Link und Spaniel wie ein Herz und eine Seele – Fünf Jahre ist es her – Und heute?

Wenn man mal in die Vergangenheit schaut und sich Artikel von vor fünf Jahren durchliest, dann scheint die Welt für die Genossen Link und Spaniel ja noch echt in Ordnung gewesen zu sein.

https://www.wp.de/staedte/duisburg/spaniel-wird-stellvertreter-des-ob-id7493624.html?page=2

Spaniel wurde der Vertreter des OBs und Herr über Duisburgs Personal. Genau in dieser Zeit müssen aber auch die Bezüge von Frau Rogg ihr umfangreiches Ausmaß angenommen haben. Ein Schalk wer Böses dabei denkt oder gar mit dem Gedanken spielt OB Link hätte doch etwas von dem  Ganzen gewusst.

Heute scheint das Verhältnis der ehemaligen Buddies zerrüttet. Link gibt Spaniel die Schuld am Rogg-Debakel, Spaniel dagegen sagt bisher nichts.

Sollte Letzterer tatsächlich mit Rogg die Sache allein durchgezogen haben dann stellt sich spätestens jetzt die Frage was hatte er denn davon?

Dass Frau Rogg was davon hatte ist klar, aber er? Nun kann ich trefflich spekulieren und hab‘ dazu auch so meine Ideen. Aber warten wir mal ab was sich die Protagonisten noch so alles einfallen lassen und welche Nebelkerzen noch geworfen werden.

 

 

Mindestlohn für behinderte Menschen – Krützberg anscheinend wenig auskunftsfreudig

Ich hatte gestern die Frage öffentlich gestellt wie es denn mit dem Mindestlohn für Menschen mit Handicap aussieht. Aufmerksame Leser haben sich gekümmert, deshalb folgende Infos:

Seit Anfang 2015 gilt in Deutschland das Mindestlohngesetz. Es verpflichtet dazu allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einen festgelegten Mindest-Stundenlohn zu zahlen. Mit der Einführung sollte u. a. die Zahl der Menschen die trotz einer Vollzeitbeschäftigung auf staatliche Sozialleistungen angewiesen waren, verringert werden.

Anwendung des Mindestlohngesetzes auf Werkstattbeschäftigte gerichtlich abgelehnt

Behinderte Menschen, die im Arbeitsbereich einer typischen Werkstatt für behinderte Menschen beschäftigt werden, stehen gemäß § 138 SGB IX in einem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis. Sie sind somit keine Arbeitnehmer*innen. Das Mindestlohngesetz gilt daher für sie nicht. So hat es das Arbeitsgericht Kiel am 19.06.2015 (Az. 2 Ca 165 a/15) entschieden. Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat dieses Gerichtsurteil bestätigt (Beschluss vom 11.01.2016 – Az. 1 Sa 224/15).

Behinderte Menschen erhalten wegen ihrer dauerhaften teilweisen oder vollen Erwerbsminderung und zur Sicherstellung ihres Lebensunterhalts Leistungen der Grundsicherung oder eine Rente. Zudem erhalten sie in der jeweiligen Werkstatteinrichtung rehabilitative Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.

In einem aktuellen Artikel greift die NRZ die mögliche geringere Bezahlung der Behinderten bei der wfbm-Duisburg nochmals auf. Es wurde im Rahmen der Causa Rogg kolportiert, dass dort weniger verdient würde als in vergleichbaren Einrichtungen.

Die Stadt, insbesondere Herr Krützberg, Sozialdezernent und Aufsichtsratschef der wfbm seit 1.11.2017, mauert anscheinend bei konkreten Nachfragen.

https://www.nrz.de/staedte/duisburg/eine-komplizierte-gehaltsfrage-in-der-duisburger-wfbm-id215100209.html

 

Statement von Bärbel Bas, MdB, zur Sache wfbm/Rogg

Ich hatte vor ein paar Tagen die zwei MdBs Bas und Özdemir sowie die vier MdLs Philip, Jäger, Börner und Bischoff (alle sechs SPD) angeschrieben und um eine Stellungnahme zu den aktuellen Vorgängen in der Sache wfbm/Rogg sowie zu den Genossen Link und Spaniel gebeten.
Frau Bas hat als erste wie folgt geantwortet:

Sehr geehrter Herr Schulze,

das wichtigste ist für mich, dass die Werkstatt für Menschen mit Behinderung in Duisburg keinen Schaden nimmt. Dazu ist eine lückenlose Aufklärung wichtig. Die Untersuchungen der Bezirksregierung können dazu genauso beitragen, wie die begonnenen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und die von Sören Link angestoßene Einbeziehung des Rechnungsprüfungsausschusses. Der Aufsichtsrat hat, nachdem er die Fakten auf dem Tisch hatte, schnell reagiert. Jetzt geht es darum, festzustellen, wie es zu dieser Situation kommen konnte, und sicherzustellen, dass sich das nicht wiederholt.

Freundliche Grüße
Bärbel Bas, MdB

Meinung zu Ermittlungen in Sachen wfbm – konkret Ex-GF Rosalyne Rogg

Heute erreichte uns folgende Meinung zu den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Duisburg in der Causa wfbm/Rogg:

 

Ich finde die Anklage sehr seltsam. Warum wird Frau Rogg wegen Untreue
angeklagt? Ihre Bezüge mögen zwar völlig überhöht sein, aber begeht man
deswegen Untreue, weil man nicht nein sagt? Ich meine, wer würde nein
sagen, mehr Geld zu bekommen? War es nicht vielmehr der Aufsichtsrat,
der total versagt hat, weil nicht genau genug hingesehen hat? Und das
über mehrerer Jahre?

Der Aufsichtsrat dient nicht nur dazu Pöstchen für Lokalpolitiker
bereitzustellen, sondern dazu sämtliche Aktivitäten zu kontrollieren.
Wenn die Mitglieder eines Aufsichtsrats dazu nicht in der Lage sind und
dies war offensichtlich der Fall, dann müssen auch genau diese mit ihrem
persönlichen Vermögen für entstandene Schäden haften.

Dass keiner etwas mitbekommen haben will, glaube ich nicht. Da
Aufsichtsrat hat hier in meinen Augen zumindest grob fahrlässig
gehandelt, wenn nicht sogar vorsätzlich. In beiden Fällen können dort
auch der Schadensersatz eingeklagt werden.

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

Ermittlungsverfahren gegen Rogg und Spaniel eröffnet

In der Affäre um die kürzlich geschasste Chefin der wfbm wird nun die Staatsanwaltschaft konkret tätig. Sie hat im Zusammenhang mit den überzogenen Bezügen von Roselyne Rogg ihre Ermittlungen aufgenommen. Das gab die Behörde am gestrigen Mittwoch offiziell bekannt. Der ehemaligen Geschäftsführerin und dem ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden(bis 31.10.2017), Reinhold Spaniel, werden Untreue vorgeworfen. Rogg war vor wenigen Tagen entlassen worden.

Herr Spaniel, langedientes Duisburger SPD-Mitglied, äusserte sich bisher nicht zu der Sache und den Vorwürfen.

Die Bezirksregierung Düsseldorf (Kommunalaufsicht) nimmt inzwischen auch bereits die Stadtverwaltung unter die Lupe.

Briefwechsel wegen der Anfrage „Bildrechte“ an die wfbm/Esthetique

Folgenden Briefwechsel will ich der geneigten DUISTOP-Leserschaft nicht vorenthalten. Es geht dabei um eine Anfrage wegen der Bildrechte/Model Releases an die wfbm:

 

Guten Tag Frau Lütke-Vestert,

ich komme zurück auf Ihre kurze Antwort vom 13. August.

In Bezug auf meine Anfrage zu den Bildrechten wfbm/esthetique hatte ich nunmehr die Stadt angeschrieben, bekam aber von dort keinerlei Antwort.

Ich weise Sie nunmehr auf Folgendes hin:

Sie haben mir Ihre Antwort ja wahrscheinlich nicht ohne Rücksprache mit der Kommunikationsabteilung der Stadt gesendet.

Sie dürften mit Frau Kopka gesprochen haben.

Sollte dies so sein, liegt meines Erachtens seitens der Stadt bzw. seitens der Person die Sie tatsächlich autorisiert hat so zu antworten, ein Fall von Amtsmissbrauch ev. Untreue vor.

Die Stadt kann und darf nicht für einen private Institution tätig werden, wenn Sie dazu keine Befugnis/Vollmacht besitzt.  Man müsste Ihnen dies eigentlich auch so gesagt haben.

Sie selbst haben ev. gegen die in Ihrem Anstellungsvertrag verklausulierten Bestimmungen zur Verschwiegenheitspflicht verstossen(Sie haben jemand ausserhalb des Unternehmens u.U. unternehmensrelevante Details mitgeteilt), was zumindest zu einer Abmahnung führen dürfte bzw. grobes Misstrauen auslösen dürfte.

Ferner deutet es daraufhin, dass auch in anderen -vllt. schwerwiegenderen Fällen- aus Ihrem Hause derartige Informationen an die Stadt herangetragen wurden.

Dies ist selbst bei einer Beteiligung der Stadt in Höhe von 50% an der wfbm unstatthaft.

Desweiteren haben Sie ev. meine Daten die ich explizit Ihnen mitgeteilt habe, an die Stadt weitergegeben. Dies wäre ein eklatanter Verstoss gegen die DSGVO.

Ich sehe mich also 1. dazu veranlasst den Sachverhalt zu veröffentlichen, 2. ihn ggfs an die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten und 3. ihn in jedem Fall beiden anderen Gesellschafter zugänglich zu machen. Deshalb setze ich die GFs von Lebenshilfe und VKM in cc.

Inwieweit Herr Krützberg informiert ist weiß ich nicht. Auch er sollte Angelegenheiten der wfbm auch nur als solche vertraulich behandeln.

Gruß

Michael Schulze

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Am 13.08.2018 um 09:54 schrieb Jutta Lütke Vestert:

Sehr geehrter Herr Schulze,

bitte senden Sie Ihre Mail an

kommunikation@stadt-duisburg.de

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Von: Michael Schulze <XXX>
Gesendet: Samstag, 11. August 2018 12:46
An: Jutta Lütke Vestert <XXX>; Thomas Krützberg <XXX>
Betreff: Anfrage wegen Bildrechten – Model Releases – wfbm/Esthetique

Sehr geehrte Frau Lütke-Vestert, Sehr geehrter Herr Krützberg,

im Rahmen von Berichterstattungen zum aktuellen Fall wfbm/Rogg u.a. würde ich auf unserem Stadtmagazin-Portal www.duistop.de auch Bilder der wfbm und der Marke Esthetique einsetzen, die ich auf den entsprechenden Webseiten aktuell finden kann.

Dazu brauche ich Ihr Einverständnis. Können Sie mir aber stattdessen auch Pressebilder zur Verfügung stellen, das wäre super?

Ausserdem benötige ich die entsprechenden Model Releases, und, wenn dies aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich ist,  von Ihnen persönlich eine Freizeichnung für mich zur Sicherheit, dass  alle abgebildeten Personen ihr ausdrückliches Einverständnis zur Veröffentlichung und zur Nutzung gegeben haben.

Da es sich teils auch um Menschen mit Handicap handelt wüsste ich natürlich auch gerne wer in diesem Fall das Einverständnis gibt, der/die Behinderte selbst oder ein Vormund o.ä.?

Vllt. können Sie mir dazu generell Infos geben wie in einem solchen Fall grundsätzlich bei der wfbm (inkl. beim Label Esthetique) gehandelt wird.

Es könnte sich bei einer Veröffentlichung  uU auch um einen Verstoß gegen geltendes Datenschutzrecht gemäß DSGVO handeln, weil jeder nun weiß(wenn es keine gecasteten Models aus Agenturen sind) dass diese Personen bei der wfbm leben und arbeiten.

Insofern obliegt ihnen in zweierlei Hinsicht Schutzmassnahmen zu ergreifen: einmal für die Person und einmal für den/die Mitarbeiter*In.

Danke vorab.

www.duistop.de

Michael Schulze

Brief an die Genossen*Innen Bas, Özdemir, Philipp, Jäger, Börner, Bischoff

Guten Tag Frau Bas, Herr Özdemir, Herr Börner, Herr Bischoff, Herr Jäger, Frau Philipp,

nachdem sich nun auch die Bezirksregierung Düsseldorf mit eigenen „Ermittlungen“ in der Sache wfbm-Duisburg/Rogg eingeschaltet hat,  frage ich mich, ob es nicht an der Zeit ist sich für die Genossen Link und Spaniel stark zu machen und einzusetzen? Sie sind doch auch stark hier in Duisburg verwurzelt.
Vllt. können Sie dazu ein kurzes Statement abgeben. Danke vorab.
Bitte beachten Sie mein PS (s.u.)!

Gruß

Michael Schulze

 

 

PS: Folgendes Schreiben habe ich heute der Bezirksregierung gesendet:

Guten Tag, Sehr geehrte Damen und Herren,

ich konnte der aktuellen Presse entnehmen, dass Sie bzw. die Bezirksregierung derzeit mit der Causa

wfbm-Duisburg / Bezüge der GF Rosalyne Rogg

befasst sein sollen.

Sollte dies zutreffen, kann ich Ihnen in der Angelegenheit sachdienliche Hinweise geben. So hatte ich bereits im Januar Herrn OB Link dazu angeschrieben und um die Veröffentlichung der Bezüge von Frau Rogg aufgefordert. Im Mai nochmals, ebenso auch Frau Rogg. Seit Juni habe ich dazu einen Antrag an der Rat der Stadt „laufen“ – gemäß §24 GO NRW. Vllt. können Sie mir mitteilen wer die Sache in Ihrem Hause bearbeitet. Danke vorab.

Gruß

wfbm/Rogg: Brief an die Bezirksregierung

Ich habe heute folgendes Schreiben an die Bezirksregierung in Düsseldorf gesendet:

 

Guten Tag, Sehr geehrte Damen und Herren,

ich konnte der aktuellen Presse entnehmen, dass Sie bzw. die Bezirksregierung derzeit mit der Causa

wfbm-Duisburg / Bezüge der GF Rosalyne Rogg

befasst sein sollen.

Sollte dies zutreffen, kann ich Ihnen in der Angelegenheit sachdienliche Hinweise geben. So hatte ich bereits im Januar Herrn OB Link dazu angeschrieben und um die Veröffentlichung der Bezüge von Frau Rogg aufgefordert. Im Mai nochmals, ebenso auch Frau Rogg. Seit Juni habe ich dazu einen Antrag an der Rat der Stadt „laufen“ – gemäß §24 GO NRW.
Vllt. können Sie mir mitteilen wer die Sache in Ihrem Hause bearbeitet. Danke vorab.

Gruß

Michael Schulze