Mülheim: Offener Brief an den OB zum Handlungskonzept Wohnen

Das Netzwerk „Parkstadt Mülheim… aber richtig!“ informiert aktuell darüber, dass es im Vorfeld der Sitzung des Rates der Stadt Mülheim am 5. Dezember einen offenen Brief an Oberbürgermeister Marc Buchholz geschickt hat. Darin fordert es den Mülheimer OB (CDU) auf, die Beschlussvorlage zum „Handlungskonzept Wohnen 2024“ in eine Berichtsvorlage umzuwandeln.

Hier ein Auszug aus dem Brief, dessen grundsätzlicher Inhalt auch in Duisburg ziemlich verdächtig und bekannt sein dürfte:

Im Falle eines Ratsbeschlusses würden ansonsten rechtlich verbindliche Vorentscheidungen und damit gravierende und langfristige Folgen für die Stadt und ihre Bürger entstehen, so die Begründung des Netzwerkes. Und dies auf Grundlage eines Gutachtens, das von Fachleuten angezweifelt wird und das noch erheblichen Beratungsbedarf birgt.

Die Kritik des Netzwerks im Einzelnen:

• Bürger verlieren das gesetzlich garantierte Mitspracherecht bei Bauverfahren,

• Der Ermessensspielraum der Bauverwaltung wird stadtweit eingeschränkt,

• Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung werden stark beschnitten, was rechtlich fragwürdig ist,

• Versprechen zu umfassender Bürgerbeteiligung (z.B. im Fall der sogenannten „Parkstadt“) werden gebrochen.

Daher der Appell, die Beschlussvorlage in eine Berichtsvorlage umzuwandeln, um Ratsmitgliedern, Fachleuten und Bürgern ausreichend Zeit für eine fundierte Prüfung und Diskussion zu geben und eine tragfähige und zukunftsweisende Lösung zu finden, die eine Win-Win-Situation sowohl für die Bürger und als auch die Stadt bietet.

Bereits gestern haben alle Mitglieder des Stadtrates eine detailliert begründete Bitte erhalten, keinen Beschluss zum „Handlungskonzept Wohnen 2024“ am 05.12.2024 zu fassen, sondern dieses lediglich zur Kenntnis zu nehmen.

Hier der gesamte offene Brief an den Mülheimer OB:

 

Leuchttürme, Wolkenkuckkucksheime, Versprechungen, Ankündigungen … und keiner prüft`s mal nach.

Doch ich, so habe ich mich angesichts des letzten GARAGE-DU-START-UP-Gehampels nicht nur bereits vor einigen Tagen zu einem kritischen Beitrag über die bedauernswerten Anstrengungen von Stadt, DBI und Co.  hinreissen lassen, sondern auch nochmals genau überprüft was denn bei all den großmäulig angekündigten Leuchttürmen, Wolkenkuckkucksheimen, Versprechungen, Ankündigungen in puncto Gründungen so rum- und rauskommt.

Das konnte ich gut auf dieser extra dafür ersonnenen Website der DBI:

https://www.gruenden-in-duisburg.de/gruenderstories/

Da findet man dann alte Kamellen wie z.B. Parklab (parklab.app), ehemals angetreten um alle deutschen SmartCities aufzurollen und bereits mind. zweimal von mir belästigt – mit der vollkommen überflüssigen Frage, wann es denn endlich soweit ist. So wie es aussieht, am Sanktnimmerleinstag.

Dann kann man feststellen, dass etliche der dort Aufgeführten gar nicht in Duisburg ihren Firmensitz haben.

Und dann gibt es welche wie z.B. die HEUREMO die völlig abgekackt sind. Ehemals 2016 aber so angekündigt wurde bzw. sich selbst so angekündigt hat (Zitat):

HEUREMOs Mission ist es den CO2-Ausstoß des Straßenverkehrs um 8 Millionen Tonnen zu senken – 3 mal so viel wie der innerdeutsche Flugverkehr in einem Jahr emittiert. Durch Produktivitätssteigerungen in den Planungsprozessen senken HEUREMOs Produkte den Mobilitätsbedarf in Unternehmen um 20%.

Quelle: https://matchmaker.ruhr/organizations/HEUREMOeaa27a8a/40011

WOW, das hat ja wohl so wunderbar und fix geklappt, dass man den Laden bereits wieder dicht machen konnte, weil die Aufgabe erfüllt wurde. BIGLOL.

Schlußfrage:

Warum befinden sich all die Angeber-Start-Ups eigentlich noch auf dieser DBI-Grusel-Website? Nun, ich beantworte die Frage mal kurz selbst:

Weil dort sonst die Zahl der ECHTen Duisburger Start Ups auf mickrige drei zusammenschmelzen würde und das würde den ganzen Bohei darum doch nicht rechtfertigen.

So wird einfach munter weiter an Wunder-Staun-Stories gestrickt, so wie RTL 2 mittels immer neuer Mach-Dich-Doch-Nackig-Auf-Nem-Klo-Auf-Barbados an neuen Promis strickt. Und die müssen immer mehr Muskeln haben damit immer mehr Tätowierungen d’rauf passen.

Ach da fällt mir ein, sollte nicht längst das Rathaus von innen in 3D digital erfasst sein? Schade, man hätte so ein töftes Ballerspiel d’raus machen können.

https://www.duisburg.de/microsites/smartcityduisburg/projekte/3d-erfassung.php

Der Mist ist inzwischen fünf Jahre alt.

Hier noch die passende Aufforderung der Stadt(Zitat):

Wir als Team der Smart City Duisburg unterstützen offene Innovation, das heißt, dass Bürgerinnen und Bürger ermutigt werden, ihre eigenen Ideen in den Innovationsprozess mit einzubringen. Du hast eine Idee für die Smart City Duisburg? Dann schreib sie uns einfach.

Ey, bevor ich Euch schreib‘ oder zu Euch geh‘, beiss‘ ich mir lieber ’nen Zeh ab.

 

 

Sarah Philipp zu den gestrigen TKS-Ankündigungen in Bezug auf massiven Jobabbau

„Die NRWSPD wird weiter mit den Beschäftigten, dem Betriebsrat und der Gewerkstatt (sie meint Gewerkschaft) um jeden Arbeitsplatz kämpfen.“

Dies ist ein Zitat aus diesem aktuellen SPDNRW-Text:

https://www.nrwspd.de/2024/11/25/sarah-philipp-zum-sogenannten-zukunftspapier-von-thyssenkrupp-steel/

Ich wette, so oder so ähnlich hat es in der Vergangenheit schon des öfteren geklungen, am Ende aber hat TKS gemacht was TKS machen wollte – und so wird es auch diesmal sein. Wer bitte glaubt diesen hohlen Mist von Philipp und Co. noch? Vor allem von Leuten die für zig tausende EURO pro Monat nichts als Phrasen dreschen?

Vor drei Tagen hiess es über Bärbel Bas noch:

„Bärbel Bas macht sich für Stahl-Standorte stark.“ Und Bas selbst wurde so zitiert:  „Wenn Thyssenkrupp den Stahl abwickelt, wäre das ganze Ruhrgebiet auf den Beinen. Mehr noch, es würde deutschlandweit Proteste geben.“

Quelle:

https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/b%C3%A4rbel-bas-macht-sich-f%C3%BCr-stahl-standorte-stark

Ja da bin ich aber mal gespannt. Wenigstens Bas könnte mit einem Schildchen über Berlins Strassen laufen, dann über Münchens, Frankfurts, Stuttgarts, Hamburgs, Hannovers und Duisburgs und und und – ich wünsche viel Spaß dabei. TK-Chef Lopez schlottert derweil bereits in Unterhose angesichts der Arsch-Prügel die er von Bas mit dem Riemen beziehen wird, wenn sie dann schlußendlich in Essen aufkreuzt.

NRWs Ministerpräsident ist angeblich geschockt und macht laut WAZ Druck auf TKS.

https://www.waz.de/wirtschaft/article407759940/ministerpraesident-wuest-zu-thyssenkrupp-ein-schock.html

Letztendlich fordert er aber nur den sozialverträglichen Abbau der Jobs. Tja, das ist so als hätte er mit Sturm gedroht und lediglich ein laues Mädchen-Fürzchen abgesondert. Ein echter Bürokrat à la „Wenn Ihr schon Jobs abbaut, dann aber bitte ordentlich!“.

Die NRW-Wirtschaftsministerin klingt derweil so:

„Ich will, dass das Herz aus Stahl auch weiterhin in Nordrhein-Westfalen schlägt. Damit es so kommt, muss ThyssenKrupp jetzt die richtigen Entscheidungen treffen.“

Quelle:

https://www.wirtschaft.nrw/wirtschaftsministerin-mona-neubaur-zu-thyssenkrupp

Suppi, ich will auch so vieles, aber irgendwie wollen die anderen nicht. ThyssenKrupp muss also die richtigen Entscheidungen treffen. Soso, wer hätte das gedacht, die richtigen und nicht die falschen Entscheidungen. Danke, ich wäre nie darauf gekommen. Jetzt weiß ich warum in meinem Leben so viel schief lief.

Und was ist mit uns Sören Link? Nun, der schweigt sich lieber aus. Mal gucken ob in den nächsten Tagen noch was kommt, womöglich irgendwas mit  „solidarisch mit den Beschäftigten“.

Meine Fresse, ist das alles jämmerlich. Vor allem angesichts der Tatsache, dass das alles vollkommen erwartbar war. Wer jetzt geschockt ist, kriegt wohl nicht viel mit vom Leben. Muß aber auch nicht unter den Entwicklungen so richtig leiden.

Für all die Vorgenannten aus der Politik geht es nämlich munter weiter wie bisher, ohne jegliche Einbußen und Abstriche. Und dass obwohl genau sie den nun wirklich Betroffenen zu einem nicht unerheblichen Teil alles eingebrockt haben – u.a. durch Unterlassungen in bezug auf das Entstehen und die gezielte Förderung neuer zukunfsträchtiger Wirtschaftszweige. Wenn sie also nicht die Jobverluste ganz konkret zu vertreten haben, dann zumindest die Leere die nun folgt. Da kann es noch so viele freie Stellen in Pflegeheimen geben, solch einen Job muss man auch wollen. Und mit Mitte 50 wird man nichts mehr finden (die Jobs machen die ausgebeuteten Südosteuropäer billiger, leider – leider übrigens im Sinne der Ausgebeuteten), also nicht für das Geld wie bisher und muss dann ev. frühverrenten und somit auch noch auf  etliche Rentenpunkte verzichten. Nach einem Jahr geht es dann ins Bürgergeld und der wohl nächste Kanzler und sein bebrillter Scharfmacher haben ja schon angekündigt wie es den Totalverweigerern künftig ergehen soll. Wer also bisher Stahl gekocht hat wird dann notgedrungen und zwangsweise die Klos in Altersheimen putzen.

Und ganz ehrlich, dass sich überhaupt noch ein(e) Betroffene(r) mit einem SPDler irgendwo hinstellt und ablichten lässt der nur seine bek(n)ackte Solidarität erklärt, bleibt für mich ein Mysterium. Es sei denn es gibt Geld dafür.

 

 

Schnelle aber unverständliche Antwort vom Pressereferat des Bundestages

Nachfolgende Presseanfrage hatte ich vorgestern Abend an die Bundestagspräsidentin in Bezug auf die derzeitig massenhaften Strafanzeigen von PolitikernInnen geschickt. Konkreter Anlaß war und ist der Schwachkopf-Fall und die nachfolgende Hausdurchsuchung im Zusammenhang mit einer Strafanzeige von Robert Habeck.

Guten Morgen Frau Bas,

anhand des aktuellen Falls rund um eine Strafanzeige von Minister Robert Habeck gegen einen bayerischen Bürger aufgrund von § 188 StGB (Stichwort „Schwachkopf“) habe ich folgende Fragen:

1. Gibt es mindestens eine Beurteilung im Bundestag (z.B. vom wissenschaftlichen Dienst) die sich mit dem § 188 beschäftigt was seine Beurteilung hinsichtlich des Gleichheitsgrundsatzes im Grundgesetz betrifft? Wenn ja, so hätte ich diese (oder mehrere) gerne bzw. einen Link.

2. Sind Strafanzeigen wie im aktuellen Fall, die sich derzeit massiv häufen, allesamt Privatangelegenheiten und müssen im Falle eines Scheiterns a) die Kosten auch von den Anzeigenden übernommen werden und b) drohen ihnen u.U. die Konsequenzen von Gegenanzeigen aufgrund falscher Verdächtigung(en) gemäß § 164 StGB

oder

werden Kosten (auch anteilig) vom Bundestag übernommen?

3. Greifen die Anzeigenden Ihres Wissens nach auf Anwaltskanzleien und vor allem auch auf die Arbeit von Recherche-Netzwerken/-Dienstleistenden zurück die in Verbindung zu Staatsorganen wie z.B. Ministerien, z.B. Bundesnetzagentur etc. stehen bzw. von ihnen -also mit Steuergeldern- bezahlt werden?

4. anlehnend zu 2.) Wenn Kosten -auch anteilig- vom Bundestag übernommen werden, dann bitte ich um eine Begründung bzw. einen Gesetzeshinweis.

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP

www.duistop.de

Michael Schulze

 

Gestern bereits kam prompt die nachfolgende Antwort aus Berlin, mit der ich leider nur bedingt etwas anfangen kann, weil sie nicht unbedingt meine Fragen betrifft bzw. beantwortet. So jedenfalls mein Eindruck.

Sehr geehrte Herr Schulze,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Im vorliegenden Fall kann von unserer Seite folgendes mitgeteilt werden:

Die Bundestagspolizei ist gemäß Artikel 40 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes für den Schutz der Funktionsfähigkeit und die Sicherheit des Deutschen Bundestages in Berlin zuständig (Artikel 40 Absatz 2 Satz 1 GG: „Der [Bundestags-]Präsident übt das Hausrecht und die Polizeigewalt im Gebäude des Bundestages aus“.

Dazu gehören auch die Sicherheit und die körperliche Unversehrtheit der Abgeordneten während ihres Aufenthalts in den Gebäuden des Bundestages. Bei Gefährdungssachverhalten zum Nachteil von Abgeordneten stehen die Bundestagspolizei, die jeweils örtliche zuständige Landespolizei am Wohnort bzw. im Wahlkreis sowie das Bundeskriminalamt in einem formalisierten Informationsaustausch. Das Bundeskriminalamt prüft gemäß § 6 des Gesetzes über das Bundeskriminalamt (BKA-Gesetz) erforderliche Personenschutzmaßahmen für die Abgeordneten als Mitglieder eines Verfassungsorgans. Je nach Gefährdungsbewertung ergreift die Landespolizei am Wohnort bzw. im Wahlkreis erforderliche Schutzmaßnahmen.

Für die Abgeordneten besteht die Möglichkeit, von der sie auch Gebrauch machen, sich an jede Polizeidienststelle zu wenden. Danach werden, je nach Gefährdungsbewertung, Maßnahmen durch die oben genannten Polizeibehörden im jeweiligen Zuständigkeitsbereich ergriffen sowie Informationen regelmäßig ausgetauscht.

Zur Aufgabe der Wissenschaftlichen Dienste: Diese besteht darin, die Abgeordneten bei deren mandatsbezogenen Tätigkeit fachlich mit ihren Ausarbeitungen und Analysen zu unterstützen. Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages sind kein Forschungsinstitut, sondern sie sammeln Informationen, die andere Experten und Forscher veröffentlicht haben. Sie erstellen ihre Ausarbeitungen ausschließlich im Auftrag der Mitglieder des Deutschen Bundestages. Alle bisher erstellten Ausarbeitungen finden Sie unter www.bundestag.de/analysen.

Informationen zur Entschädigung und zur Amtsausstattung für die Mitglieder des Bundestages finden Sie hier: https://www.bundestag.de/abgeordnete/mdb_diaeten

Bezüglich Ihrer Fragen zu Angelegenheiten der Bundesregierung empfehle ich Ihnen, sich direkt mit dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung in Verbindung zu setzen.

Freundliche Grüße

XXX

Deutscher Bundestag
Pressereferat

 

Fragen an Bezirksbürgermeisterin Duisburg-Süd Beate Lieske von der SPD plus eine Beschwerde

Guten Tag Frau Lieske,

da Sie es anscheinend erfolgreich geschafft haben mich mit meiner Eingabe an die BV Süd am morgigen Tag von der ensprechenden BV-Sitzung fernzuhalten, die Ablehnung kam aus dem Rathaus, nehme ich hiermit einen neuen Anlauf. Wer wird denn schon so schnell aufgeben.

Ich erinnere Sie nochmals gern daran um was es ging: Meine Frage an die BV, alle BürgerInnen haben übrigens die Möglichkeit dazu, bezog sich auf Ihr  persönliches, mangelhaftes bzw. vollkommen unbefriedigendes Auskunftsverhalten, so wie es der OB auch seit Jahren an den Tag legt.

[Zwischenerklärung dafür, warum ich mich an Frau Lieske wandte: Sie als BM  Süd bzw. die BV Süd ist quasi für mich „zuständig“, da ich in Bissingheim wohne. Sie wohnt übrigens auch in Bissingheim. Grundlage ist dies hier: https://www.duisburg.de/allgemein/fachbereiche/90/einwohnerfragestunden.php]

Fragen die Sie in der jüngeren Vergangenheit nicht beantworten wollten bezogen sich z.B. auf nähere Umstände in Bezug auf 6-Seen-Wedau und auch auf eine Baugenehmigung eines Ratsherrn in einem Landschaftschutzgebiet in Serm. In der BV wollte ich nun Auskunft darüber warum Sie mir nicht antworteten.

Nun gehen wir es noch einmal ganzganzganz konkret an und ich stelle Ihnen heute Fragen die Sie mit Sicherheit beantworten können, da diese nur Sie selbst betreffen.

Eine Verweigerung bzw. Nicht-Beantwortung zieht dann unmittelbar einen neuen Anlauf von mir nach sich, um in der nächsten BV-Sitzung, wahrscheinlich im nächsten Jahr, berücksichtigt zu werden.

Hier meine heutigen Fragen. Keine Bange, ganz einfach und fix erledigt, wenn man denn will und wenn Ihnen Sören Link sein Okay gibt – vermute ich mal.

Los geht’s:

1) Welche Projekte in Süd haben Sie in den letzten drei Jahren angestossen, begleitet, unterstützt, etc.? Bitte senden Sie mir einer Liste mit dem jeweiligen Resultat.

2) Wie wird Ihre Arbeit derzeit vergütet?

3) Haben Sie (Stand heute) neben der offiziellen Vergütung noch andere Zuwendungen auch nicht-monetärer Natur erhalten – z.B. Freikarten, Geschenke, Tankkarten, Spesenersatz etc. – wenn ja welche (Liste bitte)?

4) Sind Ihnen (Stand heute) durch Ihre Mitgliedschaft in der SPD und/oder durch die Tätigkeit als BM andere Vorteile gewährt geworden, z.B. bei Grundstückserwerb(en), Baugenehmigung(en) o.ä. auch in Bezug auf Verwandte ersten und zweiten Grades – wenn ja welche (bitte Liste)?

5) Sie sind direkte Stellvertertreterin des OB, dieser antwortet mir dauerhaft nicht auf meine Pressefragen. Wie stehen Sie dazu?

6) Werden Sie im nächsten Jahr erneut kandidieren bzw. sich aufstellen lassen, wenn ja wofür und mit welchen Zielen?

Das war’s.

Zum Schluß habe ich noch ein Anliegen was nicht nur mich betrifft. Bitte kümmern sie sich beim OB und/oder der zuständigen Stelle im Rathaus darum, dass man auf meine Beschwerden hinsichtlich nächtlicher Bauarbeiten an der Bahnlinie entlang der Bissingheimer Strasse mal endlich reagiert. Es gelang mir bisher nur einmal vor Monaten dort eine Beschwerde so unterzubringen, dass sie etwas bewirkte. Die Stadt erteilt anscheinend fleissig Nachtarbeitsgenehmigungen an die Bahn bzw. die Tochter InfraGO, doch wir als Anrainer werden nie informiert. So steht es aber im Gesetz und ist an die Sondererlaubnisse gebunden. Bezugnehmend auf dieses Anliegen geben Sie mir bitte gesondert Bescheid was Sie konkret unternommen haben. Danke vorab.

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP

www.duistop.de

Michael Schulze

 

Fragen an die Bundestagspräsidentin anläßlich des Habeck-Schwachkopf-Falls

Guten Morgen Frau Bas,

anhand des aktuellen Falls rund um eine Strafanzeige von Minister Robert Habeck gegen einen bayerischen Bürger aufgrund von § 188 StGB (Stichwort „Schwachkopf“) habe ich folgende Fragen:

1. Gibt es mindestens eine Beurteilung im Bundestag (z.B. vom wissenschaftlichen Dienst) die sich mit dem § 188 beschäftigt was seine Beurteilung hinsichtlich des Gleichheitsgrundsatzes im Grundgesetz betrifft? Wenn ja, so hätte ich diese (oder mehrere) gerne bzw. einen Link.

2. Sind Strafanzeigen wie im aktuellen Fall, die sich derzeit massiv häufen, allesamt Privatangelegenheiten und müssen im Falle eines Scheiterns a) die Kosten auch von den Anzeigenden übernommen werden und b) drohen ihnen u.U. die Konsequenzen von Gegenanzeigen aufgrund falscher Verdächtigung(en) gemäß § 164 StGB

oder

werden Kosten (auch anteilig) vom Bundestag übernommen?

3. Greifen die Anzeigenden Ihres Wissens nach auf Anwaltskanzleien und vor allem auch auf die Arbeit von Recherche-Netzwerken/-Dienstleistenden zurück die in Verbindung zu Staatsorganen wie z.B. Ministerien, z.B. Bundesnetzagentur etc. stehen bzw. von ihnen -also mit Steuergeldern- bezahlt werden?

4. anlehnend zu 2.) Wenn Kosten -auch anteilig- vom Bundestag übernommen werden, dann bitte ich um eine Begründung bzw. einen Gesetzeshinweis.

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP
www.duistop.de
Michael Schulze

Die ewigen Schlusslichter: Gelsenkirchen und Duisburg schneiden erneut schlecht ab

Ausser bei der Zahl der Currywurst-Buden, da ist Duisburg Spitzenreiter.

Um was geht es diesmal? Um Wirtschaftskraft und Wachstum, beides in deutschen Großstädten höchst unterschiedlich verteilt. Mainz bleibt seit drei Jahren hintereinander die dynamischste deutsche Großstadt. Wirtschaft und Immobilienmarkt entwickeln sich hier besonders schnell, wenngleich das zweitplatzierte Berlin aufholt.

Düster sieht es dagegen für Gelsenkirchen und Duisburg aus.

In Berlin sind u.a. die schnell steigenden Mieten ein Indikator für eine besonders dynamische Entwicklung. Die höchsten Gehälter und Immobilienpreise gibt es erneut in München. München steht seit 2013 beim sogenannten Niveau-Ranking ganz oben. Auf den weiteren Plätzen: Stuttgart, Ingolstadt, Erlangen und Frankfurt a.M.

Das sind die Resultate des gestern veröffentlichten Städterankings von IW Consult im Auftrag von Immoscout24 und der Zeitschrift WiWo. Bei der jährlichen Untersuchung werden die aktuelle Lage (Niveau) und Veränderungsraten (Dynamik) verschiedener Indikatoren von 72 kreisfreien Städten mit mehr als 100.000 EinwohnernInnen verglichen. Zu den Faktoren zählen die Wirtschaftsstruktur, der Arbeitsmarkt, der Immobilien-Markt sowie die Lebensqualität.

Die geringste wirtschaftliche Dynamik hat man in Ludwigshafen und Trier festgestellt, die wenigsten Niveau-Punkte gibt’s für Gelsenkirchen und Duisburg.

https://www.wiwo.de/politik/staedteranking-2024-72-staedte-im-detail-check/30083892.html

Tja, gestern erst berichtete ich gewohnt kritisch über die hiesigen PR-Jubelmeldungen, diesmal zum Garage-DU-Start-Up-Event der DBI.

Zum schlechten Abschneiden in Rankings, die sicherlich mit Vorsicht zu geniessen sind, aber nicht gänzlich unseriös sein dürften, was man von diversen TOP-Auszeichnungen nicht gerade behaupten kann, melden sich die DBI und auch der OB nie zu Wort.

Auch die IHK, der Einzelhandelsverband sowie der Verein „Wirtschaft für Duisburg“ (Gibt’s den eigentlich noch?) melden sich nie zu Wort.

Nun, man macht es sich lieber bei Champus und Kaviar auf unsere Kosten im gewohnten Kreis gemütlich, labert ein bißchen, networked ein wenig und gönnt sich gute Unterhaltung durch gemietete Lobes-FürsprecherInnen.

So gemütlich, dass ich gerne mal eine Gülle-Kanone draufhalten würde. Aber was soll’s, es stinkt auch so zum Himmel vor lauter Unfähigkeiten.

Auffallend oft erzählen mir in letzter Zeit viele unterschiedliche Leute, dass das alles zu Zeiten von Sauerland, also vor Link, besser gelaufen wäre und womöglich heute noch laufen würde.

 

 

Parkstadt Mülheim: Stadtrat sollte ‚Handlungskonzept Wohnen‘ nicht beschließen!

In bezug auf das  Vorhaben „Parkstadt Mülheim“ im Stadtteil Speldorf warnen Parkstadt-Kritiker weiterhin davor an den BürgernInnen vorbei Fakten zu schaffen.
Zur Kenntnis nehmen: Ja – Beschließen: Nein! Dies ist die aktuelle Aufforderung des Netzwerkes „Parkstadt Mülheim… aber richtig!“ an die Stadtverordneten. Diese wollen mehrheitlich in ihrer Sitzung am 5. Dezember 2024 das jüngst von der Verwaltung präsentierte „Handlungskonzept Wohnen“ beschließen. Das umfangreiche Papier untersucht die Bevölkerungsentwicklung der Stadt bis 2045, prognostiziert einen Wohnbedarf und legt gleichzeitig bereits Standorte für dessen bauliche Erfüllung fest.
Es muss den Ratsmitgliedern klar sein, dass sie hier eine weitreichende Entscheidung treffen würden, ohne dass diese in all ihren Konsequenzen durchdacht ist. Deshalb rät das Netzwerk den Stadtverordneten dringend, das „Handlungskonzept Wohnen“ lediglich als Berichtsvorlage zur Kenntnis zu nehmen, aber auf keinen Fall zu beschließen.

Bürgerwille würde entwertet

Grundsätzlich begrüßt das Netzwerk die Erstellung einer gutachterlichen Vorlage zum Wohnbedarf in Mülheim. Gleichzeitig kritisiert es das vorliegende „Handlungskonzept Wohnen“, das im Auftrag der Mülheimer Wohnungsbau eG (MWB) gemeinschaftlich von der Neitzel Consultants GmbH und der InWIS Forschung & Beratung GmbH erstellt wurde.
Dieses durch die Privatwirtschaft in Auftrag gegebene Papier soll nunmehr gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB als verbindliches Entwicklungskonzept durch den Rat der Stadt beschlossen werden. Dies würde bedeuten, dass die Ergebnisse zukünftig im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung Berücksichtigung finden müssten! „Ein fatales Novum“, so das Netzwerk.

In praktischer Konsequenz hieße dies, dass – obwohl die jeweiligen Bebauungspläne noch in Aufstellung wären – die Verwaltung die investorenseitig gewünschten Wohneinheiten im weiteren Verfahren grundsätzlich zu berücksichtigen hätte! Und dies, obwohl überhaupt noch nicht belegt ist, welche Folgen damit für den Bestand verbunden wären.

Feststellung des Netzwerks: „Damit wird es entbehrlich, im Rahmen des einzelnen Bebauungsplanverfahrens den Wohnraumbedarf nachzuweisen. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage sollen somit stickum Fakten an der Öffentlichkeit vorbei geschaffen werden!“

„Handlungskonzept Wohnen“ bevorzugt einseitig Neubauten

In den vergangenen Jahren sind viele Baugenehmigungen erteilt worden, die noch nicht umgesetzt wurden. Zusammen mit den noch gar nicht vollständig ausgewerteten Genehmigungs-, Bestands- und Leerstandspotenzialen erscheint der angebliche Neubaubedarf nicht nachvollziehbar.

Beispiele:
Speldorf Parkstadt 650 bis 680 WE
Speldorf Wissoll-Liebigstrasse 165 WE
Speldorf Heerstrasse 260 WE
Speldorf Duisburger Strasse / Höhe Hansastrasse. 80 WE

Warum sollten rund 1.185 Wohneinheiten, d.h. knapp 30% des gesamtstädtischen Bedarfs der nächsten 21 Jahre, alleine innerhalb eines kleinen Bereiches von Speldorf kurzfristig genehmigt und umgesetzt werden? Eine städtebauliche Aussage, welche Auswirkungen die Umsetzung der angeblichen Neubaubedarfe auf die bereits vorhandenen Leerstände und
betroffenen Quartiere haben, fehlt in diesem „Handlungskonzept Wohnen“ völlig.
Durch die Präjudizierung des „Handlungskonzeptes“ bezüglich der unqualifizierten und räumlich nicht verifizierten Vorgaben der investorenseitig gewünschten Anzahl der Wohneinheiten werden die noch anhängigen Bauleitplanverfahren sowie die bevorstehenden Öffentlichkeitsbeteiligungen zur Farce. Dies darf nicht sein!

Aus all diesen Gründen sollte der Stadtrat das vorgelegte „Handlungskonzept Wohnen“ nicht beschließen.

Mülheim an der Ruhr, 14.11.2024

Dies ist eine Stellungnahme des Netzwerks „Parkstadt Mülheim… aber richtig!“

Kontakt:

Joachim Mahrholdt, Tel.: 0171- 8351839

Email: joachim.mahrholdt@parkstadt-muelheim-aber-richtig.de

Homepage: https://parkstadt-muelheim-aber-richtig.de/

 

Eines der besten Grundstücke … – jaja – laberlaber

Ich zitiere mit dem ersten Teil der Überschrift aus einem Beitrag in der heutigen RP in bezug auf Verlautbarungen des Düsseldorfer Architekten zum Projekt „Am Alten Holzhafen“ – vormals TheCurve.

Adjektive die genannt werden, wie

lebendig

gesund

hochwertig

lassen nur einen Schluß zu: Es ist der selbe Senf wie von all denjenigen die sich sich bereits mit dem Vorhaben beschäftigten. Und es reiht sich möglicherweise ein in die lange Schlange derer die hier in Duisburg vollmundig antraten und von denen man dann plötzlich nichts mehr hörte.

Sinnvoller wäre es mit derartigen Beschreibungen aufzuwarten wenn die Chose fertiggestellt ist.

Aber natürlich muss man jetzt die Werbetrommel rühren, wobei die RP gerne hilft, denn auch in diesem Fall wird es wohl so sein, dass erst mit dem Bau begonnen wird, wenn genug Leutchen sich bereit erklärt haben dort auch residieren zu wollen, ob in einer Wohnung oder in einem Büro oder in einer Praxis.

https://rp-online.de/nrw/staedte/duisburg/duisburg-architekten-ueber-wohnungen-im-innenhafen_aid-121010425

Ich wünsche dem Vorhaben viel Glück, wenngleich mir die Phantasie fehlt, dass dort in den nächsten Jahren etwas passiert was auch nur annähernd nach größerem Neubau-Projekt aussieht.

 

Und, goldener Handschlag für Lindner und Co.?

Wahrscheinlich nicht, denn Lindner, Stark-Watzinger und Buschmann haben die notwendigen vier Jahre Ministerialamtszeit nicht vollgekriegt.

Andernfalls hätten sie sich ab Erreichen des 60. Lebensjahres über eine stattliche Pension in Höhe von mehr als einem Viertel des Amtsgehalts freuen können. Das wären zur Zeit fast 5.000 Euro pro Monat und damit ein Betrag von dem normale RentnerInnen sehr weit entfernt sind. Genau genommen 3.600 EURO weit entfernt.

Sie erhalten nämlich ab mindestens 35 Versicherungsjahren im Durchschnitt derzeit nur rund 1.400 Euro pro Monat.

Es gibt allerdings Sonderregelungen nach der vorzeitig entlassenen MinisternInnen unter bestimmten Umständen vier Jahre Amtszeit zuerkannt werden. Zum Beispiel wenn der Kanzler durch ein konstruktives Misstrauensvotum aus dem Amt „entfernt“ wird oder der Bundespräsident das Parlament aufgelöst hat. Darauf können sich Lindner, Stark-Watzinger und Buschmann allerdings nicht berufen.

Hat jemand Mitleid?