Aufgrund der zunehmenden Verbreitung und des Zuwachses der DUISTOP- Leserschaft (aus Duisburg und 30km Umgebung) werde ich gerade in letzter Zeit desöfteren und vermehrt darauf angesprochen wie es um Dokumente und Auskünfte über Altlasten bzw. Altlastenflächen in Duisburg steht. Da Brachen (= ehem. Industrie- und Bahnflächen) zunehmend der Wohnbebauung zugeführt werden, besteht hier vermutlich ein grosser Infobedarf und grosse Unsicherheit. Die Stadt und die städtische Baugesellschaft Gebag sind in keinster Weise kooperativ bzw. auskunftsbereit.
Und das städtische Altlasten-Kataster erlaubt nur die Auskunft zu Flächen die einem selbst gehören oder wozu Eigentümer ihre dezidierte Zustimmung geben müssen. Das ist jedoch in Zeiten von Open Data und Smart City etc. ein Anachronismus.
In den letzten Wochen habe ich mehrfach versucht von der Duisburger Verwaltung und der Gebag Auskünfte zu Altlastenflächen zu erhalten (u.a. Scharzer See in 6-Seen-Wedau), ebenso habe ich bei NRW Urban angefragt (z.B. Teer-See in Meiderich) und habe mich u.a. auch an ThyssenKrupp gewandt.
Zum Fall NRW Urban wird es in den nächsten Tagen einen eigenen Artikel geben, da inzwischen auch das Bauministerium eine Rolle spielt.
Hier die Fragen an ThyssenKrupp auf die ich eine Antwort bekam:
1. Welche ehemaligen Industrie- und Bahnflächen etc. wurden in Duisburg als Brachflächen von ThyssenKrupp und/oder Tochter- und/oder beteiligungsunternehmen seit 2000 aufgegeben und veräussert?
2. Sind diese Flächen von (den) Vorbesitzern (ThyssenKrupp und/oder Tochter- und/oder Beteiligungsunternehmen) gereinigt (von Altlasten befreit)
übergeben/übereignet worden? (Verursacherprinzip)
3. Wenn nicht gereinigt (von Altlasten nicht befreit) unter 2.), warum nicht?
4. Wenn gereinigt (von Altlasten befreit) unter 2.), wurden jeweils Garantien ausgestellt die die gesundheitssichere Flächenbeschaffenheit in Bezug auf
Bodenaltlasten bescheinigen?
Ich habe zusätzlich dezidiert auf Inhalte der ThyssenKrupp-Website verwiesen, darin steht u.a. (Zitat-Auszug):
„Gesellschaftliches Engagement ist keine Schönwetterveranstaltung
Wir wollen uns auch in herausfordernden Zeiten gesellschaftlich einbringen. Warum? Weil es unsere Verantwortung ist, die Orte, an denen wir unternehmerisch tätig sind, zu lebenswerten Orten zu machen. Wir arbeiten dazu mit lokalen Partnern zusammen, in kleinen und in großen Projekten. Immer im Dialog und auf Augenhöhe.“
Die erste Antwort von ThyssenKrupp lautet wie folgt:
Hallo Herr Schulze,
danke für Ihre Geduld. Folgend erhalten Sie unsere Antwort zu Ihrer Anfrage vom 10.02. 2022:
Bei den von Ihnen angesprochenen Flächen handelt es sich thyssenkrupp seitig um die Fläche „Friedrichpark“, einer Fläche der ehemaligen Zeche Friedrich Thyssen 2/5 sowie ehemalige Gleisanlagen zwischen Hamborn und Walsum. Mit der Neunutzung des Geländes sind die Errichtung eines modernen Gewerbegebiets sowie die Errichtung eines 10 Hektar großen Landschaftsparks geplant.
Im Zuge der Vorbereitung werden die Bodenarbeiten Ende 2022 abgeschlossen werden. Hierunter fallen die Bodenaufbereitung und der Bodenaufbau für die geplanten Grünflächen, ebenso Versickerungs- und Entwässerungsanlagen sowie die Vorbereitung des Gewerbegebietes und der Erschließungsstraße. Wohnbebauung ist auf diesen Flächen gemäß des gültigen Bebauungsplanes nicht vorgesehen. Der geplante Park wird über Rad- und Wanderwege mit leichten Hügeln, ökologische Wasserflächen, Artenschutzflächen sowie Sport- und Spielangebote verfügen.
Daraufhin wandte ich mich erneut an das Unternehmen:
Guten Tag zurück,
danke für die Antwort, doch sie entspricht nicht meinen Fragen.
Oder ist es so, dass es sich bei der von Ihnen beschriebenen Fläche um die einzige handelt? Soweit ich informiert bin ist dies zumindest eine aktuelle Fläche die sich in der Entwicklung befindet. Es müsste die sein auf der sich der Warbruckshof befindet oder befand.
Gruß
DUISTOP
M. Schulze
Heute kam die finale Antwort einer Pressesprecherin:
Hallo Herr Schulze,
auf Ihre Fragen habe ich in bester Absicht versucht zu antworten. Meiner Antwort entnehmen Sie bitte, dass wir keine Flächen zur Wohnbebauung veräußert haben, damit erübrigen sich die Fragen 2 bis 4. Entnehmen Sie weiter meiner Antwort gern Details zur veräußerten Fläche.