Ex-Rechte-Hand von Jürgen Dressler soll ev. neuer Dezernent werden

Das Personalkarrussel in Duisburg dreht sich und es deutet sich an, dass erneut jemand aus Krefeld abgeworben werden soll. Kein Unbekannter, denn Martin Linne war mal die rechte Hand von Jürgen Dressler. Nach Andree Haack der von der Krefelder IHK kam und nun „dezenter“ Wirtschaftsdezernent ist, wäre Linne in kurzer Zeit bereits der 2. Mann von dort. In Krefeld hat er scheinbar nicht besonders viel bewirken können ist also klar, warum so jemand nach Duisburg soll und wahrscheinlich auch will.

Das Personal scheint in den Gefilden rar zu sein oder ist einfach nur das Personal rar was einem auch politisch genehm ist?  Den Volksparteien gehen ja schließlich auch die guten Leute aus und nicht nur die Wähler.

https://rp-online.de/nrw/staedte/krefeld/krefeld-wechselt-linne-als-dezernent-nach-duisburg_aid-34608783

 

„Ruhrort Waterfront“ gammelt seit 11 Jahren(!) vor sich hin

von Katrin Susanne Gems

Fronten aufbauen kann die Stadt ja eigentlich prima, bei „Ruhrort Waterfront“ ist aber schon 2007 das Bauschild sang- und klanglos verschwunden.

Das hübsche Häuschen der Firma Personenschiffahrt Luwen vergammelt seitdem, inzwischen ist sogar eine Spur der Straße vor dem Gebäude gesperrt, weil es so baufällig ist.

Dabei war es mal ein hübsches Gebäude mit einem Balkon der über die Wasserfläche des Eisenbahnhafens ragte, bevor man dieses zu einem Viertel für die „Waterfront“ zugekippt hat.

Es hat auch einmal ein Café beherbergt und wäre für diese Nutzung prädestiniert gewesen, hätte man den Eisenbahnhafen zum Museumshafen des in nächster Nähe gelegenen Binnenschiffahrtsmuseums gemacht, wie mal von der IBA beabsichtigt.

So geht er nun langsam vor die Hunde.

https://www.waz.de/staedte/duisburg/die-ruine-von-ruhrort-waterfront-in-dauer-warteschleife-id215838895.html

Kids, glaubt diesem Börner(SPD) kein Wort!

Screenshot-Ausschnitt aus Facebook vom 20.11.2018, Post von MdL Frank Börner, SPD

 

So Kids, jetzt „sag“ ich Euch warum Ihr nix glauben solltet:

Letztens saß ich mit einigen Leuten mit Frank Börner zusammen und der hat uns ganz viel zugehört und ganz viel versprochen was zu machen. Das war vor einigen Wochen, aber bisher kam nichts von ihm.

Auch auf die Frage was er eigentlich konkret für Duisburg macht, kam nichts von ihm.

Warum solltet Ihr also seine Aufforderung „bleibt kritisch und fragt“ ernst nehmen? Ihr werdet sowieso keine Antworten bekommen, wenn doch dann meldet Euch.

In Wirklichkeit seid Ihr nur bessere Statisten und Staffage für vorgetäuschtes Bürgerengagement. Mehr nicht. Ätsch. Sorry.

Fragt doch mal wie sich der nette Politiker Börner für den Tierschutz einsetzt:

gegen Qualtransporte, Kükenschreddern, Ferkel-Kastrationen und jede Menge andere Sache die sich „Menschen“ so einfallen lassen

Besucht lieber mal einen Schlachthof, da habt Ihr mehr fürs Leben im Sinne von „bleibt kritisch und fragt“ als Euch lieb ist.

Meldet Euch also, wenn Ihr einige sinnvolle konkrete Antworten von dem Mann bekommt und nicht irgendein Gelaber und Gesülze!

 

Wenn Ihr in die 10. Klasse geht dürft Ihr ev. 2020 wählen.

 

Fritten mit Sören

Hey Herr Link, ich hab da so Einiges was mir unter den Nägeln brennt, aber mit mir sprechen Sie ja nicht. Angst? Bringen Sie doch einfach Frau Kopka zum Schutz mit!  Ach, ich kann warten.

Mülheim: MBI fordern Dezernenten nach Eignung – nicht nach Parteibuch

Gastbeitrag von Lothar Reinhard, MBI-Fraktionssprecher in Mülheim

 

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Spliethoff beansprucht laut WAZ-Artikel vom 20.11.2018 das Sozialdezernat für die SPD. Wenn der SPD-Dezernent Ernst Ende Februar 2019 ausscheidet, gelte laut Spliethoff: „Die SPD beansprucht als stärkste Fraktion im Rat den Zugriff auf die Wiederbesetzung des bislang von einem Sozialdemokraten geführten Sozialdezernates. Das entspreche parlamentarischen Gepflogenheiten.“

Irgendwie sind die Vorschriften aber nicht ganz kompatibel mit den bisherigen Mülheimer „Gepflogenheiten“.

Also: Ein nicht unbedingt unterbezahlter Dezernentenposten einer Kommune muss zwingend ausgeschrieben werden. Dann melden sich daraufhin Bewerber/innen und letztendlich muss der Rat entscheiden, wer davon die Stelle des Wahlbeamten erhält. Am sinnvollsten stellen sich vorab die Kandidat/innen bei den verschiedenen Ratsfraktionen vor, damit diese sich ein Bild machen können, wer am besten geeignet ist, um den für die Kommune sehr wichtigen Posten zu besetzen. Und dann muss jede/r Stadtverordnete einzig nach seinem Gewissen entscheiden, wie es das Grundgesetz vorgibt.

Soweit zur Theorie bzw. den gesetzlichen Vorgaben.

Und nun zur Mülheimer Realität, sprich den bisherigen „Gepflogenheiten“:

Zwei Beispiele:

  • Bevor Herr Ernst Sozialdezernent wurde, war er Referent der damaligen SPD-OB Mühlenfeld. Schon vor der Ausschreibung der Stelle des Sozialdezernenten wurde inkl. in den Lokalmedien bekannt gegeben, dass Herr Ernst die Stelle übernehmen werde. Dementsprechend wurde nicht einmal untersucht, ob es andere Bewerbungen gab, geschweige denn, ob jemand besser geeignet hätte sein können.
  • Nachfolger als Mühlenfeld-Referent wurde Herr Mendack (SPD) aus dem Personalamt. Er stieg dann später zum Personaldezernenten in Ratingen auf. Kämmerer Bonan (SPD), obwohl erst wenig zuvor als Kämmerer wiedergewählt, wechselte überraschend ab Jan. 2017 als Geschäftsführer zur Ruhrbahn, der neuen, gemeinsamen ÖPNV-Gesellschaft mit Essen (mit Verdreifachung des Einkommens, versteht sich). Bereits bei der Suche nach einem Nachfolger zeigte Mülheim sich wieder wenig professionell. Anscheinend hatten SPD, CDU und wohl auch Grüne den Nachfolger bereits ausgemauschelt, noch bevor die Bewerbungen auf die vorgeschriebene Ausschreibung hin eingegangen waren. Und: Der Wunschkandidat Mendack hatte sich anscheinend selbst nicht beworben und holte dies in letzter Sekunde nach, weil den Zeitungen zu entnehmen war, dass er neuer Kämmerer werden würde. Am 14.12.16 stimmten SPD, Grüne und FDP mit knapper Mehrheit gegen eine Verschiebung der Kämmerer-Wahl. Danach nahm die CDU nicht an der geheimen Abstimmung teil. So wurde Mendack auch mit 26 Stimmen von weniger als der Hälfte des Rates gewählt. Er war “zufällig” da. Alle anderen Bewerber sind allen unbekannt geblieben.

Insgesamt ist die Besetzung oder Wiederwahl von Dezernentenstellen i.d. Regel eine Art „Kuhhandel“ zwischen SPD und CDU. Damit z.B. die CDU der Wiederwahl des Katastrophen-Kämmerers Bonan (alias „Bonanopulos“) zustimmte, hatte die SPD ihr die Wiederwahl von Vermeulen zugesagt uswusf..

Anscheinend ist das nun bei der Neubesetzung des Sozialdezernats ähnlich „vorbesprochen“.

Wie dem auch sei:
Die MBI fordern die Besetzung von Dezernentenstellen nur nach Eignung und ohne Rücksicht auf ein eventuelles Parteibuch.

Die bisherige Ausmauschelei dieser zentralen Leitungsfunktionen haben unserer Stadt nicht gutgetan.

Es ist kein Zufall, dass die eigentlich im Ruhrgebietsvergleich privilegierte Stadt Mülheim nicht nur mit „sagenhaften“ 9.650 €/Kopf zum einsamen Spitzenreiter bei der Pro-Kopf Verschuldung in ganz NRW hochkatapultiert wurde, auch Verkehrsführung, Stadtplanung u.v.m. wirken eher wie abschreckende Beispiele bzw. als „Vorzeigeexempel“ dafür, wie eine Stadt nicht gemanaged werden sollte.

Lothar Reinhard, MBI-Fraktionssprecher, www.mbi-mh.de

Kommentar zu wfbm/Rogg/Spaniel und der städtischen Regress-Forderung

Wie ich heute bereits berichtete soll die Stadt angeblich 760.000 EURO von Frau Rogg und Herrn Spaniel in der Vergütungsaffäre gesamtschuldnerisch von beiden verlangen wollen. Ich bezog mich dabei auf Infos aus der Stadtverwaltung und Presseberichten.

Nun will ich den Vorgang kommentieren:

760.000 EURO klingt erstmal gut und klingt nach dem zweifachen dessen was Frau Rogg als GF zuletzt jährlich erhalten hat.

Doch:

Die Stadt ist nur zu 50% Gesellschafterin der wfbm, 25% Lebenshilfe, 25% VKM.

Auch gilt die Verjährung, Frau Rogg hat den hohen Betrag ja bereits seit 2013 jährlich erhalten.

Ausserdem liegt er p.a. 200.000 EURO über dem was nach Aussage von Fachanwälten und  üblichen Entscheidungen von Finanzämtern zur Vergütung von GF-Posten in gGmbHs die Regel ist.

Insgesamt hat Frau Rogg also fünf Jahre lang jeweils 200.000 EURO zuviel erhalten.  Bei 50%igem Gesellschafteranteil beträgt der Schaden für die Stadt 500.000 EURO. Bei einer dreijährigen Verjährungsfrist -von der ich ausgehe- bleiben gesamt an Schadenssumme für die Stadt 200.000 EURO übrig.

760.000 EURO hört sich super an und soll sicherlich auch Balsam auf die Seelen aller anderen minderbezahlten MitarbeiterInnen sein, doch wahrscheinlich ist die Summe nicht.

Warum man nichts erfährt über die Regressforderungen der Lebenshilfe und des VKM bleibt fraglich.

Warum nur Spaniel und nicht der totalversagende Aufsichtsrat in Gänze zur Rechenschaft gezogen wird, erfährt man auch nicht.

Und last but not least OB Link. Der eigentlich der AR-Vorsitzende hätte sein müssen und zZ auch sein müsste. Wo bleibt die Forderung an ihn?

 

Stadt will 760.000 EURO von Rogg und Spaniel

Die Stadt scheint ernst zu machen. Neben Roselyne Rogg steht der ehemalige Aufsichtsratschef Spaniel im Fokus des wfbm-Skandals um erhöhte Zahlungen an die Ex-wfbm-GF Rosalyne Rogg. Sie hatte zuletzt knapp 380.000 EURO im Jahr erhalten.

Die Stadt will Schadenersatzansprüche gegen beide geltend machen. Der Rat soll in nicht-öffentlicher Sitzung am kommenden Montag darüber abstimmen. Rund 760.000 Euro stehen im Raum.

Normalerweise hätten die Vergütungen durch den Aufsichtsrat der wfbm abgesegnet werden müssen. Der schien auf einer Pressekonferenz im August ziemlich ahnungslos und verwies darauf, dass Ex-Aufsichtsratsvorsitzender Reinhold Spaniel(SPD) die Vergütungen eigenmächtig und am Aufsichtsrat vorbei durchgesetzt habe. Auch Rogg hatte angegeben, dass sie ihre Vergütungsgespräche nur mit Reinhold Spaniel geführt habe.

Inzwischen ist Thomas Krützberg der AR-Vorsitzende. Inzwischen gibts von mir aber auch eine Anfrage/Eingabe an den Rat der Stadt, dass sowohl in der Vegangenheit als auch aktuell Herr Link den AR-Vorsitz führen müsste. Inwieweit dieser von den Vorgängen um Rogg wusste ist unklar. Auch gibt es noch Klärungsbedarf um diverse Abrechnungen und Quittungen im Zusammenhang mit seiner Hochzeit 2016 und dem „Kleinen Prinzen“, der einTeilbereich der wfbm war und ist.

Bei der Summe die die Stadt nun angeblich zurückverlangt soll es sich hauptsächlich um eine Rückforderung der Zahlungen handeln, die Rogg seit  2013 zu viel erhalten hat. Aber auch Spaniel wird wohl als sogenannter Gesamtschuldner (zusammen mit Rogg) in die Pflicht genommen werden.

https://rp-online.de/nrw/staedte/duisburg/wfbm-in-duisburg-stadt-fordert-760000-euro-von-roselyne-rogg_aid-34584465

Duisburger Verwaltungsrichtlinien geheim!? Nachgefragt.

Der derzeitige Verwaltungsvorstand der Stadt Duisburg

 

Kürzlich hatte ich angefragt wie es um Carsten Tums Dienstwagen bestellt ist. Die Antwort kam fast „pünktlich“ und fast vollständig und wurde von mir vor wenigen Tagen hier bereits veröffentlicht. In der Antwort war von einer Verwaltungsrichtline die Rede und die habe ich nachträglich angefordert. Bekommen habe ich sie nicht, weshalb heute einen erneute Anfrage gemäß IFG NRW von mir folgte.

Guten Tag Frau XXX,

wenn dem so ist wie Sie schreiben (Vorgang: Tum / Dienstwagen – s.u.), dann stelle ich hiermit folgende Anfrage gemäß IFG NRW:

1. Senden Sie mir bitte die Richtlinie(n) des Verwaltungsvorstandes der Stadt Duisburg?

2. Begründen Sie Ihre Ablehnung im Falle Ihrer Ablehnung mir diese zuzusenden.

Ich führe aus, dass der Verwaltungsvorstand ein kommunales Organ gemäß Gemeindeordnung NRW ist.

Es ist daher nicht verständlich warum Verwaltungsrichtlinien -also vom Verwaltungsvorstand beschlossene Richtlinien- nicht öffentlich zugänglich sein sollten.

Zumal davon die Verwaltungsmitglieder selbst betroffen sind bzw. sein können, siehe im Falle von Dienstwagen.

Habe ich binnen 30 Tagen von Ihnen keine Antwort reiche ich Beschwerde beim Rat der Stadt ein und informiere die Bezirksregierung.

Gruß

M. Schulze

In Kopie an den OB und Frau XXX.

 

Am 19.11.2018 um 10:44 schrieb XXX@stadt-duisburg.de:

Sehr geehrter Herr Schulze,

es handelt sich hierbei um eine vom Verwaltungsvorstand beschlossene, dienstinterne Verwaltungsrichtlinie, welche nicht öffentlich einsehbar ist.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

XXX

Stadt Duisburg
Dezernat für Stadtentwicklung und Umwelt

Von:        Michael Schulze <>
An:        XXX@stadt-duisburg.de
Datum:        17.11.2018 02:23
Betreff:        Re: Ihre Anfrage nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen


Guten Morgen Frau XXX,und vielen Dank für die Antworten.

Bitte geben Sie mir noch einen Hinweis wo ich / wie ich die Verwaltungsrichtlinie, die Sie erwähnen, einsehen kann.

Danke vorab.

Gruß

M. Schulze

Am 15.11.2018 um 16:52 schrieb XXX@stadt-duisburg.de:
Sehr geehrter Herr Schulze,

bezogen auf das Dienstfahrzeug von Carsten Tum, Dezernent für Stadtentwicklung und Umwelt, baten Sie gestützt auf das Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) um Beantwortung verschiedener Fragen. Vorweggeschickt möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Benutzung der Dienstwagen durch die Dezernenten in einer entsprechenden Verwaltungsrichtlinie geregelt ist.

1.        Wird Ihnen ein Dienstfahrzeug von der Stadt zur Verfügung gestellt, wenn ja welches?

Ja, Herrn Tum wurde ein Audi A6 als Dienstfahrzeug zur Verfügung gestellt. Der geldwerte Vorteil wird im Rahmen der Steuererklärung abgeführt.

2.        Zu welchen Konditionen können Sie dieses Fahrzeug nutzen:
Nur Sie allein und nur dienstlich? Nur Sie allein und auch privat in Deutschland? Nur Sie allein und auch privat außerhalb Deutschlands? Sie und eine andere Person z.B. Ihre Ehefrau oder Ihr Nachwuchs?

Die Nutzung des Fahrzeuges ist Herrn Tum und seiner Ehefrau sowie weiteren Personen mit langjähriger Fahrpraxis erlaubt, soweit dies im Zusammenhang mit der Benutzung durch Herrn Tum steht. Urlaubsreisen sind im Inland und im europäischen Ausland erlaubt.

3.        Benutzen Sie eine Tankkarte, die von der Stadt zur Verfügung gestellt wird?

Ja.

4.        Zahlen Sie einen Eigenanteil am Tanken? Zahlt jede/r mögliche Mitbenutzer/in seinen/ihren Anteil am Tanken?

Herr Tum zahlt gemäß Richtlinie monatlich einen pauschalen Eigenanteil.

5.        Führen Sie ein Fahrtenbuch in dem alle Einzelfahrten auch nach Fahrer/in gelistet sind?

Nein, der Eigenanteil wird pauschal abgerechnet.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

XXX

Stadt Duisburg
Dezernat für Stadtentwicklung und Umwelt

Essen: Tafel droht mit Schließung

Das Dieselfahrverbot in Essen zeigt Wirkung und die Reaktionen darauf sind nicht gerade aufmunternd.

Ein Beispiel:

Der Chef der Essener Tafel, Jörg Sator, wird sehr deutlich, denn sollte das Dieselfahrverbot kommen, dann will er die Essener Tafel dicht machen.

Zumindest wenn das vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen angeordnete Fahrverbot für Dieselfahrzeuge tatsächlich umgesetzt werden sollte und die Tafel keine Ausnahmegenehmigung erhalte. Rund 22.000 Bedürftige  in Essen würden dann nicht weiter versorgt.

Laut Sartor gibts für den Transport z.Z. sechs Kühlfahrzeuge( Marke Mercedes Sprinter). Die Fahrzeuge seien max. fünf Jahre alt mit Euro-Normen 4 und 5. Laut Gericht dürfen Euro-4-Diesel ab Juli 2019 in 18 Essener Stadtteilen nicht mehr fahren, Euro-5-Diesel ab September nicht mehr.

Die Essener Tafel sitzt im Huttroper Wasserturm an der Steeler Straße und ist damit betroffen.

Die Fahrzeuge sind angeblich nicht nachrüstbar und die Tafelverantwortlichen haben bereits erwogen die E-Transporter der Post anzuschaffen.  Doch die sind kleiner. Dann würden nicht sechs Fahrzeuge, sondern 12 gebraucht plus Fahrer und Beifahrer. Die Kosten stiegen.

Laut Sartor sind Dieselfahrverbote ein Schlag ins Gesicht für alle die sich kein neues Auto leisten können. Seine Kritik richtet er vor allem gegen die Politik in Berlin.

https://www.waz.de/staedte/essen/dieselfahrverbot-essener-tafel-droht-mit-schliessung-id215822461.html

 

Strassenbaubeitrag abschaffen

Am 16. Tag seiner Volksinitiative Straßenbaubeitrag abschaffen hatte der Bund der Steuerzahler (BdSt) NRW vorgestern die ersten 15.000 Unterstützungs-Unterschriften „gesammelt“.

Die SPD-Fraktion im Landtag hatte kürzlich noch einen Gesetzentwurf eingebracht, der die aktuelle Forderung des BdSt NRW aufgriff: Abschaffung der Straßenbaubeiträge nach § 8 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz NRW und Kompensation des Einnahmeausfalls durch das Land. Die NRW-Groko-Mehrheit von CDU und FDP hat dem Gesetzentwurf jedoch eine Absage erteilt.

Mittlerweile sind rund 3.000 Unterstützer in ganz NRW unterwegs und sammeln Unterschriften für diese Initiative. Weitere mehr als 1.000 bekommen in den nächsten Tagen das nötige Material, um ebenfalls Unterschriften sammeln zu können, so der BdSt.

Mehr dazu hier:

https://www.steuerzahler-nrw.de/15000-Unterschriften-fuer-Volksinitiative-Strassenbaubeitrag-abschaffen/98515c110801i1p2745/index.html