Cum Ex ist noch lange nicht vorbei – Fragen an die Sparkasse

Guten Morgen,

im Frühherbst letzten Jahres erging seitens des Landgerichts Frankfurt am Main ein Urteil (AZ 2-27 O 328/20)  gegen die vormaligen Aktionäre der WestLB, darunter der Rheinische Sparkassenverband dem auch die Sparkasse Duisburg angehört.

Hauptthema ist dabei der Cum Ex Skandal und daraus resultierende Steuerschulden.

Nachzulesen hier:

https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/pressemitteilungen/%E2%80%9Ebad-bank%E2%80%9C-der-westlb-haftet-f%C3%BCr-steuerschulden-aus-cum-ex-gesch%C3%A4ften

Das Urteil war noch nicht rechtskräftig, binnen eines Monats konnte Berufung eingelegt werden.

Deshalb meine Fragen:

Wurde seitens der Beklagten also auch der beiden beteiligten Sparkassenverbände (Rheinischer und Westfalen-Lippe) Berufung eingelegt und wenn ja, wie steht es um eine weitere/abschliessende Entscheidung in der Angelegenheit?

Welche mögliche Zahlung käme anteilig auf die Sparkasse Duisburg im schlechtesten Falle einer Entscheidung zu?

Wurden bzw. werden seitens der Sparkasse Duisburg Rücklagen dafür eingeplant, wenn ja, in welcher Höhe?

Ich hatte Sie in der Vergangenheit bereits einmal angefragt ob auch die Sparkasse Duisburg in Cum Ex Geschäfte verwickelt war, dies wurde verneint. Trotzdem nochmals die Frage:

War/Ist die Sparkasse Duisburg in Cum Ex Geschäfte verwickelt (Stand heute)?

 

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP

Stadtmagazin
Michael Schulze

Veranstaltungsfehler: In Kürze zwei Leitfäden – Loveparade-Unglück als besonderes Negativbeispiel

In Kürze sollen zwei Leitfäden bzw. Regelwerke erscheinen die Veranstaltungsplanungen erleichtern sollen um die entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen rechtzeitig zu treffen.

Zum einen plant die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen – kurz FGSV e.V. mit Sitz in Köln (https://www.fgsv.de/start.html) – einen solchen Leitfaden zu veröffentlichen und zum anderen das Land NRW.

An ersterem ist u.a. der Gutachter Jürgen Gerlach von der UNI Wuppertal beteiligt. Erkenntnisse die er aus dem LoPa-Strafverfahren gewonnen hat sollen ins FGSV-Regelwerk eingeflossen sein.

Mehr Infos hier:

https://www1.wdr.de/nachrichten/ruhrgebiet/loveparade-duisburg-empfehlungen-grossveranstaltungen-100.html

 

Preise für Eigentumswohnungen in Duisburg steigen weiter

Seit 60 Jahren hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Duisburg den Immobilienmarkt im Blick. In seiner Sitzung am 16. November hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Duisburg die Immobilienrichtwerte für Eigentumswohnungen 2021 beschlossen.

Die Richtwerte beziehen sich auf den Stichtag 1. Januar 2021. Der Gutachterausschuss analysierte hierzu rund 6.000 Kaufverträge des Eigentumswohnungsmarktes (Weiterverkäufe) aus der Kaufpreissammlung aus dem Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2020.

Vergleicht man die aktuellen Immobilienrichtwerte für Eigentumswohnungen mit denen der letztmaligen Ermittlung zum 1. August 2018, so sind die Immobilienrichtwerte stadtweit um durchschnittlich rund 30 Prozent gestiegen.

Immobilienrichtwerte bilden eine Grundlage für die Bewertung von gebrauchten Eigentumswohnungen. Es handelt sich dabei um durchschnittliche Lagewerte in Euro bezogen auf den Quadratmeter Wohnfläche. Die abgeleiteten, gemittelten Werte sind bezogen auf „fiktive Eigentumswohnungen“ mit im Wesentlichen gleichen „wertbestimmenden Merkmalen“. Das bedeutet diese Wohnungen besitzen einen definierten Objektzustand mit vergleichbaren Einflussgrößen, wie beispielsweise Gebäudealter, Wohnfläche oder ähnliches.

Auf der Plattform „BORIS.NRW“, www.boris.nrw.de, steht ein sogenannter „Immobilienpreiskalkulator“ zur Verfügung. Mit dessen Hilfe und den bereitgestellten Informationen aus der örtlichen Fachinformation kann ein Immobilienrichtwert leicht auf das vorläufige Vergleichswertniveau der zu bewertenden Eigentumswohnung angepasst und ev. sachverständig weiter modifiziert werden.

Nähere Informationen sind für Interessierte online unter www.boris.nrw.de oder unter www.gars.nrw/duisburg abrufbar.

Kontakt:
Alexander Bernt, Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Duisburg, Erftstraße 7, 47051 Duisburg, Telefon (0203) 283-3826, E-Mail:
gutachterausschussstadt-duisburgde, Internet: www.gars.nrw/duisburg

 

Eine Woche noch – Frist läuft ab – Ruhe vor dem Ansturm?

Um welches Thema mag es hier wohl gehen? Welche Frist läuft am 14.12. ab? Und wer wird mit dem grossen Andrang fertig der sich bis dahin womöglich aufgestaut hat?

Es geht mal nicht ums Impfen, sondern um den alten Holzhafen, dem Nachfolge-Projekt von The Curve. Bis zum 14.12. müssen nämlich all diejenigen ihre Gebote i.H.v. 1,55 Mio. EURO abgegeben haben die sich zutrauen dort noch was Anständiges zu errichten, natürlich unter Zuhilfenahme der 70 Gutachten die Meister Linne angeblich hat erstellen lassen.

https://duisburg-holzhafen.de/

Verdächtig ruhig war es in den letzten Wochen rund um das Thema, ähnlich wie beim Mercator-Quartier. Nur an der Steinschen Gasse soll sich was bewegen und ein Verwaltungsneubau entstehen – ich berichtete bereits.

Also, wer 1,55 Mio. auf de Täsch hät und nicht anderswie braucht, der versucht sein Glück im Innenhafen.

Es kann aber auch sein, dass Linne und Link am 15.12. stolz wie Oskare eine Kilometer lange Schlange mit Interessenten präsentieren. Die beiden nahmen in der Vergangenheit den Mund bei solchen Projekten immer ziemlich voll. In letzter Zeit jedoch sind sie merkwürdig still geworden. Das kann eigentlich nicht mit Corona in Zusammenhang stehen.

 

Einen Monat für Antworten von der Pressestelle der Staatskanzlei – Bestätigung zu 6-Seen-Wedau weiter offen

Nach einem Monat fast zeitlich punktgelandet ist die Pressestelle der NRW-Staatskanzlei mit ihren Antworten auf drei Anfragen von mir vom 7.11., die ich alle drei an den Presse-Verantwortlichen höchstselbst geschickt hatte.

Insgesamt vier Erinnerungschreiben waren danach zudem notwendig, plus drei Telefonate. Dabei ging es eigentlich um nichts großartiges, zumindest in zwei Fällen, diese haben aber auch die meiste Zeit „gebraucht“ um beantwortet zu werden.

Fangen wir mit den leichten Fällen an. In beiden Fällen ging es bewusst um simple Listen, die man eigentlich als Presseverantwortlicher in seiner Schublade bzw. in seinem PC/Laptop haben müsste und zwar immer „griffbereit“ – dachte ich.

In dem anderen dritten Fall, der aus zwei Teilen besteht, geht es um eine Bitte an den MP – erst Laschet, dann Wüst – sich doch bitte meines Wunsches als Pressevertreter anzunehmen. Es geht in dem einen Teil nachwievor immer noch um die von OB Link & Co verweigerten Presseauskünfte gegenüber mir/DUISTOP – inzwischen seit mehr als drei Jahren.

Zwischen-Anmerkung: Ich hatte den MP zusätzlich auch noch direkt angeschrieben und das bereits erstmals im Frühjahr mit zwei Wiederholungen im Herbst, inkl. einem Einschreiben/Rückschein. Mehr geht eigentlich nicht.

 

Und in dem anderen Teil immer noch um die ausstehende Bestätigung von Frau Scharrenbach, ihres Zeichens NRW-Bauministerin, zum Gelände 6-Seen-Wedau. Ich hätte gerne eine Bestätigung von ihr dazu, dass das Gelände gesundheitssicher ist und zwar in Bezug auf die Bodenbelastungen. Ich hatte das Ganze bereits hier mehrfach thematisiert und werde es auch immer wieder tun. Stadt und Gebag wollen sich bisher dazu auch nicht äussern.

Heute bekam ich dann nach etlichem Nachhakeln (wie oben beschrieben) nochmals eine Klarstellung, damit ich auch ja nie wieder wegen dem selben „Mist“ bei der Staatskanzlei auflaufe. Ich denke mal die sind ein wenig genervt.

Ich zitiere mal aus dem heutigen Brief, der eine Antwort ist auf meine Rückfragen zu einer ersten weniger umfangreichen Stellungnahme aus Düsseldorf vor rund zwei Wochen:

per E-Mail an: Herrn Michael Schulze

von: Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf

Sehr geehrter Herr Schulze,

ich nehme Bezug auf Ihre o.g. E-Mails an Frau … und mich sowie Ihr Schreiben vom 30. Oktober an den Ministerpräsidenten, das hausintern an mich weitergeleitet wurde.
Soweit sich Ihre Eingaben darauf richten, dass die Stadt Duisburg Ihren
presserechtlichen Auskunftsansprüchen nicht nachkommt und Sie eine
Einflussnahme des Ministerpräsidenten erbitten, möchte ich zur Vermeidung von Wiederholungen auf mein Schreiben vom 16. November 2021
verweisen.

Zwischen-Anmerkung: Der MP wird sich also weiterhin nicht für mich/DUISTOP einsetzen.

 

Soweit Sie ein Einwirken des Ministerpräsidenten auf Frau Ministerin
Scharrenbach begehren, kann ich Ihnen mitteilen, dass Ministerinnen
und Minister weder Vorgesetzte noch Dienstvorgesetzte oder oberste
Dienstbehörden haben. Sie leiten vielmehr eine oberste Dienstbehörde
und unterliegen weder der Dienstaufsicht, noch können ihnen gegenüber Disziplinarmaßnahmen getroffen werden. Der Ministerpräsident ist
nicht Vorgesetzter der Ministerinnen und Minister. Das Verhältnis zwischen dem Ministerpräsidenten und den anderen Mitgliedern der Landesregierung lässt sich nicht mit den Vorschriften und Kategorien des
Beamtenrechts erfassen. Eine interne Dienstaufsicht über die Ministerinnen und Minister selbst kommt nicht in Betracht, da sie weder mit der
verfassungsrechtlichen Stellung noch mit ihrer Stellung als Leiterin oder
Leiter des Ministeriums zu vereinbaren wäre.
Die Amtsführung einer Ministerin beziehungsweise eines Ministers kann
nur parlamentarisch kontrolliert werden. Bürgerinnen und Bürger können
sich zum Beispiel im Wege einer Petition an den Landtag wenden.

Zwischen-Anmerkung: Der MP wird nicht auf Frau Scharrenbach wegen der Bestätigung zu 6-Seen-Wedau „einwirken“.

 

Fazit:

In puncto 6-Seen-Wedau und einer Bestätigung von Scharrenbach, Link und/oder Wortmeyer kann ich jetzt noch den Petitionsausschuss des Landtags einschalten. Der aber hat sich, ebenso wie die Kommunalaufsicht, bisher als eher stumpfes Schwert erwiesen.

So sagte mir eine Mitarbeiterin der Kommunalaufsicht in der letzten Woche am Telefon, dass man sich ja mit den Kommunen und Verwaltungen eigentlich gut verstehen will. Ein allzu „aggressives“ Vorgehen würde es demnach nicht geben.

Nunja, dass sind ja herrliche Aussichten für alle Büger und Bürgerinnen die sich an die Kommunalaufsicht wenden, auch für den Fall, dass es sich tatsächlich mal um etwas handelt, das eben keine Samthandschuhe erfordert.

Ich habe jetzt dennoch ein einziges und letztes Eisen im Feuer, was bei der Kommunalaufsicht bereits glüht, um meine Auskunftsansprüche gemäß Pressegesetz und Medienstaatsvertrag ohne juristische Schritte durchzusetzen. Ein früherer Anlauf bei der Aufsicht ist bereits gescheitert bzw. wurde ausgesessen, abgeblockt und/oder nicht weiter bearbeitet.

Falls irgendjemand bis zu dieser Stelle gekommen ist und alles gelesen hat, dann bitte ich um eine Idee was bitteschön passieren muß, damit DUISTOP Antworten auf Presseanfragen erhält. Ein Ansinnen, dass nicht verwerflich ist und eigentlich Bestandteil eines grunddemokratischen Konsens sein sollte – inkl. der darauf zu gebenden Antworten innerhalb einer akzeptablen Zeitspanne.

Auszug aus dem Grundgesetz Art. 5 (Art. 5 GG):

Eine Zensur findet nicht statt.

Aus einer juristischen Kommentierung (Auszug) und davon gibt es eine Menge ähnlich lautende:

(…) Das Grundrecht der Presse- und Rundfunkfreiheit gewährleistet einen unmittelbar gegen staatliche Stellen gerichteten Informationsanspruch der Medien. Der in den Landespressegesetzen normierte Auskunftsanspruch konkretisiert den in Art. 5 GG enthaltenen Anspruch auf Informationsfreiheit und Informationsvielfalt. (…) Den Medien steht damit gegenüber staatlichen Stellen ein Rechtsanspruch auf Informationserteilung zu. Die konkrete Erfüllung dieses Informationsanspruchs ist außerdem Amtspflicht i. S. v. Art. 34 GG in Verbindung mit § 839 BGB.
Der Auskunftsanspruch gegenüber staatlichen Stellen steht nach dem Wortlaut der meisten Landespressegesetze den Vertretern der Presse zu. Die Auskunftspflicht staatlicher Stellen ist das Korrelat des Rechts und der Verpflichtung der Medien zum Sammeln und Verbreiten von Nachrichten sowie zur Mitwirkung an der öffentlichen und privaten Meinungsbildung. (…) Eine Auskunftsverweigerung ausserhalb der von den Gesetzen normierten Begründungen stellt demnach eine Form der Zensur dar. (…)

Q.E.D.

 

 

 

No(t) smart Führerschein-Ausgabe in Duisburg

Gestern schrieb mich erneut ein aufmerksamer Leser an und machte mich auf Folgendes aufmerksam, was alljene betrifft die ihren Führerschein schon etwas länger haben:

Hallo Herr Schulze,

der Zwangsumtausch des Führerscheins in einen neuen gültigen EU-Führerschein muss bis zum 19.01.2022 erfolgen. (Anmerkung: Dies betrifft die 63- bis 68jährigen (Stand heute), Infos für alle anderen siehe weiter unten.)

Geburtsjahr des/der FahrerlaubnisinhabersIn

1953 – 1958

Tag bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

19.01.2022

Für alle beliebigen Duisburger BZAs (Anmerkung: gemeint sind die Bezirksämter) gilt bis Ende Januar 2022: „Es sind keine Termine für die gewünschte Auswahl verfügbar!“ Diese Mitteilung erhalte ich regelmäßig seit fünf Wochen.

Es wird etlichen 10.000 DuisburgernInnen wie mir ergehen. Wieder einmal eine Duisburger Schlamperei wie schon lange zuvor beim Verkehrsamt bekannt.

MfG

 

Weitere Infos zu allen Geburtsjahrgängen, Terminen und Kosten gibt es hier:

https://www.duisburg.de/vv/produkte/pro_du/dez_vii/32/eu-fuehrerschein_umtausch.php

 

Kein Umtausch möglich? Dann hier weiterlesen:

https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/aktuelles/fristen-fuehrerschein-umtausch/

Zitat-Auszug:

Kein Termin für den Umtausch wegen Corona erhalten – was nun?

In den Regionen, in denen das Problem längerer Wartefristen bei der Fahrerlaubnisbehörde bekannt ist, wird bei einer Kontrolle in einer Übergangsfrist möglicher Weise nur mündlich auf die Umtauschfrist hingewiesen und auf das Verwarnungsgeld verzichtet. Ein Rechtsanspruch darauf besteht jedoch nicht. Es kann daher ratsam sein die Online-Terminbuchung dabei zu haben. Die Praxis bleibt insoweit abzuwarten.

 

 

 

Erneute* Anfrage zu Transparenz und GF-Vergütungen sowie Zuschüssen an die Caritas-Duisburg

Guten Abend Frau Braunöhler,

Herr Bangert von der Caritas Freiburg hat mich an Sie verwiesen. Meine Anfrage an Ihn, seine Antwort an mich dürften Ihnen bekannt sein.
Er schrieb mir, dass die Transparenzstandards (von der Caritas-Zentrale / Dachverband) nicht verpflichtend sind, was mir aus vorherigen Anfragen bekannt war. Auch, dass explizit die GF-Vergütungen nicht inkludiert sind.

Doch ich sehe angesichts von transparenten Unternehmen in der sonstigen Wirtschaft, vor allem auch bei solchen die kommunaler Natur sind oder von öffentlicher Hand mitfinanziert werden, keinerlei Grund, dass örtliche „Töchter“ (hier Caritas Duisburg) sich in ihren Bilanzen mit „Verschweigen“ zurückhalten. Immerhin geht es teils um erhebliche Umsatzvolumina.

Insofern stelle ich meine Anfrage an Sie bzw. die Caritas Duisburg und hätte gerne folgende Angaben:

jährliche Vergütungen und sonstige Leistungen für die Geschäftsführung (die letzten vier Jahre 2017-2020 plus 2021)

Liste der Zuwendungen von Organsationen und Institutionen (vor allem von Stadt Duisburg und Land NRW sowie LVR und vgl.)
(die letzten vier Jahre 2017-2020 plus 2021)

Liste über die Anzahl der Beschäftigten, Honorarkräfte, Leihpersonal, Ehrenamtlichen
(die letzten vier Jahre 2017-2020 plus 2021)

Einfache Listen reichen vollkommen.

Falls Sie keine Angaben machen wollen, so bitte ich um entsprechende Begründungen dafür.

Meine Interesse geht vor allem auch auf den von mir ins Rollen gebrachten Fall der Frau Rogg bei der örtlichen wfbm gGmbh zurück. Sie hatte zuletzt als GF u.a. ca. 380.000 Euro p.a. erhalten. Es laufen noch zwei juristische Verfahren dazu.

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP

Stadtmagazin

Michael Schulze

 

*Erneut, weil ich diese Anfrage bereits zweimal in den letzten drei Jahren erfolglos sowohl an die Caritas als auch die Diakonie in Duisburg gestellt habe.

 

 

11. Folge: Kunst im öffentlichen Raum – diesmal ein Werk von Meret Oppenheim

Ein Beitrag aus der Reihe „Kunst im öffentlichen Raum“ von Ulrich Martel

Wir Menschen kommen und wir Menschen gehen. Wie es immer schon war und immer sein wir.

Passend zur Jahreszeit, der Zeit der Besinnung und des Abschieds.

Diesmal vorgestellt: Meret Elisabeth Oppenheim

Bei meinen Recherchen über Kunst im öffentlichen Raum, hat mich Meret Oppenheim doch sehr berührt. Ich bekomme selbst jetzt noch eine Gänsehaut, wenn ich ihren Film sehe.

Darum macht man Kunst?

Weil man Lust hat.

Weil man einen Drang hat Kunst zumachen.

Weil es wirklich, in unserer rationalistisch eingestelltem Welt das einzige ist, was uns überhaupt noch mit unseren Wurzeln verbindet. Und vielleicht mit der Zukunft.

Man fängt an, auf einer spielerischen Weise. Das Spielerische ist vielleicht das Wichtigste.

Quelle: Arte, Eine Surrealistin auf eigenen Wegen, 2013 – (Film)

Aber sehen Sie selbst, lassen Sie sich von ihr zur Kunst verführen!

https://www.viewww.de/duistop/duistop-stadtmagazin/duistop-kunst-und-kultur.html

 

Nachtrag von Ulrich Martel (21.11.):

Meret Oppenheimer setzte sich hier intensiv mit den Thema des Todes, auch des eigenen auseinander. So gehört zum Kunstwerk eine Bepflanzung.

Diese Bepflanzung ist dem durch SPD und CDU beschlossenen Kahlschlag des Kant-Park anscheinend zum Opfer gefallen. Dass sich diese Beschädigung ihrer Kunst, „unbemerkt“ vor dem Eingang des Lehmbruck-Museums zutrug, ist in der Tat sehr peinlich und wirft kein gutes Licht auf dessen Leitung. Aber vielleicht ist diese Beschädigung der Kunst dieser beeindruckenden Frau auch nur ein Ausdruck politischer Borniertheit.

Ganz sicher ist es nicht der Liebe zur Kunst zuzuschreiben – geschweige denn einem Ausdruck von Würdigung und Würde.

 

 

Massiver Schlag gegen die geheime Fake-News-Abteilung der Stadt

Damit hatten wir selbst nicht gerechnet, aber endlich haben wir mal die geheimen Chatprotokolle der gemeinen Fake-News-Abteilung der Stadt mitlesen können – in ECHTzeit.

Man kann sagen, es öffnen sich Abgründe.

Hier beispielhaft nur ein Fall von sehrsehr vielen.

Da 2022 das Onlinezugangsgesetz (OZG) bundesweit in Kraft tritt und u.a. die Kommunen in ganz Deutschland quasi gezwungen sind sämtliche Services online zur Verfügung zu stellen hat man sich im Duisburger Rathaus auf eine Ablenkungstaktik geeinigt.

Mittels der eigenen Beteiligungsfirmen unterwandert man den Verein für Wirtschaft und zwingt das dortige Oberhaupt mit diversen Mietverträgen zu positiven Aussagen über die positiven Entwicklungen der Stadt.

So wird aktuell verkündet, dass man bis 2025 unter den besten 10 der besten Oberzentrums-Kommunen (also nicht Großstädte) sein will um Anträge online zu bearbeiten.

Das Jahr liegt in so weiter Ferne, dass sich 2025 keiner mehr daran erinnert. Und lenkt davon ab, dass das eigentlich ab 2022 schon so sein müsste.

So könnte es ein, dass die oberste Oberkommune 2025 nur mickrige 10 Services online anbietet und Duisburg wäre mit neun oder sieben Services wohl in den TOP TEN.

Den gemeinen …äh… geheimen Chat-Protokollen ist auch zu entnehmen wieviele Mitarbeitende man künftig noch braucht und  wieviele man deshalb entlassen will. Die Zahl ist erschreckend hoch und dürfte sich diametral auf die Mitgliedszahlen der hiesigen SPD auswirken.

Tja und zum Glück, so die Chat-Verfasser, ist 2025 OB-Wahl und Bundestagswahl.

Welch ein Zufall.

Fazit:

Ein Dank gilt unseren beiden oberprofessionellen Investigativ-Journalisten Lollek und Bollek die die Brieftauben aus dem Rathaus abgefangen und verhört haben.