Schnelle aber unverständliche Antwort vom Pressereferat des Bundestages

Nachfolgende Presseanfrage hatte ich vorgestern Abend an die Bundestagspräsidentin in Bezug auf die derzeitig massenhaften Strafanzeigen von PolitikernInnen geschickt. Konkreter Anlaß war und ist der Schwachkopf-Fall und die nachfolgende Hausdurchsuchung im Zusammenhang mit einer Strafanzeige von Robert Habeck.

Guten Morgen Frau Bas,

anhand des aktuellen Falls rund um eine Strafanzeige von Minister Robert Habeck gegen einen bayerischen Bürger aufgrund von § 188 StGB (Stichwort „Schwachkopf“) habe ich folgende Fragen:

1. Gibt es mindestens eine Beurteilung im Bundestag (z.B. vom wissenschaftlichen Dienst) die sich mit dem § 188 beschäftigt was seine Beurteilung hinsichtlich des Gleichheitsgrundsatzes im Grundgesetz betrifft? Wenn ja, so hätte ich diese (oder mehrere) gerne bzw. einen Link.

2. Sind Strafanzeigen wie im aktuellen Fall, die sich derzeit massiv häufen, allesamt Privatangelegenheiten und müssen im Falle eines Scheiterns a) die Kosten auch von den Anzeigenden übernommen werden und b) drohen ihnen u.U. die Konsequenzen von Gegenanzeigen aufgrund falscher Verdächtigung(en) gemäß § 164 StGB

oder

werden Kosten (auch anteilig) vom Bundestag übernommen?

3. Greifen die Anzeigenden Ihres Wissens nach auf Anwaltskanzleien und vor allem auch auf die Arbeit von Recherche-Netzwerken/-Dienstleistenden zurück die in Verbindung zu Staatsorganen wie z.B. Ministerien, z.B. Bundesnetzagentur etc. stehen bzw. von ihnen -also mit Steuergeldern- bezahlt werden?

4. anlehnend zu 2.) Wenn Kosten -auch anteilig- vom Bundestag übernommen werden, dann bitte ich um eine Begründung bzw. einen Gesetzeshinweis.

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP

www.duistop.de

Michael Schulze

 

Gestern bereits kam prompt die nachfolgende Antwort aus Berlin, mit der ich leider nur bedingt etwas anfangen kann, weil sie nicht unbedingt meine Fragen betrifft bzw. beantwortet. So jedenfalls mein Eindruck.

Sehr geehrte Herr Schulze,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Im vorliegenden Fall kann von unserer Seite folgendes mitgeteilt werden:

Die Bundestagspolizei ist gemäß Artikel 40 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes für den Schutz der Funktionsfähigkeit und die Sicherheit des Deutschen Bundestages in Berlin zuständig (Artikel 40 Absatz 2 Satz 1 GG: „Der [Bundestags-]Präsident übt das Hausrecht und die Polizeigewalt im Gebäude des Bundestages aus“.

Dazu gehören auch die Sicherheit und die körperliche Unversehrtheit der Abgeordneten während ihres Aufenthalts in den Gebäuden des Bundestages. Bei Gefährdungssachverhalten zum Nachteil von Abgeordneten stehen die Bundestagspolizei, die jeweils örtliche zuständige Landespolizei am Wohnort bzw. im Wahlkreis sowie das Bundeskriminalamt in einem formalisierten Informationsaustausch. Das Bundeskriminalamt prüft gemäß § 6 des Gesetzes über das Bundeskriminalamt (BKA-Gesetz) erforderliche Personenschutzmaßahmen für die Abgeordneten als Mitglieder eines Verfassungsorgans. Je nach Gefährdungsbewertung ergreift die Landespolizei am Wohnort bzw. im Wahlkreis erforderliche Schutzmaßnahmen.

Für die Abgeordneten besteht die Möglichkeit, von der sie auch Gebrauch machen, sich an jede Polizeidienststelle zu wenden. Danach werden, je nach Gefährdungsbewertung, Maßnahmen durch die oben genannten Polizeibehörden im jeweiligen Zuständigkeitsbereich ergriffen sowie Informationen regelmäßig ausgetauscht.

Zur Aufgabe der Wissenschaftlichen Dienste: Diese besteht darin, die Abgeordneten bei deren mandatsbezogenen Tätigkeit fachlich mit ihren Ausarbeitungen und Analysen zu unterstützen. Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages sind kein Forschungsinstitut, sondern sie sammeln Informationen, die andere Experten und Forscher veröffentlicht haben. Sie erstellen ihre Ausarbeitungen ausschließlich im Auftrag der Mitglieder des Deutschen Bundestages. Alle bisher erstellten Ausarbeitungen finden Sie unter www.bundestag.de/analysen.

Informationen zur Entschädigung und zur Amtsausstattung für die Mitglieder des Bundestages finden Sie hier: https://www.bundestag.de/abgeordnete/mdb_diaeten

Bezüglich Ihrer Fragen zu Angelegenheiten der Bundesregierung empfehle ich Ihnen, sich direkt mit dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung in Verbindung zu setzen.

Freundliche Grüße

XXX

Deutscher Bundestag
Pressereferat

 

Fragen an Bezirksbürgermeisterin Duisburg-Süd Beate Lieske von der SPD plus eine Beschwerde

Guten Tag Frau Lieske,

da Sie es anscheinend erfolgreich geschafft haben mich mit meiner Eingabe an die BV Süd am morgigen Tag von der ensprechenden BV-Sitzung fernzuhalten, die Ablehnung kam aus dem Rathaus, nehme ich hiermit einen neuen Anlauf. Wer wird denn schon so schnell aufgeben.

Ich erinnere Sie nochmals gern daran um was es ging: Meine Frage an die BV, alle BürgerInnen haben übrigens die Möglichkeit dazu, bezog sich auf Ihr  persönliches, mangelhaftes bzw. vollkommen unbefriedigendes Auskunftsverhalten, so wie es der OB auch seit Jahren an den Tag legt.

[Zwischenerklärung dafür, warum ich mich an Frau Lieske wandte: Sie als BM  Süd bzw. die BV Süd ist quasi für mich „zuständig“, da ich in Bissingheim wohne. Sie wohnt übrigens auch in Bissingheim. Grundlage ist dies hier: https://www.duisburg.de/allgemein/fachbereiche/90/einwohnerfragestunden.php]

Fragen die Sie in der jüngeren Vergangenheit nicht beantworten wollten bezogen sich z.B. auf nähere Umstände in Bezug auf 6-Seen-Wedau und auch auf eine Baugenehmigung eines Ratsherrn in einem Landschaftschutzgebiet in Serm. In der BV wollte ich nun Auskunft darüber warum Sie mir nicht antworteten.

Nun gehen wir es noch einmal ganzganzganz konkret an und ich stelle Ihnen heute Fragen die Sie mit Sicherheit beantworten können, da diese nur Sie selbst betreffen.

Eine Verweigerung bzw. Nicht-Beantwortung zieht dann unmittelbar einen neuen Anlauf von mir nach sich, um in der nächsten BV-Sitzung, wahrscheinlich im nächsten Jahr, berücksichtigt zu werden.

Hier meine heutigen Fragen. Keine Bange, ganz einfach und fix erledigt, wenn man denn will und wenn Ihnen Sören Link sein Okay gibt – vermute ich mal.

Los geht’s:

1) Welche Projekte in Süd haben Sie in den letzten drei Jahren angestossen, begleitet, unterstützt, etc.? Bitte senden Sie mir einer Liste mit dem jeweiligen Resultat.

2) Wie wird Ihre Arbeit derzeit vergütet?

3) Haben Sie (Stand heute) neben der offiziellen Vergütung noch andere Zuwendungen auch nicht-monetärer Natur erhalten – z.B. Freikarten, Geschenke, Tankkarten, Spesenersatz etc. – wenn ja welche (Liste bitte)?

4) Sind Ihnen (Stand heute) durch Ihre Mitgliedschaft in der SPD und/oder durch die Tätigkeit als BM andere Vorteile gewährt geworden, z.B. bei Grundstückserwerb(en), Baugenehmigung(en) o.ä. auch in Bezug auf Verwandte ersten und zweiten Grades – wenn ja welche (bitte Liste)?

5) Sie sind direkte Stellvertertreterin des OB, dieser antwortet mir dauerhaft nicht auf meine Pressefragen. Wie stehen Sie dazu?

6) Werden Sie im nächsten Jahr erneut kandidieren bzw. sich aufstellen lassen, wenn ja wofür und mit welchen Zielen?

Das war’s.

Zum Schluß habe ich noch ein Anliegen was nicht nur mich betrifft. Bitte kümmern sie sich beim OB und/oder der zuständigen Stelle im Rathaus darum, dass man auf meine Beschwerden hinsichtlich nächtlicher Bauarbeiten an der Bahnlinie entlang der Bissingheimer Strasse mal endlich reagiert. Es gelang mir bisher nur einmal vor Monaten dort eine Beschwerde so unterzubringen, dass sie etwas bewirkte. Die Stadt erteilt anscheinend fleissig Nachtarbeitsgenehmigungen an die Bahn bzw. die Tochter InfraGO, doch wir als Anrainer werden nie informiert. So steht es aber im Gesetz und ist an die Sondererlaubnisse gebunden. Bezugnehmend auf dieses Anliegen geben Sie mir bitte gesondert Bescheid was Sie konkret unternommen haben. Danke vorab.

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP

www.duistop.de

Michael Schulze

 

Fragen an die Bundestagspräsidentin anläßlich des Habeck-Schwachkopf-Falls

Guten Morgen Frau Bas,

anhand des aktuellen Falls rund um eine Strafanzeige von Minister Robert Habeck gegen einen bayerischen Bürger aufgrund von § 188 StGB (Stichwort „Schwachkopf“) habe ich folgende Fragen:

1. Gibt es mindestens eine Beurteilung im Bundestag (z.B. vom wissenschaftlichen Dienst) die sich mit dem § 188 beschäftigt was seine Beurteilung hinsichtlich des Gleichheitsgrundsatzes im Grundgesetz betrifft? Wenn ja, so hätte ich diese (oder mehrere) gerne bzw. einen Link.

2. Sind Strafanzeigen wie im aktuellen Fall, die sich derzeit massiv häufen, allesamt Privatangelegenheiten und müssen im Falle eines Scheiterns a) die Kosten auch von den Anzeigenden übernommen werden und b) drohen ihnen u.U. die Konsequenzen von Gegenanzeigen aufgrund falscher Verdächtigung(en) gemäß § 164 StGB

oder

werden Kosten (auch anteilig) vom Bundestag übernommen?

3. Greifen die Anzeigenden Ihres Wissens nach auf Anwaltskanzleien und vor allem auch auf die Arbeit von Recherche-Netzwerken/-Dienstleistenden zurück die in Verbindung zu Staatsorganen wie z.B. Ministerien, z.B. Bundesnetzagentur etc. stehen bzw. von ihnen -also mit Steuergeldern- bezahlt werden?

4. anlehnend zu 2.) Wenn Kosten -auch anteilig- vom Bundestag übernommen werden, dann bitte ich um eine Begründung bzw. einen Gesetzeshinweis.

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP
www.duistop.de
Michael Schulze

Die ewigen Schlusslichter: Gelsenkirchen und Duisburg schneiden erneut schlecht ab

Ausser bei der Zahl der Currywurst-Buden, da ist Duisburg Spitzenreiter.

Um was geht es diesmal? Um Wirtschaftskraft und Wachstum, beides in deutschen Großstädten höchst unterschiedlich verteilt. Mainz bleibt seit drei Jahren hintereinander die dynamischste deutsche Großstadt. Wirtschaft und Immobilienmarkt entwickeln sich hier besonders schnell, wenngleich das zweitplatzierte Berlin aufholt.

Düster sieht es dagegen für Gelsenkirchen und Duisburg aus.

In Berlin sind u.a. die schnell steigenden Mieten ein Indikator für eine besonders dynamische Entwicklung. Die höchsten Gehälter und Immobilienpreise gibt es erneut in München. München steht seit 2013 beim sogenannten Niveau-Ranking ganz oben. Auf den weiteren Plätzen: Stuttgart, Ingolstadt, Erlangen und Frankfurt a.M.

Das sind die Resultate des gestern veröffentlichten Städterankings von IW Consult im Auftrag von Immoscout24 und der Zeitschrift WiWo. Bei der jährlichen Untersuchung werden die aktuelle Lage (Niveau) und Veränderungsraten (Dynamik) verschiedener Indikatoren von 72 kreisfreien Städten mit mehr als 100.000 EinwohnernInnen verglichen. Zu den Faktoren zählen die Wirtschaftsstruktur, der Arbeitsmarkt, der Immobilien-Markt sowie die Lebensqualität.

Die geringste wirtschaftliche Dynamik hat man in Ludwigshafen und Trier festgestellt, die wenigsten Niveau-Punkte gibt’s für Gelsenkirchen und Duisburg.

https://www.wiwo.de/politik/staedteranking-2024-72-staedte-im-detail-check/30083892.html

Tja, gestern erst berichtete ich gewohnt kritisch über die hiesigen PR-Jubelmeldungen, diesmal zum Garage-DU-Start-Up-Event der DBI.

Zum schlechten Abschneiden in Rankings, die sicherlich mit Vorsicht zu geniessen sind, aber nicht gänzlich unseriös sein dürften, was man von diversen TOP-Auszeichnungen nicht gerade behaupten kann, melden sich die DBI und auch der OB nie zu Wort.

Auch die IHK, der Einzelhandelsverband sowie der Verein „Wirtschaft für Duisburg“ (Gibt’s den eigentlich noch?) melden sich nie zu Wort.

Nun, man macht es sich lieber bei Champus und Kaviar auf unsere Kosten im gewohnten Kreis gemütlich, labert ein bißchen, networked ein wenig und gönnt sich gute Unterhaltung durch gemietete Lobes-FürsprecherInnen.

So gemütlich, dass ich gerne mal eine Gülle-Kanone draufhalten würde. Aber was soll’s, es stinkt auch so zum Himmel vor lauter Unfähigkeiten.

Auffallend oft erzählen mir in letzter Zeit viele unterschiedliche Leute, dass das alles zu Zeiten von Sauerland, also vor Link, besser gelaufen wäre und womöglich heute noch laufen würde.

 

 

Parkstadt Mülheim: Stadtrat sollte ‚Handlungskonzept Wohnen‘ nicht beschließen!

In bezug auf das  Vorhaben „Parkstadt Mülheim“ im Stadtteil Speldorf warnen Parkstadt-Kritiker weiterhin davor an den BürgernInnen vorbei Fakten zu schaffen.
Zur Kenntnis nehmen: Ja – Beschließen: Nein! Dies ist die aktuelle Aufforderung des Netzwerkes „Parkstadt Mülheim… aber richtig!“ an die Stadtverordneten. Diese wollen mehrheitlich in ihrer Sitzung am 5. Dezember 2024 das jüngst von der Verwaltung präsentierte „Handlungskonzept Wohnen“ beschließen. Das umfangreiche Papier untersucht die Bevölkerungsentwicklung der Stadt bis 2045, prognostiziert einen Wohnbedarf und legt gleichzeitig bereits Standorte für dessen bauliche Erfüllung fest.
Es muss den Ratsmitgliedern klar sein, dass sie hier eine weitreichende Entscheidung treffen würden, ohne dass diese in all ihren Konsequenzen durchdacht ist. Deshalb rät das Netzwerk den Stadtverordneten dringend, das „Handlungskonzept Wohnen“ lediglich als Berichtsvorlage zur Kenntnis zu nehmen, aber auf keinen Fall zu beschließen.

Bürgerwille würde entwertet

Grundsätzlich begrüßt das Netzwerk die Erstellung einer gutachterlichen Vorlage zum Wohnbedarf in Mülheim. Gleichzeitig kritisiert es das vorliegende „Handlungskonzept Wohnen“, das im Auftrag der Mülheimer Wohnungsbau eG (MWB) gemeinschaftlich von der Neitzel Consultants GmbH und der InWIS Forschung & Beratung GmbH erstellt wurde.
Dieses durch die Privatwirtschaft in Auftrag gegebene Papier soll nunmehr gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB als verbindliches Entwicklungskonzept durch den Rat der Stadt beschlossen werden. Dies würde bedeuten, dass die Ergebnisse zukünftig im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung Berücksichtigung finden müssten! „Ein fatales Novum“, so das Netzwerk.

In praktischer Konsequenz hieße dies, dass – obwohl die jeweiligen Bebauungspläne noch in Aufstellung wären – die Verwaltung die investorenseitig gewünschten Wohneinheiten im weiteren Verfahren grundsätzlich zu berücksichtigen hätte! Und dies, obwohl überhaupt noch nicht belegt ist, welche Folgen damit für den Bestand verbunden wären.

Feststellung des Netzwerks: „Damit wird es entbehrlich, im Rahmen des einzelnen Bebauungsplanverfahrens den Wohnraumbedarf nachzuweisen. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage sollen somit stickum Fakten an der Öffentlichkeit vorbei geschaffen werden!“

„Handlungskonzept Wohnen“ bevorzugt einseitig Neubauten

In den vergangenen Jahren sind viele Baugenehmigungen erteilt worden, die noch nicht umgesetzt wurden. Zusammen mit den noch gar nicht vollständig ausgewerteten Genehmigungs-, Bestands- und Leerstandspotenzialen erscheint der angebliche Neubaubedarf nicht nachvollziehbar.

Beispiele:
Speldorf Parkstadt 650 bis 680 WE
Speldorf Wissoll-Liebigstrasse 165 WE
Speldorf Heerstrasse 260 WE
Speldorf Duisburger Strasse / Höhe Hansastrasse. 80 WE

Warum sollten rund 1.185 Wohneinheiten, d.h. knapp 30% des gesamtstädtischen Bedarfs der nächsten 21 Jahre, alleine innerhalb eines kleinen Bereiches von Speldorf kurzfristig genehmigt und umgesetzt werden? Eine städtebauliche Aussage, welche Auswirkungen die Umsetzung der angeblichen Neubaubedarfe auf die bereits vorhandenen Leerstände und
betroffenen Quartiere haben, fehlt in diesem „Handlungskonzept Wohnen“ völlig.
Durch die Präjudizierung des „Handlungskonzeptes“ bezüglich der unqualifizierten und räumlich nicht verifizierten Vorgaben der investorenseitig gewünschten Anzahl der Wohneinheiten werden die noch anhängigen Bauleitplanverfahren sowie die bevorstehenden Öffentlichkeitsbeteiligungen zur Farce. Dies darf nicht sein!

Aus all diesen Gründen sollte der Stadtrat das vorgelegte „Handlungskonzept Wohnen“ nicht beschließen.

Mülheim an der Ruhr, 14.11.2024

Dies ist eine Stellungnahme des Netzwerks „Parkstadt Mülheim… aber richtig!“

Kontakt:

Joachim Mahrholdt, Tel.: 0171- 8351839

Email: joachim.mahrholdt@parkstadt-muelheim-aber-richtig.de

Homepage: https://parkstadt-muelheim-aber-richtig.de/

 

Eines der besten Grundstücke … – jaja – laberlaber

Ich zitiere mit dem ersten Teil der Überschrift aus einem Beitrag in der heutigen RP in bezug auf Verlautbarungen des Düsseldorfer Architekten zum Projekt „Am Alten Holzhafen“ – vormals TheCurve.

Adjektive die genannt werden, wie

lebendig

gesund

hochwertig

lassen nur einen Schluß zu: Es ist der selbe Senf wie von all denjenigen die sich sich bereits mit dem Vorhaben beschäftigten. Und es reiht sich möglicherweise ein in die lange Schlange derer die hier in Duisburg vollmundig antraten und von denen man dann plötzlich nichts mehr hörte.

Sinnvoller wäre es mit derartigen Beschreibungen aufzuwarten wenn die Chose fertiggestellt ist.

Aber natürlich muss man jetzt die Werbetrommel rühren, wobei die RP gerne hilft, denn auch in diesem Fall wird es wohl so sein, dass erst mit dem Bau begonnen wird, wenn genug Leutchen sich bereit erklärt haben dort auch residieren zu wollen, ob in einer Wohnung oder in einem Büro oder in einer Praxis.

https://rp-online.de/nrw/staedte/duisburg/duisburg-architekten-ueber-wohnungen-im-innenhafen_aid-121010425

Ich wünsche dem Vorhaben viel Glück, wenngleich mir die Phantasie fehlt, dass dort in den nächsten Jahren etwas passiert was auch nur annähernd nach größerem Neubau-Projekt aussieht.

 

Und, goldener Handschlag für Lindner und Co.?

Wahrscheinlich nicht, denn Lindner, Stark-Watzinger und Buschmann haben die notwendigen vier Jahre Ministerialamtszeit nicht vollgekriegt.

Andernfalls hätten sie sich ab Erreichen des 60. Lebensjahres über eine stattliche Pension in Höhe von mehr als einem Viertel des Amtsgehalts freuen können. Das wären zur Zeit fast 5.000 Euro pro Monat und damit ein Betrag von dem normale RentnerInnen sehr weit entfernt sind. Genau genommen 3.600 EURO weit entfernt.

Sie erhalten nämlich ab mindestens 35 Versicherungsjahren im Durchschnitt derzeit nur rund 1.400 Euro pro Monat.

Es gibt allerdings Sonderregelungen nach der vorzeitig entlassenen MinisternInnen unter bestimmten Umständen vier Jahre Amtszeit zuerkannt werden. Zum Beispiel wenn der Kanzler durch ein konstruktives Misstrauensvotum aus dem Amt „entfernt“ wird oder der Bundespräsident das Parlament aufgelöst hat. Darauf können sich Lindner, Stark-Watzinger und Buschmann allerdings nicht berufen.

Hat jemand Mitleid?

 

Da macht gerade jemand die selbe Erfahrung mit Steinmeier wie ich 2022

So erhielt ich heute einen Brief von Dr. Ulrich Müller, der eine IFG-Anfrage an den Bundespräsidenten gestellt hatte und seit fünf Wochen noch immer auf eine Reaktion bzw. Antwort wartet. Ich berichtete zwischenzeitlich bereits einmal.

https://www.viewww.de/123/duistop-forum/2024/10/06/steinmeier-wiederholt-demokratie-appell-duisburger-schreibt-ihn-an/

Bundespräsident Steinmeier – Lehrbuchversagen der Demokratie

Eine Anfrage gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz muss innerhalb von vier Wochen beantwortet werden – so steht es im Gesetz.

Am 4. Oktober d.J. hatte ich eine IFG-Anfrage an den Bundespräsidenten gerichtet: Quasi ein Demokratie-Appell an Politiker- und Beamtenschaft. Als Postbrief und dann nochmals per E-Mail und Fax. Doppelt gemoppelt. Im SPD-Duisburg ist ja der Spruch bekannt: „Ähh, hammer nich gekriggt!“

Der Bundespräsident hat nicht innerhalb der Frist geantwortet. Er hat überhaupt nicht reagiert. Jetzt wurde er gemahnt, das bis zum 23. November 2024 zu erledigen.

Als SPD-Genosse wird er im alten Trott bleiben, so meine Sicht; bisher verhält er sich gesetzeswidrig. Eine Antwort ist nicht zu erwarten. Was nicht in den Kram der (Demo-)«Kraten» passt, verschwindet in der Schublade.

Nach einer unerledigten Mahnung kann der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BFDI) um Unterstützung gebeten werden – dies zur Info, falls sich jemand bürgerschaftlich demokratisch einsetzen möchte.

In meinen Augen ist es ein Hohn, die Bürgerschaft zum demokratischen Einsatz aufzufordern und dann als oberster Politiker und Bundespräsident gesetzlich geregelten demokratischen Einsatz brutal zu ignorieren.

Missachtung der Demokratie. So was kennen wir schon lange in Duisburg, z B. von Bezirksbürgermeister Paschmann. Die BV Homberg-Ruhrort-Baerl lädt die Antragsteller einer Bürgeranregung nach GO §24 NRW nicht mehr in die Versammlung der Bezirksvertretung ein und bunkert den Antrag viele Monate in der Schublade. Und nach Erinnerung und Sachstandanfrage vergehen noch einmal zahlreiche Monate.

Als friedliche kulturelle Gegenwehr setze ich ein Neinzeichen. Das neue Satzzeichen markiert Ablehnungen wie z.B. ein ‚Daumen runter‘. Hier mein Vorschlag:

Dr. Ulrich Müller

 

Was stimmt nicht mit der Politik? Diesmal die FDP.

Ich bin mal wieder ziellos durch die Websites von Stadt und Politik gesurft und diesmal bei der FDP hängengeblieben. Die hat ihren Online-Auftritt tatsächlich überarbeitet, allerdings nur das äussere Erscheinungbild, die Inhalte sind so grottig wie immer.

Ich will dies an einem Beispiel verdeutlichen. So hat die FDP einen Antrag im Rat eingebracht der auch für die nächste Sitzung am 18. November auf der TOP-Liste steht.

Hier der Screenshot dazu:

Dabei geht es um Kinderrechte und um QR-Codes die auf vorerst vier Spielplätzen in Duisburg angebracht werden sollen. Nach einem Vorbild in Hamburg.

Kosten: rund 14.600 EURO.

Folgekosten jährlich: 7.500 EURO.

Wofür? Für vier popelige Schilder, 40×40 qcm groß, und deren Anbringung. Und die Erstellung einer Website auf die mittels QR-Code verlinkt wird.

Viel kostengünstiger und sofor umsetzbar wäre es, wenn z.B. die FDP mit gutem Beispiel voranginge und auf ihrer Website den QR-Code und sämtliche Infos groß und prominent abbilden würde.

Tut sie das?

Nein!

Warum nicht? Ich nehme an zu unfähig, zu blöd, zu beschäftigt mit sich selbst, zu …

Dafür darf man sich das alte Zeugs hier antun (Screenshot von heute um 15 Uhr):

 

 

 

Öffentlicher Brief zu Start-Up-Event der IHK

Sehr geehrter Herr Schulze,

als Gründer eines Gesundheits-Start-Ups habe ich an der Veranstaltung new@IHK, der IHK am 5. November teilgenommen.

Ich hatte mich gewundert, warum keine Presse und auch keine Personen aus der Politik anwesend waren. Leider musste ich auch feststellen, dass die IHK keine Pressemitteilung im „Nachgang“ versendet und auch nicht auf ihrer Homepage veröffentlicht.

Es gibt lediglich einen Linked-Beitrag: https://www.linkedin.com/posts/dr-frank-rieger_herzlich-willkommen-bei-ihrer-niederrheinischen-activity-7259687407560675329-BuWa/

Angesichts der dramatisch schlechten Wirtschaftslage Duisburgs irritiert mich das doch sehr.

Wenn z.B. eine vorgeblich bekannte Döner-Kette in Duisburg als neuer Marktteilnehmer auftritt, wird medial kostenneutral Werbung in den üblichen lokalen Medien gemacht.

Siehe hier: https://www.waz.de/lokales/duisburg/article406766433/wann-mangal-x-lp10-in-duisburg-eroeffnet-kommt-podolski.html

Das Problem ist, dass dadurch die Situation der Familienunternehmen in einem hyperkompetitiven Markt erschwert wird, womit es sehr wahrscheinlich zu Verdrängungen kommt.

Und dass die Gewinne aus unserer Stadt abgezogen werden, scheint auch niemanden zu interessieren.

Vielleicht ist dies ja etwas, dass Sie regelmässig auf ihrem Stadtmagazin veröffentlichen könnten um so die „Medienlücke“ zu schließen.

Ich wünsche Ihnen immer gesunde Luft

und verbleibe

MfG

U. Martel

 

Anmerkung der DUISTOP-Redaktion:

Wir nehmen jeden Hinweis auf Neugründungen in Duisburg entgegen und berichten auch gerne darüber.