Werbung und Neutralität: Wüst verliert gegen Steinhöfel – wer zahlt dafür?

Die Sache ist schon etwas älter aber nachwievor top-aktuell. So berichtete u.a. der WDR am 24.11.2024 darüber, dass eine Abmahnung des bekannten Medienanwalts Joachim Steinhöfel dazu führte, dass NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst  nicht mehr für eine Anwaltskanzlei in Rheine wirbt.

https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/wuest-so-done-werbung-unerlaubt-100.html

Ich darf mal daran erinnern, dass wegen so einer ähnlichen Sache (Werbung für ein Unternehmen) ein FDP-Bundesminister in der sogenannten Briefbogenaffäre – es ging um Einkaufswagen-Chips – zurückgetreten ist.

https://de.wikipedia.org/wiki/Briefbogenaff%C3%A4re

Hendrik Wüst ist was Rücktritte generell betrifft übrigens kein gänzlich unbeschriebenes Blatt. 2010 ging es um eine Sponsoring-Affäre die u.a. mit seinem Rücktritt endete.

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/gespraeche-gegen-geld-cdu-generalsekretaer-in-nrw-tritt-wegen-sponsoring-affaere-zurueck-a-679513.html

Wie dem auch sei, Steinhöfels Vorwurf bezog sich auf Wüsts nicht eingehaltene Neutralitätspflicht.

Nicht ganz klar ist wer die Kosten u.a. für Steinhöfel trägt, Wüst oder das Land und wenn eine Unterlassungserklärung für den Wiederholungsfall abgebenen wurde, wer diese zahlt, wenn dagegen verstossen wird.

Auch Bundesminister Habeck hat sich für die Kanzlei in Rheine eingesetzt, er hat anscheinend auf ähnliche oder gleiche Vorwürfe so reagiert, dass er nicht mehr als Minister „auftrat“, sondern nur noch als Abgeordneter.

Clever oder was? Ich kann bei einer Verfehlung nicht mal eben in eine andere Haut schlüpfen. So was Ähnliches habe ich schon mal mit Kevin Kühnert bei einer Anfrage von mir erlebt. Einmal war er leitendes SPD-Mitglied und dann wieder Abgeordneter bzw. umgekehrt. Habe ich alles schriftlich.

Was die Verletzung der Neutralitätspflicht betrifft so habe ich vor einigen Wochen eine Beschwerde bei der Bezirksregierung gegen OB Link eingereicht. Anlaß und damit ausschlaggebend war sein überbordendes Engagement für den MSV (z.B. bei der letzten Geldgeberrunde). Eine Antwort aus Düsseldorf steht noch aus.

Zurück zu Herrn Wüst. Meine Fragen an die NRW-Staatskanzlei in seiner Causa lauten wie folgt:

Guten Morgen,

laut Pressemeldungen wie dieser „https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/wuest-so-done-werbung-unerlaubt-100.html“ hat es 2024 einen juristischen Vorfall Herrn Wüst betreffend gegeben. So wurde er von einem Anwalt abgemahnt weil er seine Neutralitätspflicht verletzend für eine Anwaltsfirma warb. Herr Wüst hat daraufhin diese Werbung eingestellt und es wurde von ihm eine Unterlassungserklärung für den Wiederholungsfall abgegeben.

1. Ist dies soweit korrekt? Bitte ergänzen Sie entsprechend oder korrigieren Sie, danke.

2. Welche Absichten steckten hinter Herrn Wüsts Auftritt und Ambition als Werbe-Testimonial?

3. Warum gerade diese Firma?

4. Wie kam die Start-Up-Auszeichnung des Landes NRW für diese Firma zustande?

5. Hat Herr Wüst auch an Rücktritt gedacht, denn in der Vergangenheit gab es ähnliche Vorfälle wie z.B. in Bezug auf Herrn Möllemann und dessen Briefbogenaffäre die mit seinem Rücktritt als Bundesminister endete?

6. Wer trägt a) die Kosten für den Rechtsstreit und wer b) die Kosten für den Fall einer Wiederholung? Sollte das Land NRW (= die Steuerzahlenden) bei a) oder/und b) belastet werden, so wüsste ich gerne auf welcher rechtlichen Grundlage.

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP

www.duistop.de

Michael Schulze
verantwortlicher Leiter der Redaktion

 

Freibier für Wahlberechtigte: Was meint das DUISTOP-Döner-Orakel?

Lang ist’s her, dass ich das Döner-Orakel von DUISTOP befragt habe, doch nun war es wieder soweit.

Gemäß dem Motto „Eines Tages wird der Döner den Menschen ersetzen.“ war es wirklich an der Zeit. Konkreter Anlaß: Das erneute Vorhaben der Wahl- und Stadtverantwortlichen mittels Freibier die Wahlbeteilung (diesmal die zur anstehenden Bundestagswahl) anzukurbeln. Ich berichtete bereits heute Mittag.

Folgende Fragen habe ich dem Orakel gestellt und bekam auch prompt Antworten:

1. Wird Bärbel Bas im „Kleinen Schwarzen oder im Catsuit“ den Bierausschank machen?

Weder noch, aber mit einer Wahrscheinlichkeit von 20% wird sie wohl oder übel vorbeischauen.

2.  Wird auch Free-Cannabis angeboten werden?

Ich glaube nicht, obwohl, man müsste eigentlich alle möglichen Zielgruppen gleichermassen ansprechen und beglücken.

3. Wird sich die Wahlbeteiligung signifikant erhöhen?

Nein, eher im Gegenteil. Oder wenn, dann nicht wegen des Freibiers.

4. Wird der Wahlzettel womöglich noch mit einem Werbeaufdruck versehen – z.B. mit dem von König-Pilsener?

Höchstunwahrscheinlich. Diese Art der Werbung wird es nur geben wenn es Free-Wodka gibt.

5. Wie hoch wird die Wahlbeteiligung sein?

20%, denn wegen anhaltender Trunkenheit werden viele ihr Wahllokal nicht finden. Stattdessen dorthin in die Innenstadt pilgern wo es den Freibier-Ausschank gab.

6. Wie wird die Wahl ausgehen?

Ich denke schal = schlecht.

 

Vorfall auf der Gebag-Betriebsfeier im letzten Herbst: Alles immer noch total ungeklärt.

Kein Vorfall in der letzten Zeit regt die Leute so auf wie der der sich womöglich auf einer Betriebsfeier der Gebag im letzten Herbst zugetragen hat. Vor allem Frauen melden sich immer wieder bei mir um zu erfahren ob ich inzwischen mehr darüber wüsste.

Anscheinend aktuell getriggert durch so drastische Vorfälle wie die die gerade an der UNI DUE vor sich gehen. Da geht es um versteckte Kameras auf Damen-Toiletten. Und das geht viral durch alle Gazetten.

Damit niemand meint ich habe die Gebag-Sache ebenso beerdigt wie die sonstige Presse in Duisburg, die sie allerdings eigentlich nie richtig angefasst hat – man darf sich wundern warum oder auch nicht – ich bin noch dran. Doch die Reihen der von mir Befragten sind fest geschlossen.

Auch immer noch vollkommen unklar sind die Gründe für das „Ausscheiden“ des Gebag-Boss Bernd Wortmeyer – relativ kurz nach dieser ominösen Betriebsfeier.

Hier nochmals zur Erinnerung der anonyme Brief (ich habe zwei bekommen), der wohl auch an den OB gegangen sein dürfte bzw. an ihn gerichtet ist.

Auffällig ist, dass sowohl die Gebag, als auch der Aufsichtsrat der Gebag (Vorsitzender ist Bruno Sagurna von der SPD) als auch die Stadt (immerhin die Hauptanteilseignerin der Gebag) sowie führende PolitikerInnen sich zu der Sache nicht äussern. Eisernes Schweigen, ganz so als hätten die Worte (Zitat: …dass er auspackt) in dem Brief tatsächlich einen Gehalt an Wahrheit.

In Bezug auf versteckte Kameras gibt es hier ein paar Tipps:

https://www.eufy.com/eu-de/blogs/security-camera/how-to-detect-hidden-cameras

Ganz ehrlich, ich würde übrigens nicht nur in der UNI suchen, sondern auch …

Den Rest des Satzes können Sie sich ja denken.

 

NRW-Bauministerium antwortet auf DUISTOP-Fragen zum Erwerb von Wohnungsbelegungsrechten

Aufgrund einer Pressemitteilung des NRW-Bauministeriums hatte ich dort eine Presseanfrage eingereicht. Es geht dabei konkret und aktuell um Wohn-Belegungsrechte die das Land von der Kölner GAG AG erworben hat.

https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-nordrhein-westfalen-kauft-221-belegungsrechte-fuer

Hier die Fragen von mir und dazu jeweils die entsprechenden Antworten aus dem Ministerium. Ganz unten nochmals meine Anfrage im Originalwortlaut.

Lieber Herr Schulze,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich als ein Sprecher des Ministeriums wie folgt beantworte:

Frage:

Warum gerade diese Wohnungen der GAG AG?

Antwort:

Die Förderung erfolgt auf Antrag – in diesem Fall durch die GAG AG (größtes kommunales Wohnungsunternehmen). Die Prüfung der Fördervoraussetzungen sowie die Entscheidung über die Förderung liegen im Ermessen der zuständigen Bewilligungsbehörde, hier der Stadt Köln.

Rechtliche Grundlage für die Verlängerung von Bindungen für Mietwohnraum ist derzeit Nummer 8 der Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 (FRL öff Wohnen NRW 2024). Eine Bindungsverlängerung setzt unter anderem voraus, dass nach Einschätzung der zuständigen Stelle weiter ein Bedarf an den Zweckbindungen besteht und das Förderdarlehen noch nicht vollständig zurückgezahlt wurde.

Rechtliche Grundlage für den Förderbaustein „Erwerb von Bindungen“ ist derzeit insbesondere Nummer 9 der Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 (FRL öff Wohnen NRW 2024). Voraussetzungen für eine Förderung sind unter anderem, dass für den Wohnraum in sozialer und wohnungspolitischer Hinsicht Bedarf besteht und die Wohnungen die Anforderungen nach dem Gesetz zur Stärkung des Wohnungswesens in Nordrhein-Westfalen (Wohnraumstärkungsgesetz – WohnStG) erfüllen.

Frage:

Warum diese Anzahl und wie viele sonst noch insgesamt a) von der GAG AG und b) von anderen Gesellschaften (Liste bitte)?

Antwort:

Die Anzahl ergibt sich aus dem Antrag der GAG AG sowie der darauf basierenden Entscheidung der Bewilligungsbehörde der Stadt Köln. Mehr Informationen finden Sie im aktuellen Bericht zum Modellversuch „Bindungserwerb“ innerhalb der öffentlichen Wohnraumförderung an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Digitalisierung:

https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV18-3459.pdf

Fragen:

Wie hoch wird eine GAG-AG-Wohnungsmiete pro qm bezuschusst und wie lauten die gesetzlichen Grundlagen dafür? Welche Summe kommt in diesem konkreten Fall (481 WE) pro Jahr zusammen?

Antwort:

Die Förderung von Bindungsverlängerungen erfolgt auf Grundlage von Nummer 8 der Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 (siehe Antwort auf erste Frage). Demnach werden in Köln (Mietniveau M4+) Bindungsverlängerungen zu folgenden Konditionen bewilligt: 15 Prozent Tilgungsnachlass auf die Restvaluta bei 10 Jahren Bindungsverlängerung oder 20 Prozent Tilgungsnachlass auf die Restvaluta bei 15 Jahren Bindungsverlängerung und 0 Prozent Zinsen auf das noch valutierende Förderdarlehen für einen Zeitraum von fünf Jahren sowie anschließend 0,5 Prozent Zinsen bis zum Ablauf der Bindungsverlängerung.

Die Förderung des Bindungserwerbs erfolgt auf Grundlage von Nummer 9 der Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 (siehe Antwort auf die erste Frage). Gemäß Nummer 9.5 FRL öff Wohnen NRW 2024 erfolgt die Förderung als einmaliger Festbetragszuschuss. Dieser wird pro Quadratmeter Wohnfläche und Monate für den Zeitraum der Zweckbindung festgelegt. In Köln (Mietniveau M4+) beträgt der Festbetragszuschuss 3,00 Euro pro Quadratmeter und Monat für freie und vermietete Wohnungen und 2,00 Euro pro Quadratmeter und Monat für noch befristet gebundene Wohnungen.

Frage:

Z.B. 2019 wurden Wohnungen der GAG AG vom Land bezuschusst, aber auf andere Art und Weise – wie werden Doppelbezuschussungen ausgeschlossen?

https://www.mhkbd.nrw/presse-und-medien/pressemitteilungen/ministerin-scharrenbach-durchbruch-landesregierung-und-gag-immobilien-ag-modernisieren-1200-wohnungen-koeln-chorweiler

Hier ein 2. Fall:

https://www.gag-koeln.de/wp-content/uploads/2022/10/221020-PM-Baustart-Sechtemer-Strasse.pdf

Antwort:

Die Verlängerung und der Erwerb von Bindungen als zusätzliche Förderbausteine nehmen Wohneinheiten in den Blick, deren Bindungen auslaufen bzw. sich nicht (mehr) in einer Bindung befinden. Demnach setzen die beiden Förderbausteine dort an, wo entweder bestehende Förderungen beendet sind oder bislang nicht bestanden. Damit ist eine Doppelförderung mit Blick auf die öffentliche Wohnförderung ausgeschlossen.

Frage:

Das LG Köln ordnete im Juli 2018 eine Sonderprüfung des Geschäftsjahres 2016 bei der GAG an, nachdem Kleinaktionäre dies beantragt hatten. Sie behaupteten, die Stadt Köln habe veranlasst, dass für die 2016 erworbenen Immobilien in Chorweiler der 2,6-fache Verkehrswert bezahlt wurde. Dadurch und durch Einräumung von Belegungsrechten an 9.900 Wohnungen an die Stadt Köln sei ihnen ein Schaden entstanden.

Können Sie mir erklären welche Auswirkungen Belegungsrechte auf Verkehrswerte haben vor allem auch hinsichtlich deren Bewertung in Bezug auf die Grundsteuer?

Antwort:

Nach Kenntnis des Ministeriums hat die Sonderprüfung ergeben, dass die Bedingungen des Erwerbs der Wohnungen in Köln-Chorweiler insgesamt angemessen waren und einem Drittvergleich standhielten. Die GAG ist im Zusammenhang mit dem Abschluss des Belegungsrechtsvertrags mit ihrer Mehrheitsaktionärin im Geschäftsjahr 2016 durch ihre Vertragspartnerin nicht zu nachteiligen Rechtsgeschäften gedrängt worden.

Beste Grüße

XXX

Stv. Pressesprecher

Referat Presse und Soziale Medien

Ministerium für Heimat, Kommunales,

Bau und Digitalisierung

des Landes Nordrhein-Westfalen

 

Hier der Vollständigkeit halber meine Presseanfrage im Originalwortlaut:

Presseanfrage zu Belegungsrechten – konkret hier: GAG AG

Guten Abend,

gemäß dieser Pressemeldung

https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-nordrhein-westfalen-kauft-221-belegungsrechte-fuer

werden angeblich 481 Wohnungen der GAG AG mit Sitz in Köln bezuschusst.

Meine Fragen:

1. Warum gerade diese Wohnungen der GAG AG?

2. Warum diese Anzahl und wieviele sonst noch insgesamt a) von der GAG AG und b) von anderen Gesellschaften (Liste bitte)?

3. Wie hoch wird eine GAG-AG-Wohnungsmiete pro qm bezuschusst und wie lauten die gesetzlichen Grundlagen dafür?

4. Welche Summe kommt in diesem konkreten Fall (481 WE) pro Jahr zusammen?

5. Z.B. 2019 wurden Wohnungen der GAG AG vom Land bezuschusst, aber auf andere Art und Weise – wie werden Doppelbezuschussungen ausgeschlossen?

https://www.mhkbd.nrw/presse-und-medien/pressemitteilungen/ministerin-scharrenbach-durchbruch-landesregierung-und-gag-immobilien-ag-modernisieren-1200-wohnungen-koeln-chorweiler

Hier ein 2. Fall:

https://www.gag-koeln.de/wp-content/uploads/2022/10/221020-PM-Baustart-Sechtemer-Strasse.pdf

6. Das LG Köln ordnete im Juli 2018 eine Sonderprüfung des Geschäftsjahres 2016 bei der GAG an, nachdem Kleinaktionäre dies beantragt hatten. Sie behaupteten, die Stadt Köln habe veranlasst, dass für die 2016 erworbenen Immobilien in Chorweiler der 2,6-fache Verkehrswert bezahlt wurde. Dadurch und durch Einräumung von Belegungsrechten an 9.900 Wohnungen an die Stadt Köln sei ihnen ein Schaden entstanden.

Können Sie mir erklären welche Auswirkungen Belegungsrechte auf Verkehrswerte haben vor allem auch hinsichtlich deren Bewertung in Bezug auf die Grundsteuer?

Gruss

DUISTOP

www.duistop.de

Stadtmagazin seit 2018

Michael Schulze

Zensur findet nicht statt?! Brief an Kölner Medien-Professor nach gestrigem heute-journal-Interview

Guten Morgen Herr Prof. Andree,

mit Interesse habe ich gestern das Interview mit Ihnen im heute journal (ZDF) verfolgt.

https://www.zdf.de/nachrichten-sendungen/heute-journal/sgs-sievers-andree-100.html

Dazu möchte ich Ihnen sechs eigene Ansichten mitteilen.

1. Der Sendungsbeitrag ist mit „Zensur findet nicht statt“ betitelt, was Sie auch einmal persönlich aussprechen.

Dazu Folgendes: Natürlich findet Zensur statt. Es mag in puncto Meinungsfreiheit ja noch durchgehen, dass man hierzulande so gut wie alles ungestraft äussern darf, ausgenommen straftrechtlich Relevantes, aber eben auch nur eingeschränkt dort wo es einen Zugang gibt. Ich gehe davon aus, dass der Mangel an eigenen „deutschen“ Social-Media-Plattformen nicht von ungefähr kommt. Man beklagt dies nun teilweise aufgrund der amerikanischen Übermacht die sich in die Politik einmischt, profitierte aber durchaus jahrelang davon, dass man unbequemen Leuten keine eigene Plattform bot.

Z.B. ARD und ZDF hatten und hätten durchaus das Geld so eine soziale Plattform zu betreiben, warum taten und tun sie es nicht? Man kann doch locker Millionen EURO für Sport-TV-Rechte ausgeben. Will man sich mögliche Kritik an Sendungsinhalten nicht quasi in Echtzeit gefallen lassen?

2. Die unter 1.) bereits erwähnte Monopolstruktur amerikanischer Plattformen, deren Herausbildung man jahrelang tatenlos zugeschaut hat, die viele der heute Kritisierenden aber gerne immer noch für sich selbst nutzen (wohl wegen der Reichweite), gab es auch vor der Online-Zeit – also vor dem Internet.

Damals herrschten noch ganz allein deutsche Konzerne.

Schauen Sie sich doch mal die Strukturen der deutschen Medienlandschaft an! Vier Großkonzerne beherrschen den Markt, teils mischt die SPD mit (Madsack). Nehmen wir als ein konkretes Beispiel nur das Ruhrgebiet. Hier hat sich lediglich ein Konzern (heute Funke-Gruppe) breitgemacht indem alle Tageszeitungen geschluckt wurden, auf die teils unschöne Art und auch der restliche Werbemarkt mit rund 60 Wochenblättern/Anzeigenblättern (aufgeteilt unter zwei Töchtern, WVW und ORA) wurde monopolistisch besetzt. Genutzt hat dies der Politik (vor allem der SPD), gestört hat dies niemanden. Auch hier wurden viele Meinungen anderer ziemlich rigoros ausgeklammert. In der guten alten Print-Zeit einen kritischen Kommentar über die SPD unterzubringen war schier unmöglich.

3. Um sich Meinungen bilden zu können sollte man auch informiert sein und sich informieren können. Das Pressegesetz NRW und auch der Medienstaatsvertrag NRW bieten einem dazu jede Gelegenheit – zumindest in NRW und zumindest was die Belange des Verwaltungshandelns im weitesten Sinne betrifft, wobei Verwaltungshandeln ja prinzipiell praktischer Ausdruck von politischem Willen ist.

M.a.W.: Durch kritisches Nachfragen kann man also Überprüfen (u.a. als Journalist) wie es um die Umsetzung von Politik bestellt ist. Als Bürger hat man zudem die Möglichkeit sich per IFG oder UIG kundig zu machen.

Das ist jedoch nur die Theorie.

Dies klappt nämlich nicht, wenn sich die auskunftspflichtigen Stellen nicht an die Gesetze halten und Auskünfte rigoros verweigern. Ich kann davon ein fast sieben Jahre dauerndes Lied singen.

4. Die noch amtierende Ampelregierung hatte ein Bundestransparenzgesetz auf den Weg bringen wollen, was im Koalitionsvertrag steht. Hat sie bis jetzt nicht und wird sie wohl auch nicht mehr. Es gibt stattdessen einen guten alternativen Entwurf auf transparenzgesetz.de – die Domain bundestransparenzgesetz.de gehört übrigens mir.

Frage: Wieso ist eigentlich ein Bundestransparenzgesetz notwendig – in einer Demokratie – wenn ein wichtiges Merkmal einer Demokratie die Transparenz ist? Jene Transparenz die den Medien ermöglicht über Vorgänge zu berichten und den Bürgern ermöglicht sich alle Informationen zu besorgen die sie u.a. für Wahlentscheidungen brauchen?

5. Richtig krude wird es, wenn ich andauernd lese wie wichtig die Transparenz ist, wie wichtig die Beteiligung am Willensbildungsprozess ist und wie wichtig die Medienvielfalt ist.

In allen drei Fällen kann ich erneut aus 7-jähriger Erfahrung konstatieren, dass eher verhindert wird was doch in einer Demokratie selbstverständlich sein sollte.

In Duisburg hätten wir, ohne mein eigenes Format (www.duistop.de), lediglich zwei TZ (WAZ/NRZ) der Funke-Gruppe, eine RP, wobei alle drei auch noch Artikel untereinander austauschen sowie ein Radio das zu 50% Funke und zu 50% der Stadt Duisburg gehört. Mir Auskünfte seit sieben Jahren zu verweigern kann doch a) nur bedeuten den Status Quo aus WAZ/NRZ, RP und Radio zu erhalten, wahrscheinlich weil man ihn gut kontrolliert. Und b) stellt somit niemand unbequeme Fragen.

Schauen Sie sich den Wegfall der vielen lokalen US-Medien an und den Aufstieg Trumps inkl. des Verfalls der US-Demokratie und inkl. des Zerfalls der sog. politischen Mitte! Parallelen zu Deutschland sind sicherlich vorhanden.

6. Inzwischen haben sich tausende Pressefragen angehäuft die mir alle nicht beantwortet wurden. Ich müsste jede einzelne einklagen, auf meine Kosten und trete dann gegen mein eigenes Geld an, da der Duisburger OB, der mir dauerhaft Auskünfte verweigert nur ins Stadtsäckel (Steuergeld finanziert) greifen muss und nicht in seinen eigenen Geldbeutel. Ganz abgesehen von der Zeit die mich das alles kosten würde.

Wie kann es sein, dass man in einer Demokratie Gesetze missachten kann um mich quasi zu unnötigen Aufwendungen und Ausgaben zu nötigen?
Ich bin gespannt ob und was Sie mir antworten.

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP
www.duistop.de
Duisburger Stadtmagazin seit 2018
Michael Schulze

Probleme in Neumühler Otto-Hahn-Strasse: Fragen an Sahle Wohnen – Vermieter in der Nachbarschaft

Guten Abend,

wie aktuell aus der WAZ zu entnehmen ist zieht Sahle Wohnen angeblich Konsequenzen aus den Vorgängen in Duisburg, genauer an der Otto Hahn Strasse, wo die dortigen Wohngebäude von einem Konkurrenzunternehmen vermietet werden.

https://www.waz.de/lokales/duisburg/article408025845/viertel-lebt-in-angst-erster-vermieter-zieht-konsequenzen.html

So wird u.a. Ihre Kollegin Cornelia Daume mit den Worten „Wir nehmen das sehr ernst.“ zitiert.

Dazu meine Fragen:

1.) Haben Sie Kontakt zum Vermiet-Unternehmen dessen Wohngebäude an der Otto Hahn Strasse im Mittelpunkt des Geschehens stehen und wenn ja wie äussert es sich zu den kritisierten / kritischen Vorgängen dort?

2.) Was genau fällt in dem Wohn- bzw. Problemviertel an der Otto Hahn Strasse vor bzw. ist bereits vorgefallen (seit wann?), dass von Ihnen so ernst genommen wird und ev. Ihre Wohneinheiten betrifft?

3.) Welche konkreten Konsequenzen/Hilfen/Problemlösungen erfolgen von Ihrer Seite für Ihre Mietenden und seit wann?

4.) Haben Sie Kontakt zum OB von Duisburg, den Sie näher kennen dürften (https://www.waz.de/staedte/duisburg/nord/article8747799/sahle-wohnen-feiert-goldjubilaeum-mit-ausstellung-in-neumuehl.html), was sagt er Ihnen zur Situation und wie will er bzw. will die Stadt Duisburg Abhilfe schaffen?

5.) Können Sie sich vorstellen, dass die Vorgänge teils bewusst hochgespielt werden um dadurch eine bestimmte Stimmung zu erzeugen oder halten Sie dies für vollkommen ausgeschlossen? In Meiderich gibt es derzeit ähnliche Vorfälle und Schilderungen.

6.) Haben Sie sich in der Vergangenheit bereits mit derartigen Vorgängen in Duisburg beschäftigt und/oder beschäftigen müssen und wenn ja mit welchen und wie ging die Sache jeweils aus?

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP
www.duistop.de
Stadtmagazin für Duisburg seit 2018
Michael Schulze

Neues zur kommunalen Wärmeplanung

Die kommunale Wärmeplanung ist eine bundesweite Forderung und Auflage an alle Städte und Gemeinden sich um die künftige Wärmeversorgung angesichts der Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsforderungen zu kümmern.

Das gilt also auch für Duisburg.

Wer sich über den aktuellen Fortgang hier bei uns informieren möchte, kann dies online tun. Ich kann allerdings nicht beurteilen wie gut und transparent die städtischen Infos sind und weiterhin sein werden.

https://www.duisburg.de/microsites/klimaschutz/aktuelleprojekte/kommunale-waermeplanung_262731.php

Hinweis:

Angesichts der Wärmeplanung rückt immer mehr die Fernwärme in den Fokus. Für diesen Fall hatte ich bereits mehrfach darauf hingewiesen bei Fernwärme-Verträgen äusserste Vorsicht walten zu lassen, da sich diesbzgl. in den jeweiligen Städten ein kommunales Monopol ohne echten Wettbewerb entwickelt hat. So auch in Duisburg.

Im Frühjahr diesen Jahres will die Stadt angeblich erste konkretere Informationen auch deutlicher und breit gestreuter öffentlich bekanntgeben.

 

Sondernutzungserlaubnis für Werbung: Fragen an die Stadt

Gemäß der speziellen städtischen Vorgaben ist es möglich auf Anfrage sog. Sondernutzungserlaubnise z.B. für Werbung in Aussenbereichen zu erhalten.

https://www.duisburg.de/vv/produkte/pro_du/dez_v/62/sondernutzungserlaubnis.php

Im konkreten Fall um den es hier geht, handelt es sich um ein Werbe-Banner, ca. 1,5 x 1,0 qm groß, einer örtlichen Sporthandelsfirma. Es befindet sich seit Jahren(!) an einem Zaun eingangs eines Weges direkt entlang der Regattabahn in Wedau.

Eine hervorragender Platz da sich hier u.a. viele JoggerInnen tummeln.

Den Namen habe ich unkenntlich gemacht, ich will ja nicht noch mehr Werbung machen ohne dafür bezahlt zu werden.

So eine Werbefläche würde sich auch für viele andere Unternehmen anbieten – und auch für DUISTOP.

Insofern schliesse ich nicht aus, ein bisschen neidisch bin ich schon.

Deshalb interessiert mich auch brennend wie teuer so was ist und ob es tatsächlich auch zu Zahlungen an die Stadt kam und kommt, ob es überhaupt erlaubt und von der Stadt gestattet wurde und ob in diesem Fall eine so dauerhafte Werbung grundsätzlich rechtens ist?

Ich gebe ferner zu bedenken, es handelt sich hier um keinen läppischen Vorgang. Wenn man dem Treiben freien Lauf liesse würden sicherlich viele freie Flächen in Duisburg nicht nur an Zäunen werblich zugepflastert.

Und kann es ein, aus welchen Gründen auch immer, dass gerade dieser Firma so etwas gestattet wird. Beim Stadtsportbund SSB z.B. kennt man die Sport-Firma nur zu gut.

Ich habe also soeben folgende Anfrage an die Stadt gestellt:

Guten Abend,

gemäß der speziellen städtischen Vorgaben ist es möglich auf Anfrage sog. Sondernutzungserlaubnise z.B. für Werbung in Aussenbereichen zu erhalten.

https://www.duisburg.de/vv/produkte/pro_du/dez_v/62/sondernutzungserlaubnis.php

Im konkreten Fall um den es hier geht, handelt es sich um ein Werbe-Banner, ca. 1,5 x 1,0 qm groß, einer örtlichen Sporthandelsfirma. Es befindet sich seit Jahren(!) an einem Zaun eingangs eines Weges direkt entlang der Regattabahn in Wedau.

Ein Foto vom 6.1.2025, 16:20 Uhr, füge ich bei.

Eine hervorragender Platz da sich hier u.a. viele JoggerInnen tummeln.

Deshalb habe ich folgende Fragen:

Wie teuer ist diese Art der Werbung grundsätzlich – gibt es eine offizielle Preisliste?

Zum konkreten Fall: Kommt und kam es tatsächlich zu Zahlungen an die Stadt, wenn ja in welcher Höhe und seit wann?

Ist eine so dauerhafte Werbung seit Jahren überhaupt grundsätzlich rechtens, da der Begriff Sondernutzung etwas anderes suggeriert?

Kann es ein, aus welchen Gründen auch immer, dass gerade diese Firma bevorzugt behandelt wird?

Gruss

DUISTOP

Michael Schulze

[Anmerkungen: Der Stadt habe ich den Namen der betreffenden Firma natürlich mitgeteilt und auch das Originalfoto geschickt. Ich gehe davon aus, denn nichts deutet auf etwas anderes hin, dass es sich an der Stelle um eine öffentliche Fläche und einen städtischen Zaun handelt. Einen Hinweis auf andere Umstände habe ich gesucht, konnte aber keinen entdecken.]

 

 

Wohnen in der City: Essen macht es vor

In Essen laufen gerade einige Projekte an, bei denen es darum geht Wohnen in der City dort zu ermöglichen wo man bisher immer nur Läden, Lager oder Büros unterbrachte, z.B. in den oberen Stockwerken, also über den Läden im Erdgeschoss.

https://www.waz.de/wirtschaft/article408001660/innenstaedte-investoren-setzen-auf-wohnungen-in-kaufhaeusern.html

Aber auch diese könnten bei andauerndem Leerstand zu Wohnungen werden, wenn, ja wenn sich Städte mal bewegen würden.

Essen galt lange als Shopping-Hochburg und hat doch inzwischen erkennen müssen, dass die guten alten Zeiten mit florierendem Einzelhandel vorbei sind. Auch dort überwiegt am Abend meist gähnende Leere in den Fußgängerzonen der City.

In Duisburg hat man anscheinend die Zeichen der Zeit noch längst nicht erkannt und werkelt immer noch verzweifelt und erfolglos mit gesenkten Mietkonditionen für Ladenbetreiber herum. Oder man mietet selbst einen Laden an, wie z.B. die DBI, ich berichtete bereits.

Duisburg hat allerdings auch ein Problem mit der Errichtung von Wohnraum in leerstehenden Ladenlokalen, Büros und Kaufhäusern. Und er wäre eine Menge an neuen Wohnungen möglich.

Wenn man nämlich diese Wohntransformation richtig gut und umfänglich angehen würde, würde dies die teuer erworbenen Neubaugebiete noch unattraktiver machen.

In der Stadt zu wohnen kann durchaus sehr attraktiv sein, z.B. auch für ältere Menschen. Alles was man braucht ist bereits vorhanden. Handel, Gastronomie, medizinische Versorgung inkl. Apotheken, ÖPNV, Bahnhof usw. usf. Und wer weiß ob dies nicht einen größeren Effekt hätte auf Neuansiedlungen von Handel und Gastronomie, weil dann wieder mehr Leben in die City käme.

Und es gibt grosse klimatische und nachhaltige Nebeneffekte. Die Gebäude stehen bereits, was bedeutet, dass man keine neuen Flächen versiegeln muss und auch der bereits verbaute Beton plus weiteres Baumaterial die Klimabilanz positiviert.

Ich nehme aber an, in Duisburg ist man insgesamt viel zu träge und zu unfähig in Zusammenhängen zu denken und zu handeln.

In Duisburg muss die Karre erst voll vor die Wand gefahren werden. Hier lässt man sich oftmals von teils Vollbeknackten jeden erdenklichen Scheiss erzählen anstatt mal zu gucken und abzugucken wie es andere bereits machen.

 

Dritter Anlauf für Einwohnerfrage in Bezirksvertretung Süd – nach zwei Fehlversuchen

Zwei vergebliche Anläufe um eine Einwohnerfrage in der BV Süd zu „platzieren“  habe ich im letzten Jahr bereits unternommen, nun folgt der dritte.

Die beiden bisherigen Anträge habe ich, so wie es auch die darüber aufklärende Website der Stadt vorschreibt, mit einem Schreiben an die Bezirksbürgermeisterin – hier Beate Liske von der SPD – eingereicht.

https://www.duisburg.de/allgemein/fachbereiche/90/einwohnerfragestunden.php

Die Ablehnung kam dann jeweils direkt aus dem Rathaus. Prinzipiell können alle EinwohnerInnen eines Bezirks eine Frage an die jeweilige BV einreichen. Wird die Frage als den Bezirk betreffend eingestuft, wird sie in einer BV-Sitzung behandelt oder sonstwie aus der BV beantwortet. Soweit die Theorie.

Nur ist natürlich niemand bis hin zum OB daran interessiert meine Fragen zu beantworten. Lieske beantwortete meine Fragen bzw. ging auf mein Anliegen noch nicht einmal persönlich ein, also auch nicht unabhängig davon ob sie als Einwohnerfrage bzw. -eingabe zugelassen wurden.

Mit anderen Worten: Frau Lieske ist es wie OB Link ebenso scheiss egal wie Demokratie vor Ort funktioniert, Hauptsache sie wird wiedergewählt und kann sich zwischendurch mit läppischen Filmaufnahmen wie „Herz aus Stahl – Teil II“ beschäftigen.

So hatte ich sie u.a. in der zweiten Eingabe an die BV gefragt was sie denn als Bezirksbürgermeisterin in den letzten Jahre in Süd politisch bewegt hätte. Tja, ich nehme an, da sie mir die Antwort bisher schuldig blieb – sie hat nichts bewegt.

Lange Rede kurzer Sinn, hier nun mein dritter Anlauf:

Guten Tag Frau Lieske,

ich habe eine erneute Einwohnerfrage bzw. -eingabe  an die BV Süd. Ich hoffe diesmal berücksichtigt zu werden.

Mein Anliegen lautet wie folgt:

In ganz Bissingheim gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, teils im Grundschulbereich (Marktplatz – Mitte) von nur 10 km/h.

Regelmässig ist zu beobachten wie trotz enger Strassen mit beidseitig geparkten Autos viel zu schnell gefahren wird.

Es ist auffällig, dass die 30er-Schilder sich lediglich im Zufahrtsbereich  Bissingheims, aber nicht im Ort selber befinden.

Hier sollte dringend Abhilfe geschaffen werden. Da Sie selbst in Bissingheim leben verstehe ich zudem nicht wieso Ihnen so etwas nicht auffiel.

Zusätzlich gibt es noch sehr markante Stellen die einer Beschilderung bedürfen, in diesem Falle mit einem Rechts-Vor-Links-Hinweis. So gibt es im Ort vielfach Stellen in denen dieses Recht grundsätzlich gilt aber an manchen Stellen sollte doch zusätzlich durch eine Beschilderung darauf hingewiesen werden.

Ab der Hausnummer 309 gibt es eine Anwohnerstrasse parallel zur Bissingheimer Strasse. Sie führt auf den Südgraben zu. Wer aus der Anwohnerstrasse kommt hat Vorfahrt vor denen die den Südgraben entlang fahren. Nur wird in vielen Fällen genau dies von Autofahrenden im Südgraben nicht beachtet, zudem fahren sie wie oben geschildert zu schnell. Da sich vielfach aber auch Kinder von der Anwohnerstrasse in Richtung Sportplatz begeben, gibt es hier einen sehr neuralgischen Punkt.

https://www.google.de/maps/@51.3875338,6.8108609,20z

Ein zusätzliches Vorfahrtsschild oder ein sonstiger deutlicher Hinweis könnte erste Abhilfe schaffen.

Meine Frage:

Wird sich die BV mit dem o.g. Thema befassen, sich kundig machen was zu tun ist und für Abhilfe, sprich mehr Sicherheit sorgen?

Gruss

Michael Schulze