Ein Beitrag der MBI, Mülheim
Im ohnehin benachteiligten Essener Norden wurden zwei Kliniken geschlossen und ein Bürgerbegehren wollte aufgrund dieser besorgniserregenden Versorgungslücke, dass ein kommunaler Krankenhaus-Betrieb eingerichtet wird. Genügend Unterschriften wurden trotz der Corona-Erschwernissen gesammelt, doch die Mehrheit aus CDU, Grünen und FDP wollten sich dem weder anschließen, noch einen anschließenden Bürgerentscheid ermöglichen. Deshalb wurde abgestimmt und das Begehren einfach als unzulässig erklärt. Diese Art der Missachtung der BürgerInnen durch eine Ratsmehrheit kennen wir in Mülheim zur Genüge!
Bestes Beispiel: Die beliebte VHS mit den attraktiven Gelände am MüGa-Gelände. Diese wurde überfallartig 2017 geschlossen, wegen angeblicher Brandschutzmängel, welche nicht gravierend und seit Jahren bekannt waren, aber nicht behoben wurden. Das gestartete Bürgerbegehren hatte in sehr kurzer Zeit weitaus mehr Unterschriften zusammen als nötig. Doch der Rat stimmte das Begehren mehrheitlich als unzulässig nieder. Die Initiative reichte Klage ein und das Verwaltungsgericht hob die Ratsentscheidung auf, weshalb dann am 6.10.2019 ein Bürgerentscheid stattfinden musste.
Dabei stimmte die überwältigende Mehrheit für die Wiederinbetriebnahme der VHS. Doch die Mehrheit im Rat weigerte sich, eine Sanierung und Wiederinbetriebnahme in ihr Investitionsprogramm aufzunehmen. Und so passierte trotz warmer Worte im Kommunalwahlkampf 2020 nichts, bis dann im Oktober 2021 die formale zweijährige Bindungsfrist des Bürgerentscheids abgelaufen war. Und nun? Das grundstabile VHS-Gebäude gammelt trotz Denkmalstatus weiter vor sich hin.
Eine Schande und ein Tiefschlag gegen Demokratie und Glaubwürdigkeit der Parteien.
Man kann nur hoffen, dass sich in Essen nach einem evtl. doch noch gerichtlich erzwungenen Bürgerentscheid der Stadtrat am Willen seiner Bürgerschaft orientieren wird.
Anmerkungen von mir (DUISTOP):
Im Essener Rat ist man übrigens einer vorherigen Rechtsauskunft gefolgt die die Stadtverwaltung nicht allein dem Rechtsamt überlassen hat, sondern man schaltete eine Düsseldorfer Rechtsanwalts-Kanzlei ein um die juristischen Fallstricke zu eruieren.
Die bereits während des Bürgerbegehrens (was für den anschließenden Bürgerentscheid die Voraussetzung ist) in ausreichendem Maße gesammelten 16.964 gültigen Unterschriften (fast 3.600 mehr als erforderlich) zählen nicht.
Frage: Was zählt dann eigentlich noch?
Die zynischen Begründungen von CDU und Grünen für ihr Votum im Rat lauten derart, dass es sich um eine „rein formal-rechtliche und eben keine politische Entscheidung“ handele. D.h., dass der Rat gar nicht anders konnte.
So sei „eine transparente und ehrliche Aufklärung der Menschen garantiert und es sei sichergestellt, dass Forderungen überhaupt umsetzbar sind“.
M.a..W.: Besser kein Bürgerentscheid, wenn die Menschen dann umsonst abstimmen, weil es zu nichts führt.
Das ist der Persilschein um jede Art von Bürgerentscheid abzuwürgen vor allem dann wenn bereits eine ausreichende Menge an gültigen Unterschriften im vorausgehenden Begehren gesammelt wurde.
Das deutet ja daraufhin, dass womöglich genug Menschen dem Antrag im Bürgerentscheid folgen könnten und im Essener Fall die Verwaltung sich eine Lösung überlegen müsste.
Darauf hat sie, salopp gesagt, natürlich keinen Bock.