Karneval in Duisburg: Grosse Feier im Steinhof – Fragen an die Lebenshilfe

Guten Abend,

kürzlich feierte die Lebenshilfe im Steinhof zusammen mit dem Hauptausschuss Duisburger Karneval (HDK) eine grosse Karnevalsparty. U.a. die WAZ berichtete darüber bzw. stellte etliche Fotos ins Netz: https://www.waz.de/lokales/duisburg/article408217190/lebenshilfe-feiert-karnevalsparty-in-duisburg-39-froehliche-fotos.html

Dazu habe ich diese Fragen:

1. Wer war Veranstalter des Events und hat die Kosten dafür übernommen sowie die Eintrittsgelder und ev. anderen Einnahmen vereinnahmt?

2. War es in bezug auf 1.) die Lebenshilfe in Gänze oder nur zu einem Teil, dann hätte ich dazu gerne im Rahmen ihres Kodex (https://lebenshilfe-duisburg.de/kodex-e-v/) eine transparente Auflistung von Kosten und Einnahmen.

3. Wie hoch waren die Eintrittsgelder und haben alle besonderen Duisburger Persönlichkeiten wie z.B. OB Link etc. ihre Eintrittskarten selbst bezahlt?

4. Laut meiner Quellen haben besonders teure Gigs stattgefunden (u.a. die Höhner), ist dies korrekt und wenn ja wie teuer war dieses Veranstaltungs- / insbesondere Musikprogramm?

5. Hat die Lebenshilfe Zuschüsse von der Stadt Duisburg oder von städtischen Beteiligungsgesellschaften für die Gesamtveranstaltung erhalten – wenn ja vom wem und in welcher Höhe jeweils?

6. Ist die Durchführung der Veranstaltung mit der Satzung der Lebenshilfe vereinbar (https://lebenshilfe-duisburg.de/wp-content/uploads/2022/09/satzung_lh_duisburg_eV.pdf), u.a. in Bezug auf die Verwendung von Mitteln für Satzungszwecke. Zitat aus der Satzung: Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

7. Ausserdem würde ich gerne wissen wie hoch der Anteil an Menschen mit Handicaps im Publikum war. Ich kann auf den WAZ-Fotos niemanden mit Handicap erkennen.

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP
www.duistop.de
Stadtmagazin für Duisburg 2018
Michael Schulze

 

Mehr über die Lebenshilfe Duisburg gibt es hier:

https://lebenshilfe-duisburg.de/lebenshilfe-duisburg-e-v/

Beteiligt ist die Lebenshilfe u.a. an der Duisburger Werkstatt für Menschen mit Behinderung gGmbH früher wfbm. Bei „wfbm“ dürfte es ein wenig klingeln.

https://lebenshilfe-duisburg.de/beteiligungen-e-v/

 

Doppelmoral der SPD – zumindest in NRW?

Ich schicke voraus, dass ich die Vorgänge in der letzten Woche im Bundestag nicht gross kommentieren will und werde. Ich will auch für keine Partei Partei ergreifen. Sie alle dürften wissen was ich mit „Vorgänge“ genau meine ohne dass ich alles nochmals wiederkäue was seitdem die Gazetten bundesweit auf den Titelseiten füllt.

Dass sich u.a. Scholz und die SPD über Merz‘ Vorgehen so engagiert aufregen ist wohl eher dem unleidlichen Wahlk(r)ampf geschuldet als tatsächlich echter und tiefster Überzeugung.

In der letzten Woche hatte z.B. Comedian Dieter Nuhr in seiner Sendung am Donnerstag-Abend im Ersten erklärt, wie sehr seiner Meinung nach die vorwiegend und immer noch als links eingestuften Parteien die AfD brauchen. Ich berichtete bereits.

Heute hat mir eine Leserin diesen interessanten Hinweis gemailt.

„Hallo Herr Schulze, gucken Sie mal hier (s.u. Link) in bezug auf die Doppelmoral der SPD – zumindest in NRW – Gruss Svenja M.“

https://www.facebook.com/photo/?fbid=28661903346728321&set=a.488553134490053

Aufgelistet sind 15 Anträge der SPD im NRW-Landtag, zwischen 2018 und 2023, denen lediglich die AfD zugestimmt hat.

UPPS, das provoziert geradezu diese Frage an Sarah Philipp und Frank „The Brain“ Börner sowie Benedikt Falszewski, unsere unauffälligen drei Duisburger SPD-Abgeordneten im NRW-Landtag:

Wie kann das sein, wird da mit zweierlei Maß gemessen?

 

 

Grünen-Wahlkämpfer Banaszak reagiert nicht einmal auf Anfragen

Nicht einmal die kleinsten Reaktionen, geschweige denn Antworten, gab es bisher auf meine Anfragen an Felix Banaszak in bezug auf den Vorgang „Gelbhaar“ in  Berlin und dessen Aufklärung, was auch Grüne in Duisburg deutlich verwirrt hat.  Ich berichtete bereits ausführlich.

Nun sorgt seit ein paar Tagen die nächste Ungereimtheit für Aufregung, auch in Duisburg, denn schließlich soll man sich als Parteimitglied und als Wählende(r) für ein Kreuzchen für die Grünen und somit für Robert Habeck als Kanzlerkandidat („Bündniskanzler“) an der Spitze, entscheiden.

Da Banaszak für den Auftritt der Bundes-Grünen bis zur Wahl mitentscheidet und durchaus gefragt werden darf, wenn sich solche Dinge ereignen, zudem ist er auch noch Duisburger MdB-Kandidat, könnte auch ich mir erlauben ihn aus diesem Anlaß erneut zu kontaktieren. Ich spare mir das, da er wohl wieder nicht reagieren bzw. antworten wird.

Dabei geht es diesmal  um ein gänzlich anderes aber nicht minder heikles Thema. So hat Robert Habeck eine Akte, dessen Inhalt ihn möglichweise bei seinem Kanzler-Vorhaben belasten könnte, kurzerhand als geheim eingestuft.

https://blackout-news.de/aktuelles/620-millionen-steuergeld-weg-jetzt-stuft-habeck-das-pwc-gutachten-zu-northvolt-als-geheim-ein/

Tja, über 600 Mio. EURO für die Ansiedlung des Batterie-Herstellers Northvolt ev. in den Sand gesetzt ist kein Zeichen für Qualität. Ich würde angesichts dessen an seiner Stelle auch lieber mit Unbedarften (im Sinne von „für Habeck harmlose Menschen“) an Küchentischen plaudern.

Ausserdem darf man nicht vergessen, dass ebenso Millionen EURO auch bei TKS möglicherweise auf dem Spiel stehen die u.a. Robert Habeck für die grüne Transformation des Duisburger Stahlwerks bewilligt hat.

Fazit:

Es ist zunehmend ziemlich und besonders auffällig, dass sich Grüne überhaupt nicht mehr von PolitikernInnen aus anderen Parteien unterscheiden. Und zwar insbesondere in ihrem Verhalten in Bezug auf Offenheit und Transparenz, mal abgesehen davon, dass von ehemaligen durchaus guten Vor- und Grundsätzen rein gar nichts mehr übrig ist.

Comedian Dieter Nuhr hat gestern in seiner Sendung im Ersten (ARD) hervorragend zum Ausdruck gebracht – ab Minute 19 – wie es seiner Meinung nach läuft, auch in bezug auf andere Vorkommnisse (was noch gelinde ausgedrückt ist):

https://www.ardmediathek.de/video/nuhr-im-ersten/nuhr-im-ersten-vom-30-01-2025/rbb/Y3JpZDovL3JiYl84YzVjYThiMi00Nzk2LTRmNzgtYmNkOS0yNWFjOTYxMTRhODFfcHVibGljYXRpb24

Ich muss dem nichts hinzufügen.

 

 

 

Wüsts Werbung(?) und Neutralität: Ganz fixe Antwort aus der Staatskanzlei

Im letzten Herbst kassierte NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst eine Abmahnung von einem bekannten Medienanwalt in bezug auf Wüsts Missachtung des Neutralitätsgebots in einer Werbeangelegenheit (die ev. gar keine war) für ein Unternehmen aus Rheine.

Um die Sache zu klären und ein bisschen mehr Licht hineinzubringen habe ich deshalb heute früh in der Saatskanzlei angefragt, heute Mittag kam prompt die Antwort.

Hier zuerst meine Fragen, darunter die Antwort aus Düsseldorf die ein wenig stutzig macht:

Guten Morgen,

laut Pressemeldungen wie dieser

https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/wuest-so-done-werbung-unerlaubt-100.html

hat es 2024 einen juristischen Vorfall Herrn Wüst betreffend gegeben. So wurde er von einem Anwalt abgemahnt weil er seine Neutralitätspflicht verletzend für eine Anwaltsfirma warb. Herr Wüst hat daraufhin diese Werbung eingestellt und es wurde von ihm eine Unterlassungserklärung für den Wiederholungsfall abgegeben.

1. Ist dies soweit korrekt? Bitte ergänzen Sie entsprechend oder korrigieren Sie, danke.

2. Welche Absichten steckten hinter Herrn Wüsts Auftritt und Ambition als Werbe-Testimonial?

3. Warum gerade diese Firma?

4. Wie kam die Start-Up-Auszeichnung des Landes NRW für diese Firma zustande?

5. Hat Herr Wüst auch an Rücktritt gedacht, denn in der Vergangenheit gab es ähnliche Vorfälle wie z.B. in Bezug auf Herrn Möllemann und dessen Briefbogenaffäre die mit seinem Rücktritt als Bundesminister endete?

6. Wer trägt a) die Kosten für den Rechtsstreit und wer b) die Kosten für den Fall einer Wiederholung? Sollte das Land NRW (= die

Steuerzahlenden) bei a) oder/und b) belastet werden, so wüsste ich gerne auf welcher rechtlichen Grundlage.

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP

www.duistop.de

Michael Schulze

verantwortlicher Leiter der Redaktion

 

Hier die Antwort:

Sehr geehrter Herr Schulze,

vielen Dank für Ihre Anfrage, auf die ich Ihnen als „ein Sprecher“ antworten kann:

Aufgrund eines Missverständnisses wurde ein persönliches Zitat der Privatperson Hendrik Wüst mit dem Zusatz „Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen“ auf der Internetseite der SO DONE (Anmerkung: Name des betreffenden Unternehmens) veröffentlicht. Damit wurde der nicht beabsichtigte Eindruck erweckt, dass die Privatperson Hendrik Wüst die Initiative des privatwirtschaftlichen Unternehmens in amtlicher Eigenschaft unterstütze. Zur Vermeidung dieses Eindrucks wurde das Zitat am 22. November 2024 von der Internetseite entfernt. Das Land hat sich in der Unterlassungserklärung zur Begleichung der Kosten verpflichtet, die Erstattung ist zwischenzeitlich erfolgt.

Beste Grüße

XXX

Referent Pressestelle / Newsroom

Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen

 

Abschliessende Bemerkungen:

Die Antwort ist ein wenig unterkomplex und geht auch – wie unschwer zu erkennen ist – nicht in allen Belangen konkret auf meine Fragen ein. Wieso das Land NRW die Kosten übernahm bleibt weiterhin offen und ist nun umso fragwürdiger.

 

Werbung und Neutralität: Wüst verliert gegen Steinhöfel – wer zahlt dafür?

Die Sache ist schon etwas älter aber nachwievor top-aktuell. So berichtete u.a. der WDR am 24.11.2024 darüber, dass eine Abmahnung des bekannten Medienanwalts Joachim Steinhöfel dazu führte, dass NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst  nicht mehr für eine Anwaltskanzlei in Rheine wirbt.

https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/wuest-so-done-werbung-unerlaubt-100.html

Ich darf mal daran erinnern, dass wegen so einer ähnlichen Sache (Werbung für ein Unternehmen) ein FDP-Bundesminister in der sogenannten Briefbogenaffäre – es ging um Einkaufswagen-Chips – zurückgetreten ist.

https://de.wikipedia.org/wiki/Briefbogenaff%C3%A4re

Hendrik Wüst ist was Rücktritte generell betrifft übrigens kein gänzlich unbeschriebenes Blatt. 2010 ging es um eine Sponsoring-Affäre die u.a. mit seinem Rücktritt endete.

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/gespraeche-gegen-geld-cdu-generalsekretaer-in-nrw-tritt-wegen-sponsoring-affaere-zurueck-a-679513.html

Wie dem auch sei, Steinhöfels Vorwurf bezog sich auf Wüsts nicht eingehaltene Neutralitätspflicht.

Nicht ganz klar ist wer die Kosten u.a. für Steinhöfel trägt, Wüst oder das Land und wenn eine Unterlassungserklärung für den Wiederholungsfall abgebenen wurde, wer diese zahlt, wenn dagegen verstossen wird.

Auch Bundesminister Habeck hat sich für die Kanzlei in Rheine eingesetzt, er hat anscheinend auf ähnliche oder gleiche Vorwürfe so reagiert, dass er nicht mehr als Minister „auftrat“, sondern nur noch als Abgeordneter.

Clever oder was? Ich kann bei einer Verfehlung nicht mal eben in eine andere Haut schlüpfen. So was Ähnliches habe ich schon mal mit Kevin Kühnert bei einer Anfrage von mir erlebt. Einmal war er leitendes SPD-Mitglied und dann wieder Abgeordneter bzw. umgekehrt. Habe ich alles schriftlich.

Was die Verletzung der Neutralitätspflicht betrifft so habe ich vor einigen Wochen eine Beschwerde bei der Bezirksregierung gegen OB Link eingereicht. Anlaß und damit ausschlaggebend war sein überbordendes Engagement für den MSV (z.B. bei der letzten Geldgeberrunde). Eine Antwort aus Düsseldorf steht noch aus.

Zurück zu Herrn Wüst. Meine Fragen an die NRW-Staatskanzlei in seiner Causa lauten wie folgt:

Guten Morgen,

laut Pressemeldungen wie dieser „https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/wuest-so-done-werbung-unerlaubt-100.html“ hat es 2024 einen juristischen Vorfall Herrn Wüst betreffend gegeben. So wurde er von einem Anwalt abgemahnt weil er seine Neutralitätspflicht verletzend für eine Anwaltsfirma warb. Herr Wüst hat daraufhin diese Werbung eingestellt und es wurde von ihm eine Unterlassungserklärung für den Wiederholungsfall abgegeben.

1. Ist dies soweit korrekt? Bitte ergänzen Sie entsprechend oder korrigieren Sie, danke.

2. Welche Absichten steckten hinter Herrn Wüsts Auftritt und Ambition als Werbe-Testimonial?

3. Warum gerade diese Firma?

4. Wie kam die Start-Up-Auszeichnung des Landes NRW für diese Firma zustande?

5. Hat Herr Wüst auch an Rücktritt gedacht, denn in der Vergangenheit gab es ähnliche Vorfälle wie z.B. in Bezug auf Herrn Möllemann und dessen Briefbogenaffäre die mit seinem Rücktritt als Bundesminister endete?

6. Wer trägt a) die Kosten für den Rechtsstreit und wer b) die Kosten für den Fall einer Wiederholung? Sollte das Land NRW (= die Steuerzahlenden) bei a) oder/und b) belastet werden, so wüsste ich gerne auf welcher rechtlichen Grundlage.

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP

www.duistop.de

Michael Schulze
verantwortlicher Leiter der Redaktion

 

Freibier für Wahlberechtigte: Was meint das DUISTOP-Döner-Orakel?

Lang ist’s her, dass ich das Döner-Orakel von DUISTOP befragt habe, doch nun war es wieder soweit.

Gemäß dem Motto „Eines Tages wird der Döner den Menschen ersetzen.“ war es wirklich an der Zeit. Konkreter Anlaß: Das erneute Vorhaben der Wahl- und Stadtverantwortlichen mittels Freibier die Wahlbeteilung (diesmal die zur anstehenden Bundestagswahl) anzukurbeln. Ich berichtete bereits heute Mittag.

Folgende Fragen habe ich dem Orakel gestellt und bekam auch prompt Antworten:

1. Wird Bärbel Bas im „Kleinen Schwarzen oder im Catsuit“ den Bierausschank machen?

Weder noch, aber mit einer Wahrscheinlichkeit von 20% wird sie wohl oder übel vorbeischauen.

2.  Wird auch Free-Cannabis angeboten werden?

Ich glaube nicht, obwohl, man müsste eigentlich alle möglichen Zielgruppen gleichermassen ansprechen und beglücken.

3. Wird sich die Wahlbeteiligung signifikant erhöhen?

Nein, eher im Gegenteil. Oder wenn, dann nicht wegen des Freibiers.

4. Wird der Wahlzettel womöglich noch mit einem Werbeaufdruck versehen – z.B. mit dem von König-Pilsener?

Höchstunwahrscheinlich. Diese Art der Werbung wird es nur geben wenn es Free-Wodka gibt.

5. Wie hoch wird die Wahlbeteiligung sein?

20%, denn wegen anhaltender Trunkenheit werden viele ihr Wahllokal nicht finden. Stattdessen dorthin in die Innenstadt pilgern wo es den Freibier-Ausschank gab.

6. Wie wird die Wahl ausgehen?

Ich denke schal = schlecht.

 

Vorfall auf der Gebag-Betriebsfeier im letzten Herbst: Alles immer noch total ungeklärt.

Kein Vorfall in der letzten Zeit regt die Leute so auf wie der der sich womöglich auf einer Betriebsfeier der Gebag im letzten Herbst zugetragen hat. Vor allem Frauen melden sich immer wieder bei mir um zu erfahren ob ich inzwischen mehr darüber wüsste.

Anscheinend aktuell getriggert durch so drastische Vorfälle wie die die gerade an der UNI DUE vor sich gehen. Da geht es um versteckte Kameras auf Damen-Toiletten. Und das geht viral durch alle Gazetten.

Damit niemand meint ich habe die Gebag-Sache ebenso beerdigt wie die sonstige Presse in Duisburg, die sie allerdings eigentlich nie richtig angefasst hat – man darf sich wundern warum oder auch nicht – ich bin noch dran. Doch die Reihen der von mir Befragten sind fest geschlossen.

Auch immer noch vollkommen unklar sind die Gründe für das „Ausscheiden“ des Gebag-Boss Bernd Wortmeyer – relativ kurz nach dieser ominösen Betriebsfeier.

Hier nochmals zur Erinnerung der anonyme Brief (ich habe zwei bekommen), der wohl auch an den OB gegangen sein dürfte bzw. an ihn gerichtet ist.

Auffällig ist, dass sowohl die Gebag, als auch der Aufsichtsrat der Gebag (Vorsitzender ist Bruno Sagurna von der SPD) als auch die Stadt (immerhin die Hauptanteilseignerin der Gebag) sowie führende PolitikerInnen sich zu der Sache nicht äussern. Eisernes Schweigen, ganz so als hätten die Worte (Zitat: …dass er auspackt) in dem Brief tatsächlich einen Gehalt an Wahrheit.

In Bezug auf versteckte Kameras gibt es hier ein paar Tipps:

https://www.eufy.com/eu-de/blogs/security-camera/how-to-detect-hidden-cameras

Ganz ehrlich, ich würde übrigens nicht nur in der UNI suchen, sondern auch …

Den Rest des Satzes können Sie sich ja denken.

 

NRW-Bauministerium antwortet auf DUISTOP-Fragen zum Erwerb von Wohnungsbelegungsrechten

Aufgrund einer Pressemitteilung des NRW-Bauministeriums hatte ich dort eine Presseanfrage eingereicht. Es geht dabei konkret und aktuell um Wohn-Belegungsrechte die das Land von der Kölner GAG AG erworben hat.

https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-nordrhein-westfalen-kauft-221-belegungsrechte-fuer

Hier die Fragen von mir und dazu jeweils die entsprechenden Antworten aus dem Ministerium. Ganz unten nochmals meine Anfrage im Originalwortlaut.

Lieber Herr Schulze,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich als ein Sprecher des Ministeriums wie folgt beantworte:

Frage:

Warum gerade diese Wohnungen der GAG AG?

Antwort:

Die Förderung erfolgt auf Antrag – in diesem Fall durch die GAG AG (größtes kommunales Wohnungsunternehmen). Die Prüfung der Fördervoraussetzungen sowie die Entscheidung über die Förderung liegen im Ermessen der zuständigen Bewilligungsbehörde, hier der Stadt Köln.

Rechtliche Grundlage für die Verlängerung von Bindungen für Mietwohnraum ist derzeit Nummer 8 der Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 (FRL öff Wohnen NRW 2024). Eine Bindungsverlängerung setzt unter anderem voraus, dass nach Einschätzung der zuständigen Stelle weiter ein Bedarf an den Zweckbindungen besteht und das Förderdarlehen noch nicht vollständig zurückgezahlt wurde.

Rechtliche Grundlage für den Förderbaustein „Erwerb von Bindungen“ ist derzeit insbesondere Nummer 9 der Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 (FRL öff Wohnen NRW 2024). Voraussetzungen für eine Förderung sind unter anderem, dass für den Wohnraum in sozialer und wohnungspolitischer Hinsicht Bedarf besteht und die Wohnungen die Anforderungen nach dem Gesetz zur Stärkung des Wohnungswesens in Nordrhein-Westfalen (Wohnraumstärkungsgesetz – WohnStG) erfüllen.

Frage:

Warum diese Anzahl und wie viele sonst noch insgesamt a) von der GAG AG und b) von anderen Gesellschaften (Liste bitte)?

Antwort:

Die Anzahl ergibt sich aus dem Antrag der GAG AG sowie der darauf basierenden Entscheidung der Bewilligungsbehörde der Stadt Köln. Mehr Informationen finden Sie im aktuellen Bericht zum Modellversuch „Bindungserwerb“ innerhalb der öffentlichen Wohnraumförderung an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Digitalisierung:

https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV18-3459.pdf

Fragen:

Wie hoch wird eine GAG-AG-Wohnungsmiete pro qm bezuschusst und wie lauten die gesetzlichen Grundlagen dafür? Welche Summe kommt in diesem konkreten Fall (481 WE) pro Jahr zusammen?

Antwort:

Die Förderung von Bindungsverlängerungen erfolgt auf Grundlage von Nummer 8 der Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 (siehe Antwort auf erste Frage). Demnach werden in Köln (Mietniveau M4+) Bindungsverlängerungen zu folgenden Konditionen bewilligt: 15 Prozent Tilgungsnachlass auf die Restvaluta bei 10 Jahren Bindungsverlängerung oder 20 Prozent Tilgungsnachlass auf die Restvaluta bei 15 Jahren Bindungsverlängerung und 0 Prozent Zinsen auf das noch valutierende Förderdarlehen für einen Zeitraum von fünf Jahren sowie anschließend 0,5 Prozent Zinsen bis zum Ablauf der Bindungsverlängerung.

Die Förderung des Bindungserwerbs erfolgt auf Grundlage von Nummer 9 der Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 (siehe Antwort auf die erste Frage). Gemäß Nummer 9.5 FRL öff Wohnen NRW 2024 erfolgt die Förderung als einmaliger Festbetragszuschuss. Dieser wird pro Quadratmeter Wohnfläche und Monate für den Zeitraum der Zweckbindung festgelegt. In Köln (Mietniveau M4+) beträgt der Festbetragszuschuss 3,00 Euro pro Quadratmeter und Monat für freie und vermietete Wohnungen und 2,00 Euro pro Quadratmeter und Monat für noch befristet gebundene Wohnungen.

Frage:

Z.B. 2019 wurden Wohnungen der GAG AG vom Land bezuschusst, aber auf andere Art und Weise – wie werden Doppelbezuschussungen ausgeschlossen?

https://www.mhkbd.nrw/presse-und-medien/pressemitteilungen/ministerin-scharrenbach-durchbruch-landesregierung-und-gag-immobilien-ag-modernisieren-1200-wohnungen-koeln-chorweiler

Hier ein 2. Fall:

https://www.gag-koeln.de/wp-content/uploads/2022/10/221020-PM-Baustart-Sechtemer-Strasse.pdf

Antwort:

Die Verlängerung und der Erwerb von Bindungen als zusätzliche Förderbausteine nehmen Wohneinheiten in den Blick, deren Bindungen auslaufen bzw. sich nicht (mehr) in einer Bindung befinden. Demnach setzen die beiden Förderbausteine dort an, wo entweder bestehende Förderungen beendet sind oder bislang nicht bestanden. Damit ist eine Doppelförderung mit Blick auf die öffentliche Wohnförderung ausgeschlossen.

Frage:

Das LG Köln ordnete im Juli 2018 eine Sonderprüfung des Geschäftsjahres 2016 bei der GAG an, nachdem Kleinaktionäre dies beantragt hatten. Sie behaupteten, die Stadt Köln habe veranlasst, dass für die 2016 erworbenen Immobilien in Chorweiler der 2,6-fache Verkehrswert bezahlt wurde. Dadurch und durch Einräumung von Belegungsrechten an 9.900 Wohnungen an die Stadt Köln sei ihnen ein Schaden entstanden.

Können Sie mir erklären welche Auswirkungen Belegungsrechte auf Verkehrswerte haben vor allem auch hinsichtlich deren Bewertung in Bezug auf die Grundsteuer?

Antwort:

Nach Kenntnis des Ministeriums hat die Sonderprüfung ergeben, dass die Bedingungen des Erwerbs der Wohnungen in Köln-Chorweiler insgesamt angemessen waren und einem Drittvergleich standhielten. Die GAG ist im Zusammenhang mit dem Abschluss des Belegungsrechtsvertrags mit ihrer Mehrheitsaktionärin im Geschäftsjahr 2016 durch ihre Vertragspartnerin nicht zu nachteiligen Rechtsgeschäften gedrängt worden.

Beste Grüße

XXX

Stv. Pressesprecher

Referat Presse und Soziale Medien

Ministerium für Heimat, Kommunales,

Bau und Digitalisierung

des Landes Nordrhein-Westfalen

 

Hier der Vollständigkeit halber meine Presseanfrage im Originalwortlaut:

Presseanfrage zu Belegungsrechten – konkret hier: GAG AG

Guten Abend,

gemäß dieser Pressemeldung

https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-nordrhein-westfalen-kauft-221-belegungsrechte-fuer

werden angeblich 481 Wohnungen der GAG AG mit Sitz in Köln bezuschusst.

Meine Fragen:

1. Warum gerade diese Wohnungen der GAG AG?

2. Warum diese Anzahl und wieviele sonst noch insgesamt a) von der GAG AG und b) von anderen Gesellschaften (Liste bitte)?

3. Wie hoch wird eine GAG-AG-Wohnungsmiete pro qm bezuschusst und wie lauten die gesetzlichen Grundlagen dafür?

4. Welche Summe kommt in diesem konkreten Fall (481 WE) pro Jahr zusammen?

5. Z.B. 2019 wurden Wohnungen der GAG AG vom Land bezuschusst, aber auf andere Art und Weise – wie werden Doppelbezuschussungen ausgeschlossen?

https://www.mhkbd.nrw/presse-und-medien/pressemitteilungen/ministerin-scharrenbach-durchbruch-landesregierung-und-gag-immobilien-ag-modernisieren-1200-wohnungen-koeln-chorweiler

Hier ein 2. Fall:

https://www.gag-koeln.de/wp-content/uploads/2022/10/221020-PM-Baustart-Sechtemer-Strasse.pdf

6. Das LG Köln ordnete im Juli 2018 eine Sonderprüfung des Geschäftsjahres 2016 bei der GAG an, nachdem Kleinaktionäre dies beantragt hatten. Sie behaupteten, die Stadt Köln habe veranlasst, dass für die 2016 erworbenen Immobilien in Chorweiler der 2,6-fache Verkehrswert bezahlt wurde. Dadurch und durch Einräumung von Belegungsrechten an 9.900 Wohnungen an die Stadt Köln sei ihnen ein Schaden entstanden.

Können Sie mir erklären welche Auswirkungen Belegungsrechte auf Verkehrswerte haben vor allem auch hinsichtlich deren Bewertung in Bezug auf die Grundsteuer?

Gruss

DUISTOP

www.duistop.de

Stadtmagazin seit 2018

Michael Schulze

Zensur findet nicht statt?! Brief an Kölner Medien-Professor nach gestrigem heute-journal-Interview

Guten Morgen Herr Prof. Andree,

mit Interesse habe ich gestern das Interview mit Ihnen im heute journal (ZDF) verfolgt.

https://www.zdf.de/nachrichten-sendungen/heute-journal/sgs-sievers-andree-100.html

Dazu möchte ich Ihnen sechs eigene Ansichten mitteilen.

1. Der Sendungsbeitrag ist mit „Zensur findet nicht statt“ betitelt, was Sie auch einmal persönlich aussprechen.

Dazu Folgendes: Natürlich findet Zensur statt. Es mag in puncto Meinungsfreiheit ja noch durchgehen, dass man hierzulande so gut wie alles ungestraft äussern darf, ausgenommen straftrechtlich Relevantes, aber eben auch nur eingeschränkt dort wo es einen Zugang gibt. Ich gehe davon aus, dass der Mangel an eigenen „deutschen“ Social-Media-Plattformen nicht von ungefähr kommt. Man beklagt dies nun teilweise aufgrund der amerikanischen Übermacht die sich in die Politik einmischt, profitierte aber durchaus jahrelang davon, dass man unbequemen Leuten keine eigene Plattform bot.

Z.B. ARD und ZDF hatten und hätten durchaus das Geld so eine soziale Plattform zu betreiben, warum taten und tun sie es nicht? Man kann doch locker Millionen EURO für Sport-TV-Rechte ausgeben. Will man sich mögliche Kritik an Sendungsinhalten nicht quasi in Echtzeit gefallen lassen?

2. Die unter 1.) bereits erwähnte Monopolstruktur amerikanischer Plattformen, deren Herausbildung man jahrelang tatenlos zugeschaut hat, die viele der heute Kritisierenden aber gerne immer noch für sich selbst nutzen (wohl wegen der Reichweite), gab es auch vor der Online-Zeit – also vor dem Internet.

Damals herrschten noch ganz allein deutsche Konzerne.

Schauen Sie sich doch mal die Strukturen der deutschen Medienlandschaft an! Vier Großkonzerne beherrschen den Markt, teils mischt die SPD mit (Madsack). Nehmen wir als ein konkretes Beispiel nur das Ruhrgebiet. Hier hat sich lediglich ein Konzern (heute Funke-Gruppe) breitgemacht indem alle Tageszeitungen geschluckt wurden, auf die teils unschöne Art und auch der restliche Werbemarkt mit rund 60 Wochenblättern/Anzeigenblättern (aufgeteilt unter zwei Töchtern, WVW und ORA) wurde monopolistisch besetzt. Genutzt hat dies der Politik (vor allem der SPD), gestört hat dies niemanden. Auch hier wurden viele Meinungen anderer ziemlich rigoros ausgeklammert. In der guten alten Print-Zeit einen kritischen Kommentar über die SPD unterzubringen war schier unmöglich.

3. Um sich Meinungen bilden zu können sollte man auch informiert sein und sich informieren können. Das Pressegesetz NRW und auch der Medienstaatsvertrag NRW bieten einem dazu jede Gelegenheit – zumindest in NRW und zumindest was die Belange des Verwaltungshandelns im weitesten Sinne betrifft, wobei Verwaltungshandeln ja prinzipiell praktischer Ausdruck von politischem Willen ist.

M.a.W.: Durch kritisches Nachfragen kann man also Überprüfen (u.a. als Journalist) wie es um die Umsetzung von Politik bestellt ist. Als Bürger hat man zudem die Möglichkeit sich per IFG oder UIG kundig zu machen.

Das ist jedoch nur die Theorie.

Dies klappt nämlich nicht, wenn sich die auskunftspflichtigen Stellen nicht an die Gesetze halten und Auskünfte rigoros verweigern. Ich kann davon ein fast sieben Jahre dauerndes Lied singen.

4. Die noch amtierende Ampelregierung hatte ein Bundestransparenzgesetz auf den Weg bringen wollen, was im Koalitionsvertrag steht. Hat sie bis jetzt nicht und wird sie wohl auch nicht mehr. Es gibt stattdessen einen guten alternativen Entwurf auf transparenzgesetz.de – die Domain bundestransparenzgesetz.de gehört übrigens mir.

Frage: Wieso ist eigentlich ein Bundestransparenzgesetz notwendig – in einer Demokratie – wenn ein wichtiges Merkmal einer Demokratie die Transparenz ist? Jene Transparenz die den Medien ermöglicht über Vorgänge zu berichten und den Bürgern ermöglicht sich alle Informationen zu besorgen die sie u.a. für Wahlentscheidungen brauchen?

5. Richtig krude wird es, wenn ich andauernd lese wie wichtig die Transparenz ist, wie wichtig die Beteiligung am Willensbildungsprozess ist und wie wichtig die Medienvielfalt ist.

In allen drei Fällen kann ich erneut aus 7-jähriger Erfahrung konstatieren, dass eher verhindert wird was doch in einer Demokratie selbstverständlich sein sollte.

In Duisburg hätten wir, ohne mein eigenes Format (www.duistop.de), lediglich zwei TZ (WAZ/NRZ) der Funke-Gruppe, eine RP, wobei alle drei auch noch Artikel untereinander austauschen sowie ein Radio das zu 50% Funke und zu 50% der Stadt Duisburg gehört. Mir Auskünfte seit sieben Jahren zu verweigern kann doch a) nur bedeuten den Status Quo aus WAZ/NRZ, RP und Radio zu erhalten, wahrscheinlich weil man ihn gut kontrolliert. Und b) stellt somit niemand unbequeme Fragen.

Schauen Sie sich den Wegfall der vielen lokalen US-Medien an und den Aufstieg Trumps inkl. des Verfalls der US-Demokratie und inkl. des Zerfalls der sog. politischen Mitte! Parallelen zu Deutschland sind sicherlich vorhanden.

6. Inzwischen haben sich tausende Pressefragen angehäuft die mir alle nicht beantwortet wurden. Ich müsste jede einzelne einklagen, auf meine Kosten und trete dann gegen mein eigenes Geld an, da der Duisburger OB, der mir dauerhaft Auskünfte verweigert nur ins Stadtsäckel (Steuergeld finanziert) greifen muss und nicht in seinen eigenen Geldbeutel. Ganz abgesehen von der Zeit die mich das alles kosten würde.

Wie kann es sein, dass man in einer Demokratie Gesetze missachten kann um mich quasi zu unnötigen Aufwendungen und Ausgaben zu nötigen?
Ich bin gespannt ob und was Sie mir antworten.

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP
www.duistop.de
Duisburger Stadtmagazin seit 2018
Michael Schulze

Probleme in Neumühler Otto-Hahn-Strasse: Fragen an Sahle Wohnen – Vermieter in der Nachbarschaft

Guten Abend,

wie aktuell aus der WAZ zu entnehmen ist zieht Sahle Wohnen angeblich Konsequenzen aus den Vorgängen in Duisburg, genauer an der Otto Hahn Strasse, wo die dortigen Wohngebäude von einem Konkurrenzunternehmen vermietet werden.

https://www.waz.de/lokales/duisburg/article408025845/viertel-lebt-in-angst-erster-vermieter-zieht-konsequenzen.html

So wird u.a. Ihre Kollegin Cornelia Daume mit den Worten „Wir nehmen das sehr ernst.“ zitiert.

Dazu meine Fragen:

1.) Haben Sie Kontakt zum Vermiet-Unternehmen dessen Wohngebäude an der Otto Hahn Strasse im Mittelpunkt des Geschehens stehen und wenn ja wie äussert es sich zu den kritisierten / kritischen Vorgängen dort?

2.) Was genau fällt in dem Wohn- bzw. Problemviertel an der Otto Hahn Strasse vor bzw. ist bereits vorgefallen (seit wann?), dass von Ihnen so ernst genommen wird und ev. Ihre Wohneinheiten betrifft?

3.) Welche konkreten Konsequenzen/Hilfen/Problemlösungen erfolgen von Ihrer Seite für Ihre Mietenden und seit wann?

4.) Haben Sie Kontakt zum OB von Duisburg, den Sie näher kennen dürften (https://www.waz.de/staedte/duisburg/nord/article8747799/sahle-wohnen-feiert-goldjubilaeum-mit-ausstellung-in-neumuehl.html), was sagt er Ihnen zur Situation und wie will er bzw. will die Stadt Duisburg Abhilfe schaffen?

5.) Können Sie sich vorstellen, dass die Vorgänge teils bewusst hochgespielt werden um dadurch eine bestimmte Stimmung zu erzeugen oder halten Sie dies für vollkommen ausgeschlossen? In Meiderich gibt es derzeit ähnliche Vorfälle und Schilderungen.

6.) Haben Sie sich in der Vergangenheit bereits mit derartigen Vorgängen in Duisburg beschäftigt und/oder beschäftigen müssen und wenn ja mit welchen und wie ging die Sache jeweils aus?

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP
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Michael Schulze