Die Meinungsfreiheit und die Pressefreiheit sind wichtige Teile funktionierender Demokratie. Umso so mehr sollten es Parteien und ihre Veranstwortlichen begrüssen, wenn auf der Grundlage der geltenden (Presse)Gesetze auch neue Pressemedien und -organe entstehen.
Nach 1,5 Jahren und fast 1.000 Artikeln denke ich DUISTOP ist soweit sich als Presseorgan Duisburgs bezeichnen zu dürfen. Es ist auch nirgends geregelt welche Ansprüche -ausser gesetzlicher Vorgaben gemäß Pressegesetz- an ein solches gestellt werden. M.a.W.: Es gibt keine Vorgaben wegen der Auflage, Verbreitungsart, Leserzahl/Userzugriffe, Schreibstil usw.
Inzwischen habe ich mich an die Stadtverwaltung gewandt um auch in der Verwaltung als ein solches anerkannt zu werden und genauso behandelt zu werden wie etabliertere Medien. Zusendung von Presseartikeln, Presseeinladungen, usw.
Nur will die Stadt nicht so richtig und spielt wie immer auf Zeit. Jedenfalls ist das mein Eindruck.
Deshalb habe ich nun die vier SPD-MdLs(Philipp, Jäger, Börner, Bischoff) angeschrieben um mir zur Durchsetzung meines Anliegens bei ihrem genossen Link zu helfen.
Unter ganz normalen demokratischen Umständen dürfte das eigentlich kein Problem sein.
Nur in diesem Falle sucht man sich vllt. lieber aus wen man am Tisch sitzen haben will.
Demokratisch ist das nicht. Rechtskonform auch nicht. Mal sehen was passiert.
Hier mein Schreiben an die Vier:
Guten Tag … ,
angesichts des gestrigen Diskussionsabends mit Gesine Schwan (DiskutierBAR von Frau Philipp) zur Demokratie und ihren Bedrohungen möchte ich, dass Sie sich dafür einsetzen, das DUISTOP bei der Stadt Duisburg als Presseorgan die gleiche Behandlung erfährt wie alle anderen Presseorgane.
Bitte teilen Sie mir mit was Sie veranlasst haben.
Danke.
Im Folgenden finden Sie mein Schreiben an die Stadt, das auch nach zwei Erinnerungen nicht beantwortet wird.
M. Schulze
DUISTOP.DE
2. Erinnerungschreiben an die Stadt:
2. ERINNERUNG:
Das kann doch nicht so lange dauern.
Ein kurzer Blick ins Gesetz genügt: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000330
§ 7
Begriffsbestimmungen
(1) Druckwerke im Sinne dieses Gesetzes sind alle mittels der Buchdruckerpresse oder eines sonstigen zur Massenherstellung geeigneten Vervielfältigungsverfahrens hergestellten und zur Verbreitung bestimmten Schriften, besprochenen Tonträger, bildlichen Darstellungen mit und ohne Schrift, Bildträger und Musikalien mit Text oder Erläuterungen.
(2) Zu den Druckwerken gehören auch die vervielfältigten Mitteilungen, mit denen Nachrichtenagenturen, Pressekorrespondenzen, Materndienste und ähnliche Unternehmungen die Presse mit Beiträgen in Wort, Bild oder ähnlicher Weise versorgen. Als Druckwerke gelten ferner die von einem presseredaktionellen Hilfsunternehmen gelieferten Mitteilungen ohne Rücksicht auf die technische Form, in der sie geliefert werden.
M. Schulze
DUISTOP.DE
Ursprungsschreiben an die Stadt:
Guten Tag,
ich denke es erübrigt sich eine Vorstellung von DUISTOP und meiner Person.
Deshalb komme ich gleich zur Sache.
DUISTOP ist inzwischen genau 1,5 Jahre alt(am 2. Mai 2018 gings online), fast 1.000 Artikel sind bereits erschienen. Die Auswertezahlen über Userzugriffe sind mehr als deutlich.
Ich möchte dass DUISTOP sowie ich als verantwortlicher Redakteur in Zukunft die selbe Behandlung erhalte(n) wie andere Presseorgane auch.
Ich möchte dass Pressemitteilungen etc. zeitgleich und unverändert wie an alle anderen Redaktionen auch an DUISTOP/mich versandt werden.
Sollten Sie eine Presseauswertung durchführen, möchte ich dass diese in Zukunft auch DUISTOP-Inhalte berücksichtigt.
Sollten Sie eine offizielle und/oder inoffizielle Presseorganliste veröffentlichen möchte ich das DUISTOP und mein Name plus weitere Redakteure dort mit Kontaktdaten zu finden sind.
Meine Kontaktdaten lauten: wie unten
Weitere Namen und Kontaktdaten würde ich Ihnen zusenden.
Ich beziehe mich ausdrücklich auf das Presserecht/-gesetz NRW.
Bitte bestätigen Sie umgehend den Eingang des Mails/Schreibens aus Rechtsgründen. Eine Ablehnung in Gänze oder in Teilen begründen Sie bitte mit entsprechenden Rechtshinweisen.
Gruß
DUISTOP.DE
Michael Schulze