Nachbarstadt Essen: CDU voll im Eimer? Griff in die Parteikasse?

Die Essener CDU steht vor einem finanziellem Scherbenhaufen.

https://www.waz.de/staedte/essen/essener-cdu-steht-vor-finanziellem-scherbenhaufen-id215652573.html

Ein wahrer Kriminalfall um verschleierte Parteifinanzengebahren führt zu einem bösen Erwachen der CDU-Mitglieder. In der Strafanzeige wird auch die Frau des Ex-CDU-Geschäftsführers beschuldigt.

Eigenmächtig gezahlte Gehälter und verschleierte Kontostände, ein ebenso eigenmächtig eingestielter 80.000-Euro-Kredit, alles verheimlicht, so wie auch ein Dienstauto. Dazu noch gefälschte Unterschriften von einem halben Dutzend CDU-Vorstandsmitglieder und der mehrmalige Griff in die Parteikasse.

Die fällige Strafanzeige der Partei ist zwischenzeitlich bei der zuständigen Staatsanwaltschaft eingegangen.

Parteichef Hauer hat aus diesem Anlaß rund 80 christdemokratische Gremien-Vertreter informiert. Bei Ihnen ist die Enttäuschung und das Entsetzen gleichermaßen groß.

Die Essener CDU muß jetzt tapfer sein und wohl ganz doll sparen. Ach ja und Vorsorge treffen, dass das oben Geschilderte nicht mehr möglich ist.

Wie das alles möglich war, ist mir schleierhaft. Ich dachte immer da säßen Profis in den Parteien, die wenn sie öffentliche Ämter bekleiden ja auch mit unserem Steuergeld gut umgehen können sollten müssten. Ich ahne Fürchterliches, wenn schon die eigenen Leute beschissen werden und die das nicht merken.

DVG macht fett Miese und die Mutter DVV hat altbekannte Gründe

In seinem Blog hat Ulrich Scharfenort kürzlich das Thema „Verluste der DVG“ aufgegriffen. Dies hat der Pressesprecher der DVV, Mutter der DVG, prompt bemerkt und schreibt per Kommentar zurück:

Nachzulesen hier.

Vor allem wird seitens der DVV klargemacht, dass keine deutsche Grossstadt beim ÖPNV Gewinne macht, sondern immer Verluste.

Ich sage, natürlich kann man den ÖPNV wirtschaftlich betreiben. Erstens kommt es darauf was man alles darunter versteht. MyBus? Werbeflächen? Bahnsteige? usw.

Zweitens sollte man sich mal Gedanken machen was tatsächlich sinnvoll ist, bzw. was man tatsächlich an Fahrzeugen auf welchen Strecken wie fahren läßt, wie die Personalkosten sind usw.

Insgesamt müsste der Duisburger ÖPNV mal komplett geprüft werden. Alle Einzelheiten.

Da wir aber immer nur das erfahren, was wir erfahren dürfen/sollen kann der Presse-Mann schreiben was er will. Er hat immer recht.

Die von Ulrich Scharfenort monierte Zahl der DVG-AR-Mitglieder(21!) kommentiert er nicht.

Duisburger Verwaltung antwortet nicht, dann eben anders: Brief an die DUH

Folgenden Brief habe ich aktuell an die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gesendet:

Guten Tag,

ich verfasse hier in Duisburg einen regelmässigen Blog zum Thema Politik/Verwaltung/Wirtschaft.

U.a. habe ich wegen der deutschlandweiten Diskussionen um Fahrverbote auch die Duisburger Verwaltung angeschrieben um mir mitzuteilen warum denn Duisburg auf der Liste der von Fahrverboten betroffenen Städte gar nicht auftaucht. Ich bekomme jedoch keine Antwort(en) aus dem Rathaus.

Wir haben hier nicht nur einen PKW- und Kradverkehr aufgrund von 500.000 Einwohnern, sondern durch den trimodal ausgerichteten riesigen Binnenhafen rund 10.000 LKWs die hier zusätzlich zum Bestand* tgl. verkehren. Schiffsverkehre mit Diesel, Lokverkehre mit Diesel, Intra-Logistik-Fahrzeuge mit Dieselantrieb (Test mit LNG ist gerade angelaufen).

Wir haben aber auch nur wenige Messstationen.

Wie kann es sein, wenn auch noch ein Braunkohlekraftwerk betrieben wird (Venator), dass Duisburg nicht akut betroffen zu sein scheint bzw. ist?

Gruß

Michael Schulze

* NACHTRAG: Mit Bestand sind nicht nur die hiesigen privaten PKWS und Motorräder gemeint, sondern auch die LKWs und Busse, Taxen, Baufahrzeuge, usw.

 

Duisburgs Spitzen-Unfähige kriegen alles kaputt – auch durch Nichtstun.

Das alte Stadtbad in Hamborn verfällt, trotz Denkmalschutz.

https://www.waz.de/staedte/duisburg/nord/altes-stadtbad-in-duisburg-hamborn-verkommt-zusehends-id215634565.html

  1. Darf man ein denkmalgeschütztes Bauwerk eigentlich derart verkommen lassen?

Ein dem  DUISTOP-Team verbundener Fachanwalt klärte mich über die Zusammenhänge auf:

Die öffentliche Hand soll nach dem Denkmalschutzgesetz eine Vorbildfunktion für alle Bürger im Denkmalschutz haben und ein besserer Denkmalpfleger als der Bürger sein. Das ist nicht der Fall. Weiteres dazu im Denkmalschutzgesetzt/NRW (Auszüge s.u.).

Man darf das Bad im Hamborn nicht so verkommen lassen. Die Untere Denkmalbehörde bei der Stadt ist eine Sonderordnungsbehörde in einem Instanzenzug zur Abwehr von Gefahren für die Denkmäler. Obere Denkmalbehörde beim RP, Oberste beim Denkmalminister in Düsseldorf, gewöhnlich der Stadtentwicklungsminister, ursprünglich mal der Kultusminister, den es schon lange nicht mehr gibt.

Die Untere Denkmalbehörde, die der Oberen Denkmalbehörde beim RP untersteht, ist in Duisburg dem Bauordnungsamt zugeordnet und wird in „eigener Sache“ nicht tätig.

Im Falle der Reste der Königspfalz unter dem Rathausbogen, die 2004 durch einen Abwassersammler vorsätzlich massiv zerstört wurden, die ein eingetragenes Bodendenkmal von nationalem Rang waren und sind, hätte sie sich selbst mit einer Ordnungsstrafe belegen müssen, die maximal 250.000 € betragen kann.

Die Untere Denkmalbehörde ist nämlich für Ordnungsstrafen nach dem Denkmalrecht zuständig. Schon seit den 1990er Jahren wirken die Duisburger Denkmalbehörden – s.a. Aufkommen der Idee des Konzerns Duisburg – wie gleichgeschaltet, wie nur noch selektiv funktionierend und eher den Interessen einiger weniger als denen der Stadt und ihrer Bevölkerung dienend.

Fazit von mir: Klarer kann man das sträfliche Unterlassen der Unteren Denkmalbehörde in Duisburg sowie deren übergeordnete Kontrollinstanzen nicht entlarven. Wieso sollen wir Bürger uns eigentlich noch an irgendwas Gesetzliches halten?

Auszüge aus dem Denkmalschutzgesetz NRW

§ 1 Aufgaben des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege

(1) Denkmäler sind zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und wissenschaftlich zu erforschen. Sie sollen der Öffentlichkeit im Rahmen des Zumutbaren zugänglich gemacht werden.

(2) Denkmalschutz und Denkmalpflege obliegen dem Land, den Gemeinden und Gemeindeverbänden nach näherer Bestimmung dieses Gesetzes.

(3) Bei öffentlichen Planungen und Maßnahmen sind die Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege angemessen zu berücksichtigen. Die für den Denkmalschutz und die Denkmalpflege zuständigen Behörden sind frühzeitig einzuschalten und so mit dem Ziel in die Abwägung mit anderen Belangen einzubeziehen, daß die Erhaltung und Nutzung der Denkmäler und Denkmalbereiche sowie eine angemessene Gestaltung ihrer Umgebung möglich sind. Ihrerseits wirken Denkmalschutz und Denkmalpflege darauf hin, daß die Denkmäler in die Raumordnung und Landesplanung, die städtebauliche Entwicklung und die Landespflege einbezogen und einer sinnvollen Nutzung zugeführt werden. 

§ 7 Erhaltung von Denkmälern

(1) Die Eigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten haben ihre Denkmäler instand zu halten, instand zu setzen, sachgemäß zu behandeln und vor Gefährdung zu schützen, soweit ihnen das zumutbar ist. Für die Zumutbarkeit ist auch zu berücksichtigen, inwieweit Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln oder steuerliche Vorteile in Anspruch genommen werden können. Die Eigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten können sich nicht auf Belastungen durch erhöhte Erhaltungskosten berufen, die dadurch verursacht worden sind, daß Erhaltungsmaßnahmen diesem Gesetz oder sonstigem öffentlichen Recht zuwider unterblieben sind.

(2) Soweit die Eigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten den Verpflichtungen nach Absatz 1 nicht nachkommen, kann die Untere Denkmalbehörde nach deren Anhörung die notwendigen Anordnungen treffen.

§ 8 Nutzung von Baudenkmälern und ortsfesten Bodendenkmälern

(1) Baudenkmäler und ortsfeste Bodendenkmäler sind so zu nutzen, daß die Erhaltung der Substanz auf Dauer gewährleistet ist.

(2) Wird ein Baudenkmal oder ortsfestes Bodendenkmal nicht oder auf eine die erhaltenswerte Substanz gefährdende Weise genutzt und ist dadurch eine Schädigung zu befürchten, so kann die Untere Denkmalbehörde Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte verpflichten, das Baudenkmal oder das ortsfeste Bodendenkmal in bestimmter, ihnen zumutbarer Weise zu nutzen. Den Verpflichteten ist auf Antrag zu gestatten, das Baudenkmal in einer angebotenen anderen Weise zu nutzen, wenn seine Erhaltung dadurch hinreichend gewährleistet und die Nutzung mit dem öffentlichen Recht vereinbar ist.

 

 

Gänseblümchen-OB: Poller kommen, kommen nicht, Poller kommen, kommen nicht, …

Ja ist denn schon Weihnachten? Noch nicht ganz, aber bald, denn guckt mal bei Netto & Co. wieviel Weihnachtsgebäck schon zu bekommen ist. Und da der Termin mit Riesenschritten naht, sollten eigentlich dieses Jahr auch die Terrorpoller in der City rechtzeitig eingebaut sein. 139 fixe und 17 versenkbare Stahlpoller, letztere für den Lieferverkehr, Krankenwagen, Polizei, Feuerwehr etc., sollen es werden.

Nun liest man:

https://www.nrz.de/staedte/duisburg/duisburg-wartet-weiter-auf-einbau-der-anti-terror-poller-id215618781.html

Ich schlag mal vor, man kündigt in Zukunft diese Dinge nicht mehr an, sondern man macht sie erst fertig  und redet dann davon. So macht man sich nur weiter lächerlich, was aber noch schlimmer ist, eigentlich man uns alle lächerlich und man scheint uns für blöd zu halten.

Meine Anfrage an die Verwaltung zur tatsächlichen Sicherheit der Poller und zu den fehlenden Pollern für andere Stadtteile wurde auch noch nicht beantwortet. Und ich weiß jetzt schon, dass die nächste Nachricht lauten wird, dass der Einbau der 156 Poller in der City teurer werden wird als geplant.

Ach ja, die Einbauarbeiten sollen während des Winter-Weihnachtsmarktes fortgesetzt werden. Da kommt aber dann echt Stimmung auf, so richtig weihnachtlich wie eben auf einer Baustelle üblich. Kauflaune geht anders. Ich sitze ja auch gerne zuhause am Weihnachtsbaum während direkt daneben ein dickes Loch in der Aussenwand klafft. Immerhin: Terror-LKWS würden in den Baugruben landen. Nur was ist mit den anderen Fahrzeugen und zusätzlichen Fahrzeugen der Händler?

Jingle Bells – Jingle Bells – mal aber ganz laut am Ohr des OB. Schickt auch mal den Ruprecht hin! Und wir singen: Erst eins, dann zwei, dann drei, dann vier, dann steht der Poller vor der Tür.

 

 

Totgeglaubte leben länger und dann gleich so ein Gruß. Chapeau!

„Duisburger GfW begrüßt Stahl-Allianz“ so lautet die Überschrift einer Kurzmeldung bei Radio Duisburg.

https://www.radioduisburg.de/duisburg/lokalnachrichten/lokalnachrichten/archive/2018/10/23/article/-4f8fe4aa2f.html

Tja da will ich mal nicht knausern:

Michael Schulze begrüßt Duisburger GfW weil die die Stahl-Allianz begrüßt.

Liest sich echt geil. Ja so kommt man in die Presse, quasi mit nix. Hier noch einer:

Neubürger-Produktionserfolg: Duisburger GfW begrüßt Vierlings-Schwangerschaft von Elli Schwawuttke-Knauserkopp aus Rheinhausen.

Das macht echt Spass. Aber stopp, der Stahl-Anlaß ist ja richtig-wichtig. Also so was von. Muß ich zugeben, nur was hat die GfW damit zu tun? Die tun doch sonst nichts, ausser (GRÜBEL mir wird ÜBEL) … da war doch … (NEE doch nicht).

Ähm, da ist nichts. Sorry. Frau Angerhauser-Reuter, die oberste PR-Texterin der GfW, muß dann mal wieder richtig-wichtig in die Tasten kloppen, denn der jährliche Gewohnheitszuschuss von uns Steuerzahlern an die GfW i.H.v. 1,2 Mio Euronen muß ja irgendwie gerechtfertigt werden. Und GfW-Chef Meurer freut sich schon auf seinen nächsten ExpoReal-Ausflug, wenn dann wieder seine wohligen Worthülsen das Herz der Messebesucher erfreuen.

Ist aber nicht so schlimm wie OB Links Spruch zur ExpoReal 2018: „Ich bin mit einem breiten Lächeln im Gesicht von der Expo Real 2018 zurück nach Duisburg gefahren.“ Den Spruch hab ich hier gefunden:  https://www.rundschau-duisburg.de/2018/10/17/duisburg-auf-der-expo-real-erfolgreicher-messeauftritt-steht-bei-immobilienanlegern-hoch-im-kurs/

Und ich ich hab einen quersitzenden Furz im Bauch wenn ich so was lese.

GfW, tut was für die Kohle! Ich zitiere mal aus der Website unter „Ziele und Aufgaben“:  Die Arbeit der Duisburger Wirtschaftsförderung zielt darauf ab, die räumliche, soziale und wirtschaftliche Struktur der Stadt zu verbessern. Die Aufgabe der GFW Duisburg besteht darin, Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistung auf allen Gebieten zu fördern und den Arbeitsmarkt diversifiziert zu entwickeln.

Und wo bitte finde ich die konkreten und messbaren Ergebnisse Eurer Ziele und Ausgaben … äh … Aufgaben???

Zum Schluß weil es so schön war hier noch einer:

Duisburger GfW begrüßt OB Links ausgeglichenen Haushalt. Jetzt feiern immer mehr Leute krank und das zahlen die Krankenkassen. Ämter werden geschlossen, Heizkosten gespart.

Joppa im Ruhestand und der Neue gleich auch? Gimmi a Proof of Life!

DuisburgKontor und dem langjährigen Chef des Hauses Peter Joppa, inzwischen im Ruhestand (das Adjektiv wohlverdient lass ich mal bewusst weg), war ich noch nie wohl gesonnen, wahrscheinlich wird das auch so bleiben.

Mal abgesehen davon, dass die Leitung dieses Vereins der eine Firma sein soll/will,  auch von einem Meerschweinchen erledigt werden konnte, kann und könnte, scheint der Ruhestand der eigentliche Zweck von DuisburgKontor zu sein. Denn obwohl nun seit einigen Wochen im Amt, sieht, hört und liest man vom neuen „PROFI“-Chef aus Bremen namens Uwe Kluge irgendwie nichts.

Ich erwarte ja von derart groß angekündigten Koryphäen immer wieder neuen Schwung und Säbelrasseln oder Stühlerücken oder zumindest irgendeinen Impuls oder ein klitzekleines Ideechen. Doch Fehlanzeige. Fehlbesetzung???

Der Puls der Spitzen-Leute bei DuisburgKontor scheint gerade noch messbar zu sein um gerade noch als nicht lethal zu gelten. Somit wäre die wichtige Voraussetzung erfüllt warum Gehälter noch auszahlt werden, quasi für reine physische Anwesenheit – eine Duisburger Spezialität in oberen Etagen.

Dabei gäbe es doch reichlich zu tun in Duisburg, wo derzeit massiv Leute fehlen, weil OB Link die Personaldecken für den ausgeglichenen Haushalt derart ausgedünnt hat, dass bald sogar mit noch grösseren Ausfällen zu rechnen ist.

Ich rechne aber fest damit, dass Herr Kluge bald verkündet wie toll Duisburg ist, wie toll der OB ist und wie toll alles läuft, wie viele Leute auf dem Winter-Weihnachtsmarkt waren, wie toll vegan ist. Dass er das Rede- und PR-Manuskript zum Amtsantritt von Joppa geschenkt bekommen hat mit den Worten “ Das ist von 1990, aber Sie brauchen nix dran ändern.“, das sagt er uns natürlich nicht.

 

 

 

Personalprobleme über Personalprobleme – OB Link kriegts nicht in den Griff

Kein Wunder, jahrelang mit der Kohle sinnlos um sich werfen, bis heute, siehe The Curve, und dann einen ausgeglichenen Haushalt präsentieren indem man Personal einspart, das führt zwangsläufig beim

KONZERN DUISBURG (eine Lachnummer)

zum Kollaps, wenn dann mal ein paar Leute mehr krank sind. Wobei noch festzustellen wäre ob es sich nicht auch um Krankheitsfälle handelt die mehr mit Burnout und innerer Kündigung zu tun haben,  als mit Grippe und Durchfall.  Nichts gegen die Kranken, ich kann sie verstehen.

Ich hätte auch wenig Lust die verfehlte Personalpolitik in der Form auszubaden, dass ich lesen muß wie sich Frau Rogg über die Zeit ein paar Milliönchen reinzieht, dass Herr Link laufend bei allem großspurig PR-posiert, was dann wie ein Kartenhaus zusammenfällt, dass Dezernenten sich in China rumtreiben, dass ich die liegenbleibende Arbeit der fehlenden Kranken auch noch zu übernehmen habe.

Jetzt fliegts leider uns allen um die Ohren. Die Schulen bleiben unsaniert, die Bürger können ihre Autos nicht um-, an- noch abmelden, die (das neueste Übel aus dem Rathaus) Anwohnerparkausweise können nicht ausgestellt werden.

Ja so ist das, wenn man den Leuten jahrelang die Wahrheiten verschweigt um wiedergewählt zu werden und die Schuld teils bei den Flüchtlingen ablädt.

Die Strafe wird folgen, im Jahre anno domini 2020, bei der Kommunalwahl.

Fuck you SPD, fuck you Duisburger Groko.

 

 

Anfrage gemäß IFG NRW zum Thema Wahlausschuß MSV Duisburg e.V. an OB Link

Folgende Anfrage erging heute gemäß Informationsfreiheitsgesetz NRW(IFG NRW) an den Duisburger OB:

 

Guten Tag Herr Link,

Sie sitzen im Wahlausschuß des MSV Duisburg e.V. und bereiten die nächsten Vorstandswahlen vor.

Ihr Sitz im Wahlausschuß wird fixiert über den §12 Abs. 1 der Satzung des privaten Vereins MSV Duisburg e.V.

Dort ist ausdrücklich vom OB der Satdt Duisburg oder einem von Ihnen benannten Stellvertreter die Rede

Ich finde es merkwürdig, dass ein privater Verein derartiges in seiner Satzung festlegt UND Sie dies auch befolgen.

Dies könnte jeder private Verein so machen, aber man muß sich als OB nicht daran halten.

Ausserdem halte ich dies mit der Gemeindeordnung NRW und Ihren darin festgelegten Aufgaben  für nicht vereinbar.

Deshalb meine Fragen:

1. Frage:  Nehmen Sie das Amt im Wahlausschuß des MSV Duisburg e.V. als Privatmann wahr oder als OB der Stadt Duisburg und geht es damit zu Lasten Ihrer Arbeit/Arbeitszeit etc.?

2. In der aktuellen Presse habe ich eine Nachricht gefunden (https://www.media-sportservice.de/2018/10/19/msv-duisburg-wahlausschuss-konstituiert-sich/) in der Frau Diemert, die Kämmerin der Stadt Duisburg, Ihre Funktion im Wahlausschuß wahrnimmt. Frage: Ist dies das Privatvergnügen der Frau Diemert Ihnen zuliebe oder haben Sie sie dienstlich dazu verpflichtet und geht es damit zu Lasten ihrer(Frau Diemerts) Arbeit/Arbeitszeit etc.?

Ich verweise jetzt schon mal auf die Rechtsfolgen bei entsprechender Beantwortung meiner Fragen!

In Kopie an Frau Diemert(Finanzdezernat).

Gruß Michael Schulze

Du willst dass der OB dem Wahlausschuss Deines Vereins, Deiner Firma angehört? Kein Problem schreibs einfach in die Satzung!

HalliHallo,

ich bin heute mal beim MSV e.V. vorbeigesurft (www.msv-duisburg.de) und hab mich aufgrund der derzeitigen Vorbereitung des MSV-Wahlausschusses, der die Wahl des Vorstands für nächstes Jahr vorbereitet, ein wenig umgeschaut.

Nachzulesen hier.

Und siehe da ich lande doch tatsächlich bei der Satzung des Vereins um mal zu gucken was die denn an Infos so hergibt, zum Wahlausschuss, zum Vorstand usw.

https://www.msv-duisburg.de/fileadmin/content/user_upload/Mitglieder/Neufassung_der_Satzung/Neufassung_Vereinssatzung.pdf

Soweit ich nachlesen konnte kann sich jeder als Vorstand bewerben und muß auch kein Vereinsmitglied sein. 10 Unterschriften müssen allerdings schon beigebracht werden: Mama, Papa, Uli, die dicke Beate, Tante Hannah, Onkel Erwin, Gülcan, Tommi C. und Opa Walter vonne Trinkhalle. Fertig. Jetzt noch alles an den netten Onkel vom MSV-Verein senden und abwarten.

So weit so lustig oder auch nicht.

Viel interessanter ist allerdings, dass die Satzung des Vereins in §12 Abs. 1 einfach vorschreibt, dass uns geliebter OB im Wahlausschuss abhängen darf, soll, muß ????????????????????

Naja, warum schreiben die eigentlich nicht auch rein, dass der Präsi von Togo da mitmischen darf, soll, muß?

Jetzt kommt mir die spontane Idee: Wie wärs denn, wenn jeder Verein und jede Firma in Duisburg (Satzungen für Firmen gibts auch), nein weltweit, einfach in die Satzung unter Wahlausschuß genau das selbe reinschreibt? Nämlich: Der OB hat gefälligst im Wahlausschuss zu sein. Oder seine Sekretärin oder sein Fahrer oder alle drei.

Also wie wärs Herr OB, ich gründe gerade den Verein für „Polit-und Verwaltungs-Versager sowie Pommeszüchter im Ruhestand Duisburg e.V.“. Ich schreib gerade die Satzung und natürlich möchte ich dass Sie im Wahlausschuß sitzen, nein, ich verpflichte Sie einfach dazu. Was meinen Sie? Lust dazu?

Fazit: Kann mir jemand sagen ob ich da irgendwas nicht richtig kapiert habe? Ich meine, wieso schreibt ein Verein einfach den OB in seine Satzung? Warum nicht den Papst?