Mercator One an der Mercatorstrasse 1 „startet durch“

Torsten Toeller, Gründer und Eigner der Fressnapf-Tierbedarf-Handelskette, angeblich Milliardär und mit seiner Familie in Grossenbaum wohnhaft, baut genau in DU-CITY sein Mercator One, vielmehr er läßt bauen. 30 Mio. EURO will er investieren um ein Büro- und Geschäftshaus direkt neben dem Porthsmoutplatz, also zwischen Königstrasse und Bahnhof hinzuklotzen bzw. hinklotzen zu lassen.  Rund 100 m lang, fast 20 m breit und sechs Etagen hoch soll der Bau werden, der sinnigerweise die Königstrasse vom Bahnhof aus „versperrt“ oder eben andersrum genauso. Macht gesamt ca. 10-12.000 qm.

Ich find es ja gut wenn investiert und gebaut wird, wenn TOP-Flächen angeboten werden, doch leider muß man in diesem Fall wohl mit Monatsmieten um die 15-20 EURO/qm kalt rechnen. Ein Schnäppchen verglichen mit den 24 EURO die das Lanuv zahlen wird und doch für Duisburger Verhältnisse irgendwie vom anderen Stern. So beträgt die Durchschnittskaltmiete in Duisburg laut Gewerbemietspiegel lediglich 8 EURO.

Übrigens: Nach rund 15-16 Jahren hätte Herr Toeller sein Invest wieder raus, bei Vollvermietung und ohne Zahlungsausfälle.

Wie kann das alles sein? Auf der einen Seite Schrottimmobilien  und Task Forcing, auf der anderen Seite extraordinäre Mieten. Wahrscheinlich ziehen ein paar Ländesämter oder städtische Ämter ins Mercator One ein. Der Steuerzahler hat’s ja und gilt als sicherer Schuldner. Mal abwarten.

Wie heisst es doch so schön: Eigentum verplichtet.

 

 

Beschwerde gemäß §24 GO NRW an den Rat der Stadt – Offenlegung Bezüge wfbm-Geschäftsführerin

Stadt Duisburg
Dezernat des Oberbürgermeisters
Burgplatz 19
47051 Duisburg

4.6.2018

Beschwerde nach § 24 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beschwere mich hiermit beim Rat der Stadt Duisburg über das Verhalten von Frau Roselyne Rogg, Geschäftsführerin der wfbm ihre jährliche Vergütung/Bezüge nicht offenzulegen. Im Jahresabschluß bzw. in der Bilanz für 2016 (aktuellster verfügbarer Jahresabschluß) ist die Vergütung nicht ausgewiesen.
Dies steht in direktem Gegensatz zum Duisburger Verhaltenskodex in solchen Fällen.

In der/dem im Bundesanzeiger veröffentlichten Bilanz/Jahresabschluß 2016 heisst es:

Roselyne Rogg, Geschäftsführerin – Die Gesellschaft macht von dem Wahlrecht auf Unterlassen der Angaben über die Bezüge der Geschäftsführung und der Hinterbliebenen früherer Geschäftsführungen gemäß § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch.

Der Duisburger Public Corporate Governance Kodex(im ff. PCGK) sagt eindeutig, dass die Vergütung/die Bezüge von Frau Rosalyne Rogg zu veröffentlichen sind:

Zitat aus dem PCGK: 3.3.3 Die den Mitgliedern der Geschäftsführung gewährten Gesamtbezüge sind nach Maßgabe von § 108 Abs. 1 Nr. 9 GO NRW individualisiert im Anhang des Jahresabschlusses auszuweisen.

Eigentlich müsste gemäß PCGK der Stadt Duisburg die Vergütung/die Bezüge von Frau Rogg in der Bilanz/im Jahresabschluß individualisiert ausgewiesen werden und zwar auch nach Maßgabe von § 108 Abs. 1 Nr. 9 der Gemeindeordnung NRW.

Ferner beschwere ich mich über das Verhalten von Frau Rogg sowie von Herrn OB Link, die mir trotz meiner Anschreiben(per Mail) in der Sache keinerlei Antworten geben.

Ich weise ausdrücklich daraufhin, dass die wfbm zu 50% der Stadt Duisburg gehört. Somit hat der Rat der Stadt erheblichen Einfluß auf das Geschäftsgebahren der wfbm sowie Kontrollpflichten.

Ausserdem möchte ich eine Klarstellung darüber ob der Nachname von Frau Rogg eigentlich Rogg-Petry ist.

Bitte bestätigen Sie den Eingang der Beschwerde. Danke.

Gruß

Michael Schulze

 

 

 

Zusätzliche Anmerkungen ausserhalb der Beschwerde:

Die Vergütungen bei gemeinnützigen Unternehmen wie der wfbm als gGmbH sind äusserst sensibel. Zum einen könnte es sich bei zu hohen Bezügen um eine versteckte Gewinnausschüttung handeln, zum anderen sind die Bezüge bundesweit auch aufgrund einiger Gerichtsverfahren sozusagen gedeckelt. Meiner Kenntnis nach dürfte in diesem Fall ein Betrag i.H.v. 200.000 EU p.a. nicht überschritten werden. Anderenfalls droht die rückwirkende Aberkennung des besonderen gemeinnützigen Status bei den Finanzbehörden(bis 10 Jahre zurück) und damit auch die ev. Rückzahlung von Steuervorteilen.

Das alles mal abgesehen vom möglichen enormen Imageschaden für die wfbm, die Einrichtungen der wfbm sowie für die Stadt Duisburg. Ich darf diesbezüglich daran erinnern, dass bereits vor dem Amtsantritt von Frau Rogg (2009) die wfbm nicht gerade skandalfrei war.

 

Michael Schulze

Olympiade an Rhein und Ruhr wünschenswert? Ich sage nein.

Derzeit wird bereits kräftig getrommelt für eine RheinRuhr(Olympic)City und damit für eine Olympiade an Rhein und Ruhr im Jahre 2032. Mal abgesehen davon, dass es noch ein paar Jährchen bis dahin sind, das IOC will angeblich erst 2025 über den Austragungsort entscheiden, aber Initiator und Sport-Manager Michael Mronz und etliche Politiker schmeissen sich jetzt schon mächtig ins Zeug.

So äusserte sich im April Essens OB Thomas Kufen angeblich mit den Worten

Auszug Zitat: … dass „wir große Projekte meistern können und gute Gastgeber sind“. … – Quelle: https://www.ksta.de/30038328 ©2018

https://www.ksta.de/sport/-rhein-ruhr-city-initiative–olympia-bewerbung-fuer-2032-gewinnt-profil-30038328#

Meine Fresse, wo und wann lebt der Mann?  Gerade noch läuft mit unheimlicher Verspätung der LoPa-Prozess und dann dieser Spruch als sei nichts gewesen.

UND wer bei solchen Ereignissen was verdient und wer was zahlt sollte auch nicht vergessen werden. Oftmals zahlen die Steuerzahler nämlich die Hauptlast, z.B. im Falle Londons 2012 umgerechnet 11 Mrd. EURO = ca. 75-80% der Gesamtkosten. Die Auswirkungen dabei und danach waren schon im Vorfeld nicht gerade vielversprechend, was sich dann in der Nachbetrachtung und -analyse wohl auch so bewahrheitete. Was an Sport-Besuchern kam verdrängte eher die Bewohner und „normalen“ Touristen und auch die Auflagen des IOC(Sponsoren-Verkaufs- und Vermarktungsrechte) waren nicht gerade für alle verkaufsfördernd. Ganz zu vergessen die angeblichen Langzeitauswirkungen.

Fazit: Ausser „hohen“ Spesen nix gewesen.

Ich jedenfalls bin der Meinung, wenn schon Hamburg Olympia abwählen kann, dann können wir das auch. http://www.nolympia-hamburg.de/

Ich will auch nicht das der Iniator und sein kleines Team vorher bereits mit viel Brimborium abkassieren nur weil sie die Bewerbungsunterlagen und das Logo auf Steuerzahlerkosten haben fertigstellen lassen. Das sollen sie gefälligst aus der eigenen Tasche bezahlen. Denn selbst wenn man am Ende nicht den Zuschlag bekommt, gut verdienen läßt sich mit derartigen PR- und Werbeschlachten jede Menge. Und die Politik kann sich mal wieder ins beste Licht rücken ohne auch nur irgendetwas unter Beweis gestellt zu haben.

Allein schon der Begriff RheinRuhrCity ist angesichts der Tatsache, dass man noch nicht mal einen gemeinsamen ÖPNV in DU, E, MH, OB hinkriegt und Kirchturmdenken allerorten das Handeln bestimmt, gelinde gesagt ein Witz.

Dann heisst es u.a. „Wir fördern den Sport.“ vergisst aber dass es nur der Spitzensport ist und dann läßt man sich auch noch mit allen möglichen „Good-Will-Botschaftern“ wie Alt-Sportstars ablichten, um ein wenig vom Glanz abzubekommen, den man selbst nicht besitzt.

Etwas später dann noch die Paralympics und gut ist. Wobei ich mich schon immer darüber wundere wieso die Wettbewerbe -also ohne und mit Handicap- nicht gleichzeitig bzw. nebeneinander stattfinden.  Wieso zwei Termine wenn doch alle von Inklusion reden?

Zugegeben, die vorgenannten Kosten sind auch Investitionen, aber wenn man schon für Olympia „Kohle“ locker machen will und kann, dann kann man das auch ohne Olympia. Die Kosten für den gesamten olympischen Overhead-Quatsch kann man sich dann sparen.

Und auch wenn einige Branchen besonders Kasse machen (Hotellerie, Gastronomie), dann bitteschön sollen sie das Ganze auch vor- bzw. mitfinanzieren.

 

 

Der unerträgliche Herr Sauerland

Derzeit gibt es in der Tagespresse Verlautbarungen einiger Beteiligter rund um den LoPa-Gerichtsprozess. So meinen u.a. der Oberstaatsanwalt und auch ein Anwalt der Nebenklage, dass sich der Ex-OB unsäglich verhalte und seine Zeugenaussage nur so von Selbstgerechtigkeit strotze.

Das alles ist für viele Duisburger wenig neu und wenig überraschend. Dass Herr Sauerland eigentlich auf die Anklagebank gehöre ist eine der Forderungen die jeweils gleichzeitig dazu erhoben wird.

Ja, ich finde auch er hat sich wenig gekümmert, trotz seiner damaligen Stellung und der damit einhergehenden Verantwortung und Verantwortlichkeiten. Man kann ihm sicher vorwerfen seine Aufsicht sträflich vernachlässigt haben, zum einem weil er angeblich ja selbst gegen die LoPa gewesen sei – allein deshalb hätte er als OB schon eine Auge mehr als üblich auf alles rund um das Event werfen sollen – und weil er sich nicht blindlings auf die Qualität seiner Leute verlassen konnte, da diese eine derartige Veranstaltung noch nie zuvor gemanaged hatten.

Ich würde tatsächlich prüfen ob das nicht einer gesonderten Anklage bedarf.

Im Falle eines LoPa-Gelingens, hätte sich der Mann sicherlich nicht so klein und unbedeutend gemacht wie er es nun tut. Er hätte sich feiern lassen.

Dass es in einer denkwürdigen Ratssitzung danach  keine Mehrheit für ein Abwahlverfahren gab ist zumindest genauso bemerkenswert. Die Ratsleute die damals dem OB den Rücken gestärkt haben sind ebenso verachtenswert wie er selbst.

https://sessionnet.krz.de/duisburg/bi/getfile.asp?id=1459200&type=do&

2017 gab es nur 39mal Verwarngelder wegen Hundekots in Duisburg

Nach einem Artikel in der NRZ zu den Höhen der Strafen für Verkotung durch uneinsichtige bzw. rücksichtslose Hundebesitzer, wollte ich mal wissen, wie viele erwischt wurden. Wie ich bei der erstaunlich schnellen Antwort auf meine Anfrage über fragdenstaat.de feststellen musste, waren es nur 39 Verwarnungsgelder.

Viel zu wenig, für den Anteil von rücksichtslosen Menschen, aber das Problem dürfte sein, dass viel zu wenig Personal zur Verfügung steht und dieses dann auch noch an der richtigen Stelle sein muss.

Vielleicht wäre es abschreckender, wenn erwischte Verkotende mal säubern müssten. Also Scheiße aufsammeln. Hätte die Stadt auch sicherlich mehr von.

Ähnlich könnte man auch mit anderen Vermüllenden verfahren. Diese Erfahrung dürfte lehrreicher und abschreckender sein, als ein Verwarngeld.

Auch in meinem Blog veröffentlicht: http://ulrics.blog/2018/05/26/2017-gab-es-gerade-39-hundekotverwarngelder-durch-duisburg/

 

Autor: ulrics – Ulrich Scharfenort

 

In deutschen Städten wachsen die Ghettos – auch in Duisburg

In einem aktuellen Spiegel-Online(SPON)-Artikel

http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/ghetto-bildung-nimmt-in-deutschlands-staedten-zu-a-1209141.html

wird beschrieben, dass eine Forschergruppe festgestellt hat, dass die Unterschiede zwischen „arm und reich“ in vielen deutschen Städten immer mehr zur Ghettobildung führen.

Die Forscher vom Berliner Wissenschaftszentrums für Sozialforschung haben
für ihre Studie die soziale Durchmischung in 74 deutschen Städten in den Jahren von  2005 bis 2014 untersucht. In rund 4/5 dieser Städte habe die räumliche Ballung von Menschen zugenommen, die von staatlichen Sozial- und Transferleistungen wie z.B. Hartz IV leben.

Was bisher vor allem in den USA bekannt war, ist nun wohl auch in Deutschland signifikant „angekommen“.

Auch Duisburg bildet dabei keine Ausnahme. Auch hier werden die Unterschiede zwischen dem Norden und dem Süden immer deutlicher. So auch beim Mega-Neubau-Projekt in Wedau: Nur 5% Sozialwohnungen sollen dort entstehen. Ein Antrag auf die Erhöhung des Anteils auf 25% wurde mit SPD/CDU-Ratsmehrheit abgeblockt.

Und ich dachte bisher immer es heisst SOZIAL-Demokratische Partei Deutschland.

 

IFG-Anfrage an den Chinabeauftragten der Stadt Duisburg Johannes Pflug

Guten Morgen Herr Pflug,

als offizieller Chinabeaufragter der Stadt Duisburg habe ich folgende Fragen gemäß Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) an Sie.

Ich frage im Zusammenhang anläßlich diverser durchaus kritischer Presseberichte zum China-Besuchs von Frau Merkel und zum Thema „chinesische Investments in Deutschland – wie zB in die „Seidenstrasse“ und speziell in Duisburg. Hier ein Beispiel:

http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/duisburg-ein-zweiter-heimathafen-1.3979407

Herr Link hat Anfang diesen Jahres u.a. auch mit der chinesischen Firma Huawei eine Vereinbarung über den Glasfaserausbau in Duisburg getroffen.

Hier meine Fragen:

Welches sind Ihre konkreten Aufgabe als Repräsentant der Stadt gegenüber China bzw. chin. Investoren/Unternehmen?

Sorgen Sie und wenn ja, wie sorgen Sie für die Chancen Duisburgs und Duisburger Unternehmen bei diesen „Deals“?

Wie wird eine gewisse Einseitigkeit zugunsten der Chinesen Ihrerseits verhindert?

Erhalten Sie dafür in irgendeiner Form eine Vergütung seitens der Stadt Duisburg?

Erhalten Sie dafür in irgendeiner Form eine Vergütung seitens einer anderen Organisation, Institution, von Personen oder Unternehmen?

Wer zahlt Ihre Spesen und (Auslands)-Reisekosten – in welcher Höhe?

Gibt es über Ihre Arbeit eine Art Dokumentation, wenn ja, ist diese zugänglich. Wenn nicht zugänglich, warum nicht?
:

 

Ich weise Sie daraufhin, dass ich die Fragen und auch die Antworten – so ich sie denn von Ihnen auch erhalte- auf www.duistop.de veröffentlichen werde. Wenn Sie antworten geben Sie bitte Ihr Einverständnis dazu.

Gruß

www.duistop.de

c/o Michael Schulze

Alkoholverbot in der Duisburger City ist rechtswidrig – Pressestatement von Britta Söntgerath

Zum Urteil des Düsseldorfer Verwaltungsgerichtes zum Alkoholverbot in der Duisburger Innenstadt schreibt uns Ratsfrau Britta Söntgerath heute:
 
„Ich begrüße das Urteil des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf. Viel wichtiger ist aber die Frage, wie wir, wie die Stadt Duisburg den chronisch erkrankten Menschen helfen kann. Statt einer Law-and-Order-Politik brauchen die Betroffenen Strukturen, medizinische Betreuung und soziale Unterstützung. 
Die Entscheidung der Stadt Duisburg, einen zweiten Streetworker einzustellen und einen Schutzraum anzubieten kann nur ein erster Schritt bleiben. Wir benötigen einen kontinuierlichen Dialog mit den Wohlfahrtsverbänden und der Suchthilfe um Konzepte zu entwickeln die greifen und von den Erkrankten angenommen werden.
Ich hoffe, dass mit dem Urteil des Verwaltungsgerichtes ein Umdenken bei den Befürwortern des Alkoholverbotes einsetzt. Die Sanktionspolitik hat das Problem nur verlagert, es ist an der Zeit, alle Ressourcen zu mobilisieren, um den suchtkranken Menschen zu helfen.“
 
Britta Söntgerath
im Rat der Stadt Duisburg
Mitglied im Jugendhilfeausschuss
Mitglied im Schulausschuss 
Mitglied im Vergabeausschuss
Beratendes Mitglied im Universitätsausschuss
Beratendes Mitglied BV Hamborn
Beratendes Mitglied BV Süd
Sachkundige Bürgerin im Kultur- und Sportausschuss des RVR

Alkoholverbot in der Duisburger City ist Geschichte

Aufgrund einer privaten Klage hat das Verwaltungsericht Düsseldorf aktuell entschieden, dass das Alkoholverbot in der Duisburger City unverhältnismässig sei und damit aufgehoben wird. Somit ist es Geschichte.

Von Anfang an umstritten, wurde kürzlich noch von Seiten der Initiatoren und Befürworter eine positive Bilanz gezogen. Das „Stadtbild in der City“ hätte sich verbessert, so eine griffige Formulierung.

Natürlich ist es nicht unbedingt ansehnlich, wenn alkolisierte Mitmenschen in der Innenstadt ihren Angewohnheiten freien Lauf lassen, teils betteln, rumpöbeln, sich übergeben oder ungeniert urinieren. Das sind aber immer noch die Ausnahmen gewesen.  Die Mehrheit von ihnen war vielleicht nicht schön anzuschauen -das ist aber Geschmackssache-, war aber eigentlich zurückhaltend.

Ich kenne die sogenannte Trinkerszene nicht, doch ein Alkoholverbot war sicher nicht der richtige Weg „etwas“ in den Griff zu bekommen oder dauerhaft zu beenden. Wenn es sich um alkoholkranke -also suchtkranke- Menschen handelt, dann muß ihnen Hilfe zuteil werden – derartige Verbote sind keine Hilfe.

Solange Alkohol günstig und leicht zu beschaffen ist und als Droge und Suchtmittel nicht „anerkannt“ ist, solange wird es Alkoholabhängigkeit in einem Ausmaß geben der uns nicht gefällt mit dem wir alle aber leben müssen. Wenn man dann noch die Gründe für übermässigen Alkoholkonsum berücksichtigt, wäre jetzt spätestens der Zeitpunkt gekommen zu erkennen an welchen Stellen man ansetzen muß.

Das könnte an Schulen mit einer konsequenten und regelmässigen Aufklärung im Unterricht beginnen.  Anstatt -wie beim Tabak- erst auf den Schachteln mit drastischen Horrorbildern konfrontiert zu werden, könnte z.B. der Biologieunterricht hervorragende Aufklärungsarbeit in Sachen Suchtfolgen leisten.

Nicht zu vergessen: Die Verharmlosung gewisser Genussmittel und die Steuereinnahmen dadurch sind bei der Zaghaftigkeit der Suchtbekämpfung nicht zu unterschätzen.

Wenn ich mir dann noch vorstelle wie ich man sich ein Radeberger von Kindesbeinen an durch Konsequenz anspruchsvoll „verdienen“ muß (aktueller TV-Spot seit 2017), na dann Prost.

Zitat aus der aktuellen Radeberger-Werbung:

Sind Sie bereit für Radeberger?

Wer seinen Weg konsequent geht und stets seinen Ansprüchen folgt, der landet irgendwann bei Radeberger.

 

Im Fernsehen kann jede Altersstufe diese Spots sehen und „geniessen“. Nur auf der Webseite muß ich bestätigen, dass ich 18 Jahre alt bin, was dann prompt auch alle streng beachten. LOL.

 

Wieviel verdient die Geschäftsführerin der WfBM Duisburg? Warum erfahren wir das nicht?

Aktuelle Anfrage per IFG NRW an Rosalyne Rogg(GF der WfBM) und OB Sören Link vom 23. Mai 2018:

 

Guten Tag Frau Rogg, Guten Tag Herr Link!

Ich habe folgende Anfrage gemäß Informationsfreiheitsgesetz NRW und bitte um Beantwortung innerhalb von 30 Tagen.

Ich möchte gerne wissen wie hoch die Vergütung/das Gehalt/die Bezüge von Frau Rosalyne Rogg als Geschäftführerin der Duisburger Werkstatt für Menschen mit Behinderung gemeinnnützige GmbH seit ihrem Eintritt als GF in die GmbH jährlich war – bzw. wie hoch die  Vergütung derzeit(2018) ist.

UND:
Im Beteilungsbericht der Stadt Duisburg aus dem Jahr 2016 heisst es auf Seite 127:

Bericht über die Einhaltung des Public Corporate Governance Kodex (PCGK)
Die Gesellschaft wendet den PCGK der Stadt Duisburg seit dem Wirtschaftsjahr 2011 entsprechend ihrer Unternehmens- und Beteiligungsstruktur an.
 
SOWIE:
In der/dem im Bundesanzeiger veröffentlichten Bilanz/Jahresabschluß 2016 heisst es:


Organe der Gesellschaft – Geschäftsführung für alle unternehmerischen Funktionsbereiche der Gesellschaft:

Roselyne Rogg, Geschäftsführerin – Die Gesellschaft macht von dem Wahlrecht auf Unterlassen der Angaben über die Bezüge der Geschäftsführung und der Hinterbliebenen früherer Geschäftsführungen gemäß § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch. 

Diese beiden Angaben widersprechen sich, denn der PCGK sagt eindeutig dass die Vergütung/das Gehalt/die Bezüge von Frau Rosalyne Rogg zu veröffentlichen sind:

Zitat aus dem PCGK: 3.3.3 Die den Mitgliedern der Geschäftsführung gewährten Gesamtbezüge sind nach Maßgabe von § 108 Abs. 1 Nr. 9 GO NRW individualisiert im Anhang des Jahresabschlusses auszuweisen.

Eigentlich müsste gemäß PCGK der Stadt Duisburg die Vergütung/das Gehalt/die Bezüge von Frau Rogg in der Bilanz/im Jahresabschluß individualisiert ausgewiesen werden und zwar nach Maßgabe von § 108 Abs. 1 Nr. 9 der Gemeindeordnung NRW.

Bitte klären Sie mich auch darüber auf wieso dem nicht so ist und ich Sie umständlich darum um Auskunft ersuchen muß.

Ihre Antwort(en) möchte ich auf www.duistop.de veröffentlichen, verfassen Sie sie also so, dass es dazu keinerlei Einschränkungen gibt.

Gruß

Michael Schulze