selber fragen




Wer nicht fragt bleibt dumm. Nie war dieser Satz aus einer populären Kindersendung so bedeutend wie heute. Und immer war er fundamentaler Bestandteil gelebter Demokratie. Das gilt im Grossen wie im Kleinen, auf der Weltbühne wie im Lokalen.
Nur wer den Verantwortlichen aus Politik und Verwaltung auch zwischen den Wahlen -während der Legislatur- auf die Finger schaut und Fragen stellt, wenn er etwas nicht versteht, anzweifelt oder kritisieren will, der füllt Demokratie auch mit Leben. Wie sonst sollte es auch möglich sein jemanden in ein Parlament, in einen Stadtrat zu wählen, wenn man gar nicht wirklich weiß was der/die Kandidat(in) denkt, macht, entscheidet usw.
Transparenz ist das oberste Ziel dabei. Und was spricht dagegen uns als Souverän gegenüber transparent zu sein?
Laut Grundgesetz sind alle Volksverterter(Innen) lediglich ihrem eigenen Gewissen verantwortlich. Von partei-politischem Fraktionswillen oder gar -zwang ist dort nicht die Rede. Jemanden zu wählen weil er in einer bestimmten Partei ist, kann also nicht der entscheidenste Grund sein. Und doch ist es oft so.
Aus diesem Grunde möchten wir alle und jeden aufrufen sich an die politischen Verantwortlichen immer direkt zu wenden, ihnen Fragen zu stellen und mit Nachdruck Antworten einzufordern.

Wer sich mit einem Anliegen bzw. einer Anregung direkt an den gesamten Rat der Stadt wenden will, der kann dies mit Bezug auf §24 Gemeindeordnung NRW (§24 GO NRW) machen. Eine einfacher Brief oder ein Mail an den OB genügt.
Hier ein Beispielstext wie so ein Anschreiben gem. §24 GO NRW lauten könnte:

Anregung an den Stadtrat von Duisburg
Sehr geehrter Herr Link, Sehr verehrte Damen und Herren,
ich habe gem. §24 GO NRW folgende Anregung an den Rat der Stadt Duisburg:
der Rat der Stadt möge schnellstmöglich beschließen, dass ... (IHRE ANREGUNG)
Bitte bestätigen Sie kurzfristig den Eingang meines Schreibens. Danke.
Mit freundlichem Gruß

Hier der Gesetzestext (s. §24 GO NRW):




Auch bei der öffentlichen Hand, der Verwaltung, sollte kritisch hintergefragt werden. Die Verwaltung ist immerhin die von der Politik beauftragte Institution und ist darum auch Auskunft und Rechenschaft schuldig.
Nur leider bleiben sehr viele Dinge die die Verwaltung und ihr Handeln betreffen für uns als Bürger(innen) oftmals im Verborgenen. Das liegt sicher auch daran, dass es durch parteipolitische Verquickungen, durch Amtspatronagen und Postengeschacher zu personellen Vermengungen von Politik und Verwaltung kommt, die gelinde gesagt "ungesund" sind.
Was man als Vorteil des kleinen Dienstwegs bezeichnen könnte entpuppt sich durch verfestigte Strukturen zunehmend als Problem für uns alle und für die Demokratie.
U.a. aus diesem Grunde wurde in NRW nicht ganz freiwillig das sog. Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW) geschaffen. Es soll jedem Bürger und jeder Bürgerin ermöglichen sich durch Fragen an die Verwaltung über deren Handlungen und Entscheidungen die gewünschten Informationen zu verschaffen.
Durch einen einfachen Brief oder eine Mail an die Verwaltung (eine Dienststelle, ein Amt, eine Abteilung, ein Dezernat, usw.) kann man diese um eine Antwort ersuchen. Problem nur, dass die Verwaltung diese Art von Fragen nicht so gerne gestellt bekommt, entsprechend zurückhaltend und wenig auskunftsfreudig ist man.
Deshalb hier die wichtigsten Links um sich schlau zu machen. In Hamburg übrigens gibt es sogar noch eine Erweiterung: Das Hamburger Transparenzgesetz.


Hier ein Beispielstext wie so ein Anschreiben gem. IFG NRW lauten könnte:

An die Stadtverwaltung Duisburg
Sehr verehrte Damen und Herren,
ich habe gemäß IFG NRW folgende Frage(n):
(IHRE FRAGE(N))
Bitte bestätigen Sie kurzfristig den Eingang meines Schreibens und antworten Sie innerhalb der üblichen Frist von 30 Tagen. Danke.
Mit freundlichem Gruß



Fazit: Es gibt also zwei durchaus probate, einfache und gesetzliche Mittel um der Politik und der Verwaltung die notwendige Transparenz abzuverlangen. Das es wie die Fälle Sauerland und DOC beweisen auch noch die Möglichkeit von Bürgenbegehren/Bürgerentscheid gibt sei hier der Vollständigkeit halber erwähnt. Wer sich dazu schlau machen will, s. §26 GO NRW, bitte schön:




Auf der Seite Fragen aber keine Antworten haben wir eigene Anfragen seit Anfang 2016 aufgelistet die bisher unbeantwortet blieben.


ACHTUNG:
Wer den Stadtrat oder Politiker/innen oder die Verwaltung NICHT SELBST anschreiben will, für den übernehmen wir das. Bitte in diesem Fall eine Mail an duistop@mail.de senden. Wer uns anonym mailen will macht es z.B. über www.anonymouse.org oder einen vergleichbaren Mailservice.


Und zum Schluß noch ein Praxistipp:
Beginnen Sie (politisch) aktiv zu werden mit Anfragen an einzelne Duisburger Politiker und Politikerinnen (lokal, Landtag und Bundestag) sowie an die Verwaltung gem. IFG NRW. Und bleiben Sie hartnäckig. Wenn Sie keine ausreichenden oder ausweichende Antworten erhalten schreiben Sie uns oder verfassen Sie dazu einen Beitrag im DUISTOP-Forum!
Anregungen an den Rat der Stadt gem. §24 GO NRW können Sie sich momentan im Prinzip sparen. Die Mehrheitsverhältnisse im Duisburger Stadtrat sind derart zementiert, dass SPD und CDU die Mehrheit haben und alle ihnen genehme Entscheidungen durchwinken. Alles andere wird gnadenlos abgelehnt.
Da eine Anregung gem. §24 GO NRW an den OB geschickt wird, lässt dieser die Entscheidungen des Rates bereits vorformulieren. Diese vorformulierten Antworten werden bereits als Beschlussvorlagen in die Ratssitzungen eingebracht.
Meistens werden auch diese nur durchgewunken, eine Ratsentscheidung mit Aussprache etc. findet meistens gar nicht statt. Dazu sind bei einer Ratssitzung ofmals die TOPs zahlenmässig so umfangreich oder inhaltlich so komplex, dass eine Ratssitzung mehrere Tage dauern müsste.
Dadurch bedingt kommt es natürlich auch zu Fehlentscheidungen, einseitigen Entscheidungen und bei nicht-öffentlichen Sitzungen auch zu geheimen Entscheidungen.
Die kleineren Parteien im Duisburger Rat haben davor im Prinzip kapituliert. Aus Dummheit, Faulheit oder Unüberlegtheit - wie auch immer -so jedenfalls unser Eindruck- tragen sie sogar Entscheidungen einstimmig und ohne Widerstand mit, die sie eigentlich nicht mittragen dürften. 2020 sind Kommunalwahlen. Dann kann sich was ändern.


Einer der Gründe für das DUISTOP-PORTAL und die ZIELE ist die folgende Ratsentscheidung aus dem Jahr 2016 die vollumfänglich das Dilemma verdeutlicht. Nachzulesen hier:



Erläuterung:
Die vorformulierte Ratsentscheidung wurde als Beschlussvorlage in die Ratssitzung eingebracht und mir später zugesandt. Wenn man das Schreiben genau liest stellt man fest, dass es noch nicht einmal Bezug auf die Ratsentscheidung nimmt. Eigentlich müsste es beginnen mit den Worten: "Ihr Anliegen wurde am TT.MM.JJJJ dem Rat der Stadt Duisburg zu Entscheidung vorgelegt. Gemäß der Ratsentscheidung vom selben Tag, teile ich Ihnen mit, dass der Rat wie folgt entschieden hat: ...".
Der Rat hat übrigens das Transparenzanliegen einstimmig abgelehnt. Es gab in der Ratssitzung keinerlei Aussprache dazu. Und das, obwohl es z.B. in Hamburg ein Transparenzgesetz gibt (LINK), das die Duisburger Ratsentscheidung -sofern man von einer willentlichen Entscheidung überhaupt sprechen kann- prinzipiell ad absurdum führt.

Die Ablehnung von mehr Transparenz erfolgte also in diesem konkreten Fall im Namen "ALLER" Fraktionen im Rat der Stadt.