNV würden den Stadtwerken schätzungsweise 500.000 Euro jährlich verloren gehen. Diese Mehrkosten bzw. wegfallenden Einnahmen sollen aber durch staatliche Fördermittel ausgeglichen werden.

Und wie steht‘ s in Duisburg? Bei so wenigen Messstellen wie derzeit in der City kann ja auch gar keine Verschmutzung festgestellt werden. Daher ergeben sich auch keine Notwendigkeiten für ein Um- oder Andersdenken.

Ausserdem liegt die Stadt wirtschaftlich am Boden und die Stadtwerke gelten eh als komplett veraltet, verkrustet und mit wenig finanzieller Substanz ausgestattet. Da greift man lieber das Geschäftsmodell der hiesigen Taxi-Anbieter an und bietet eine Art Shuttle-wohin-Du-willst-App an.

Grosse ZDF-Studie zur Lebensqualität: Duisburg ganzganz hinten

Wo lebt es sich am allerbesten in Deutschland? Das hat eine aktuelle ZDF-Studie nun versucht herauszufinden. Der Unterschied zwischen Nord und Süd ist jedenfalls größer als der zwischen Ost und West. Ganz oben auf der Liste steht München. Auf Platz zwei liegt Heidelberg, gefolgt von Starnberg. Potsdam ist die erste nördliche Stadt in der Liste. Sie erreicht Platz vier.

Den Forschern vom beauftragten Institut Prognos ging es allerdings nicht um die Lebensqualität in Haushalten oder um das Wohlbefinden von Personen, sondern vielmehr um allgemein, vergleichbare Bedingungen in allen 401 Städten und Landkreisen Deutschlands. Dafür haben sie entsprechende Daten ausgewertet. Subjektive Meinungen mit Hilfe von Befragungen sind bewusst nicht berücksichtigt worden. Ein Beispiel für Studien, die auf Befragungen beruhen, ist z.B. der Bericht der Bundesregierung zur Lebensqualität in Deutschland. An ihm sind rund 16.000 BürgerInnen beteiligt. Der letzte Bericht wurde 2016 veröffentlicht.

Duisburg schneidet beim aktuellen ZDF-Ranking jedenfalls sehr schlecht ab und landet auf den hintersten Rängen. Schlusslichter sind die drei NRW-Kommunen Gelsenkirchen, Herne und Duisburg.

Alles hier in einem Film anzusehen: https://www.zdf.de/dokumentation/zdfzeit/zdfzeit-wo-lebt-es-sich-am-besten-102.html

Und nachzulesen hier: https://www.zdf.de/nachrichten/heute/umfangreiche-zdf-studie-im-sueden-lebt-es-sich-besser-100.html

Boston Dynamics will ersten Roboter auf den Markt bringen

Die für ihre spektakulären Roboter bekannte Firma Boston Dynamics, heute im Besitz von Softbank, davor von Google, will nun erstmals einen Roboter auf den Markt bringen, der dann käuflich zu erwerben ist.

Sein Name ist Spot-Mini und er ist einem Hund nachempfunden.

Was Spot-Mini kann, kann man hier in einem Video eindrucksvoll sehen:

Was hat das mit Duisburg zu tun? Nun, Duisburg ist eine Hochburg für Logistik und rühmt sich damit in dieser Branche viele Jobs geschaffen zu haben und weiterhin zu schaffen.

Die Logistik ist aber auch eine der Branchen die am ehesten von der Digitalisierung betroffen sein wird, was sicherlich mit einer Gefährdung der Arbeitsplätze einhergehen wird.

Will Duisburg diesen Beschäftigungslevel halten, sollten sich die Verantwortlichen schleunigst Filme wie diesen anschauen.

Auf Dauer kann keine Partei im Rat eine Politik an den Bürgern vorbei machen!

Vor dem Duisburger Rathaus versammelten sich am Montag, den 7. Mai, Bürger Duisburgs aufgrund der Abstimmung über den Bebauungsplan und Flächennutzungsplan, der ein Landschaftsschutzgebiet im Nordwesten Duisburgs in ein Gewerbegebiet umwandeln soll. Ein buntes Bündnis aus unterschiedlichen Initiativen (Die Hornitexter, die Uferretter aus dem Duisburger Süden), das Bündnis INTAKT aus verschiedenen Duisburger Initiativen, der BI „Saubere Luft“ aus Rheinhausen, der Umweltgewerkschaft, dem Friedensforum Duisburg, die Partei „Die Linke“ und engagierte Bürger trafen sich vor auf den Rathaustreppen, um gegen den Satzungsbeschluss des Rates zu demonstrieren.

Protest vor dem Rathaus zur Stadtratssitzung am 7. Mai – Foto: Die Hornitexter – Jürgen Hagenguth

Dieser entschied letztendlich in seiner Sitzung mit Mehrheit fast aller Rathausparteien, dass der Investor aus Luxemburg sein geplantes Gewerbegebiet in den Regionalen Grünzug hinein als Gewerbefläche erweitern kann, und somit der Landschaftsschutz aufgehoben wurde. Dass hier im Duisburger Nordwesten ein Landschaftsschutzgebiet zu einem Gewerbegebiet entwickelt werden kann, ist Ausgangspunkt für eine zukünftige Vernichtung von Naturflächen in Duisburg, die mit dem Duisburger Gesamtentwicklungsplan (FNP/Duisburg 2027) für die nächsten 10 Jahre einen Umfang von etwa 1.700.000 Quadratmeter betragen soll.

In der Ratssitzung stimmten diese Parteien ebenso für die Abholzung eines Waldes in Kasslerfeld, der einem Bauprojekt im Weg steht. Außer der Partei „Die Linke“!

Die Kahlschlagpolitik der Stadt und der regierenden Parteien wird von den Bürgerinitiativen Duisburgs weiterhin kritisch gesehen. Eine Stadt ohne eine grüne und soziale Stadtpolitik ist nicht lebenswert, sondern Gesundheit gefährdend!

Der Satzungsbeschluss des Rates wird zunächst an die Bezirksregierung weitergeleitet, deren Aufgabe die Prüfung der rechtlichen Standards ist. Ob der Abwägungsprozess der Behörde mit allen Einwänden der Duisburger Bürger wirklich fehlerfrei ist, werden die folgenden Instanzwege zeigen. Außerdem scheint es fragwürdig, ob ein Mandatsträger im Rat aufgrund einer Vorlage, die mehrere hundert Seiten einer dezidierten Kommentierung seitens der Planungsbehörde umfasst, überhaupt einen (seinen!) Standpunkt zum Landschaftsschutz finden kann. Die Hornitexter bezweifeln dies! Die immer größer werdende Kritik der Bürger zeigt, dass die Rathauspolitik nicht an den Interessen der Bürger vorbei gemacht werden kann.

Das Bürgerinitiativenbündnis „INTAKT“ und damit auch „Die Hornitexter“ versprechen den Bürgern: Wir bleiben für ein lebenswertes Duisburg weiter am Ball!
Pressetext von „Die Hornitexter“ – Jürgen Hagenguth

Die Hornitexter: Aufruf zum Protest – 7. Mai vor dem Rathaus

Aufruf der Bürgerinitiative „Die Hornitexter“ zu Protesten gegen die Entscheidung des Rates der Stadt Duisburg zur Umwandlung eines Landschaftsschutzgebietes im Regionalen Grünzug im Nordwesten Duisburgs zu einem Gewerbegebiet!

Auf der Tagesordnung der kommenden Ratssitzung hat die Verwaltung die Abstimmung über den Flächennutzungsplan und Bebauungsplan zum „Gewerbegebiet Rheindeichstraße“ gesetzt. Die Änderung des Flächennutzungsplans ist notwendig, weil damit dem Bebauungsplan der Weg geebnet wird, das geplante Logisitikzentrum auf 142.000 Quadratmetern in den Regionalen Grünzug auszubauen. Wobei ein Landschaftsschutzgebiet vom Gewerbegebiet überplant werden soll. Der Flächenfraß an kommunalen Grünflächen hat Methode, da die Stadt Duisburg für den zukünftigen Gesamtplan für Duisburg 1700000 Quadratmeter Grünflächen Eigentümerinteressen preisgeben will und sich auch über den Schutz z. B. von Waldflächen hinwegsetzen will. Die Entwertung der Ackerfläche im Bezirk Homberg/Ruhrort/Baerl ist also sozusagen nur das Einfalltor für einen weiteren Kahlschlag an Naturflächen und Übereignung von Grünland an Privat-, Gewerbe- und Industrieinteressen.

Die Bürgerinitiative „Die Hornitexter“ wehrt sich seit Jahren gegen die Enteignung kommunalen Eigentums und gegen den Flächenfraß an Naherholungsgebieten. Besonders in dem Naherholungsgebiet zwischen Rheinaue und dem Uettelsheimer See, das auch von vielen auswärtigen Besuchern bislang besucht wurde, verhält sich ein Logisitikzentrum mit den Schadstoffemissionen und Lärm durch Logistikverkehre wie ein Krebsgeschwür, dass immer weiter zu wuchern scheint. Duisburgs Oberbürgermeister widersetzt sich der Einwände der Bürger und behauptet, dass Duisburg immer Industriestandort gewesen ist und es auch bleiben soll. Ungeachtet der Gesundheitsbelastungen der Bürger durch Schwerlastverkehre. Er behauptete sogar, dass das Logistikprojekt „Gewerbegebiet Rheindeichstraße“ ohne weiteren Flächenbedarf auskommen würde. (WAZ-online 9.11.2016) Er hat uns und die Bürger belogen! Diese Lüge wird der Rat der Stadt am 7. Mai durch eine Mehrheit von CDU und SPD legitimieren.

Die Bürgerinitiative „Die Hornitexter“ ruft alle engagierten Menschen in Duisburg auf, am 7. Mai 2018 sich dem Protest der Bürgerinitiative vor dem Rathaus Duisburg anzuschließen! Treffpunkt 14:00 Uhr vor dem Eingangsportal des Rathauses.

Pressemitteilung der Bürgerinitiative „Die Hornitexter“ – verantwortlich Jürgen Hagenguth – www.diehornitexter.wordpress.com